Übergewicht

  • Hallo.


    ich bin ein übergewichtiger mensch von 180 kg . Zusätzlich bin ich hartz4 empfänger. schlafe seit monaten auf der couch welche durchgelegen ist. ich habe male ne frage steht es nen hartz4 bezieher nicht zu in einem bett das für sein köpergewicht geeignet ist zu schlafen und kann er das beim amt beantragen und wie muss der antrag aussehen?


    bitte unm dringende hilfe mein Rücken dank euch für eure hilfe im voraus.

  • Hattest du denn irgendwann mal ein Bett bzw. warum hast du keins?

    Wann hattest du ggf. ein Bett und wann begann dein ALG2-Bezug?

    Reden wir von einer normalen Couch oder einer mit Schlaffunktion?

  • normale coch der hartz4 bezug began am 6.1.17 habe kein bett weil jeder latten rost duchkrachte wie geschrieben wiege 180kg habe sogar attest das es für meine gesundheit föderlich wäre in einem bett zu schlafen-

  • Wichtig ist, ob du vor dem Leistungsbezug ein Bett hattest oder erst im Leistungsbezug eins gekauft hast, was dann kaputt ging?


    Hast du auch mal bei der Krankenkasse angefragt?

  • leider nein die krankenkasse zahlt da nix. was sich immer wieder findet wen man für die gewichtsklasse schaut bis 200kg sogenannte boxspringbetten aber ich aahbe keine auhnung was das für welche sind , wiechtig ist die höhe sollte mindesten 70 cm betragen da ich 1,97m groß bin.

  • leider nein die krankenkasse zahlt da nix. was sich immer wieder findet wen man für die gewichtsklasse schaut bis 200kg sogenannte boxspringbetten aber ich aahbe keine auhnung was das für welche sind , wiechtig ist die höhe sollte mindesten 70 cm betragen da ich 1,97m groß bin.


    Boxspringbetten sind in den skandinavischen Ländern und den USA total angesagt. Ist ein Bett mit Unterbau und darauf sind zwei Matratzen und ein Topper. Boxspringbetten sind meist höher als normale Betten und bieten meist in etwa denselben Komfort wie eine gute Matratze. Wofür man sich entscheidet ist Geschmackssache und mit einer guten Matratze macht man genau so wenig verkehrt wie mit einem guten Boxspringbett.

    Beantworte mal bitte die Frage von @Casa aus Post #6 .

  • Dann nimm den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse mit zum Jobcenter, sage, dass du bisher nur auf einer Sitzcouch schläfst und beantrage ein Bett für dich. Nimm dazu drei Kostenvoranschläge von geeigneten Betten im unteren Preisrahmen, inklusive geeigneter Matratze mit, und beantrage die Kosten für ein Bett.

    Sollte etwas nicht klappen, so gib bescheid.

    Sollte man dir nur ein Darlehen geben, so gib auch bescheid.

  • Hast du keine Erstausstattung erhalten oder beantragt @colt28 ? Dazu würden neben Bett, Bettwäsche, Rollos, Töpfe usw. auch Staubsauger, Waschmaschine und Kühlschrank zählen, sofern du diese Geräte nicht hast.

  • man sagte mir da das diese erstausstattung nicht kriegen würde da ich 37 jahre bin


    Es gibt meines Wissens nach keine Altersgrenze bei der Erstausstattung. Es gibt für die Erstausstattung auch keine Antragsfrist (BSG Urteil), somit kannst du diese immer noch beantragen.

    Was fehlt dir denn, ausser ein vernünftiges Bett?

  • Ich denke eine Bettdecke mit vernünftigen Bezügen sollte hier auch notwendig sein. Körperlänge + 20cm, falls noch nicht vorhanden.

    Eine Altersgrenze für die Erstausstattung gibt es nicht.


    Weiterhin kann das Bett eine Leistung gem. § 24 SGB II sein.

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