Nebenkostenabrechnung

  • Guten Tag liebe Foren Gemeinde,
    ich lebe mit meiner Freundin und deren 4 Kindern zusammen + wir haben ein gemeinsames Kind. Ich Arbeite, sie Hartz4 also Bedarfsgemeinschaft.
    Wir sind in eine Wohnung gezogen wo ich die Kaution bezahlt habe. Danach sind wir zusammen in ein Haus umgezogen. Der damalige Vermieter hat die Nebenkosten von der Kaution einbehalten. Auf Antrag meiner freundin in 2016 sind die Nebenkosten in vollen Umfang bezahlt worden, also hatte ich meine Kaution wieder.
    Mittlerweille habe ich Wohngeld beantragt und auch bewilligt bekommen. Arge sagt ich verdiene zuviel und jetzt Zahle ich für 7 Kinder wo aber nur 3 von mir sind, sprich wir leben von meinem Gehalt+ Kindergeld und wohngeld. Wir haben kinderzschlag beantragt und bekommen den auch bewilligt, die Arge möchte jetzt aber den Kinderzuschlag haben weil sie die nebenkostenzurückzahlung als einkommen angerechnet hat.
    Meine Frage ist dies zulässig?
    vielen dank schon im vorraus

  • Hallo @BigFrust

    Willkommen im Forum :)

    Kurz:
    Du möchtest wissen, ob die Nebenkostenerstattung auf deine ALG II Leistungen angerechnet werden darf?

  • ja nicht ganz, das es angerechnet werden darf weiss ich, nur hätte das JC jetzt die rückerstattung an den Vermieter vorgenommen könnte die es sich auch nicht zurückholen. Sprich meine Kaution ist wieder futsch. Wir leben erst seit 1.5.2016 in einer Bedarfsgemeinschaft, die Abrechnung ist aus 2015. Ich bereite gerade eine Klage gegen das Amt vor, mit Anwältin allerdings wächst mir die sache langsam über den kopf und ich find zu diesen expliziten Thema nichts

  • ja nicht ganz, das es angerechnet werden darf weiss ich

    Okay :)

    Ich kann dir allerdings nicht so ganz folgen.

    Wie hängt die Kaution mit den Nebenkosten und der Rückerstattung zusammen? Folgender Satz irritiert mich:" nur hätte das JC jetzt die rückerstattung an den Vermieter vorgenommen könnte die es sich auch nicht zurückholen. Sprich meine Kaution ist wieder futsch." Was bedeutet das?

    Und was sagt deine Anwältin dazu? Wir würden dir sicherlich gern helfen, aber wenn du schon eine Anwältin damit beauftragt hast, dann solltest du dieser vertrauen. Deine Anwältin kennt die Dokumente und Forderungen des Jobcenters besser als wir hier im Forum. Trotzdem versuchen wir dich natürlich nun aufzumuntern, damit es dir besser geht :)

  • ja danke, aufmunterung erfolgreich :)
    Also der Vermieter hat mit meiner Kaution seine Nebekostenabrechnung verrechnet. Auf Antrag bei JC hat meine Freundin die Nebenkosten aber im vollen Umfang ersattet bekommen. Sprich meine Kaution war wieder vollständig.
    Das JC verbucht aber die Nebenkostenrückzahlung als regelbezug und es ist nicht erkennbar das es sich um eine rückerstattung handelt. Somit muss die Abteilung des Kinderzuschlags davon ausgehen das es ein regelbezug war und zahlt diesen jetzt zurück. Da ich aber so oder so schon alles bezahle ist das ja nun geld was mir wieder fehlt. :cursing:

  • Okay ..

    Also ihr seid in die neue Wohnung gezogen. Der Vermieter dort hat dann die Kaution für die Nebenkosten aufgewendet. Das Jobcenter hat die Nebenkosten übernommen und nachgezahlt. Daraus folgend hast du ein Guthaben bei den Betriebskosten und möchtest wissen, ob dieses vollständig angerechnet werden darf.

    Fragen
    #1 Hat die Bewilligung des Antrages länger gedauert, also ist erst nach Umzug erfolgt?
    #2 Überweist das Jobcenter die Nebenkosten direkt an den Vermieter?

  • Dazu Folgendes:


    Sollte der Vermieter sich jetzt an der Mietkaution bedient haben, unzulässig.
    Bitte nähere Erklärung zum Mietverhältnis!

  • Hallo,

    ich sehe hier eigentlich kein Problem mit dem Jobcenter, sondern - wie grace richtig geschrieben hat - ein Problem mit dem Vermieter. Zwar sind Deine Beiträge etwas schwer zu lesen, aber der Vermieter kann sich nicht der Kaution bedienen, wenn es um Nebenkosten geht.

    Wobei sich mir die Frage stellt, was da eigentlich los ist: nach Deinen eigenen Angaben hat das Jobcenter die Forderung des Vermieters an Deine Freundin gezahlt. Warum sollte er dann einen Teil der Kaution (widerrechtlich) in Anspruch nehmen? Oder kann es eher sein, daß Deine Freundin die Forderung trotz Zahlung des Amtes nicht beglichen hat?

    Wenn also die Forderung beglichen wurde, kann keiner Deine Kaution angreifen.

    Etwas irritiert bin ich auch von dem Kinderzuschlag. Wenn Ihr den KiZu bekommt, bezieht Ihr kein ALG II mehr und es kann eigentlich nicht zu einer Erstattung der Forderungen des Vermieters kommen. Damit ist dann auch nicht mehr das Jobcenter zuständig, sondern die Familienkasse. Wieso also sollte dann ein Bescheid des Jobcenters da sein, in dem irgendwelche "Regelbezüge" aufgeführt sind?

    Irgendwas stimmt nicht in Deinen Angaben.

    Gruß!

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