ALG II - Schwanger - BG mit Mutter - Leistung nur bis zum BT

  • Guten Abend ihr Lieben,
    Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problemchen weiterhelfen..

    Also, ich, u25 lebe mit meiner ebenfalls hartz4 beziehenden Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und Mein kleiner ist für den 23.07 ausgerechnet. Das Jobcenter jat hierüber natürlich alle erforderlichen Unterlagen erhalten und wir bekamen für unsere BG einen Änderungsbescheid, bwi dem auch mein /unser eigentliches problem liegt.
    Laut Änderungsbescheid werde ich ab dem 23. Eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit meinem kleinen bilden, weswegen mir für diesen Monat auch nur bis dahin die Leistungen berechnet wurden.
    Ich bekomme diesen Monat so um die 200 Euro weniger und allgemein werden mir und meiner mutter auch nur 431 anstatt 488 Euro Miete gezahlt.
    Am telefon sagte man mir die Leistungen werden erst neu berechnet, wenn der kleine da ist und wir die Geburtsurkunde einreichen uns Kindergeld und Elterngeld beantragt haben....
    Ist das so rechtens? Ich meine man hat ja auch noch andere fixkosten wie strom und Versicherungen usw....
    Wir kommen diesen Monat mit dem Geld einfach nicht hin...und was mach ich wwnn der kleine ne Woche später kommt....

    Dankw schonmal im vorraus :)

    LG Izzy

  • Hallo @Izzy3101 :)

    Zuerst ein paar Fragen an dich:
    #1 Hast du den Mehrbedarf für werdende Mütter beim Jobcenter beantragt?
    #2 Hast du schon eine Erstausstattung für dein Baby beantragt?


    Fälle wir bei dir, werden regional total unterschiedlich behandelt und bearbeitet. Manche trennen die BG mit der Mutter erst nach der Geburt des Kindes und manche mit dem errechneten Geburtstermin.

    Allerdings ist es mir ein Rätsel, warum die Leistungen erst nach Erhalt des Kindergeldbescheides und der Geburtsurkunde berechnet werden sollen. Du bildest ab dem 23.07 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und hast somit Anspruch auf Leistungen. Selbst wenn zu Anfang nur deine Leistungen ausgezahlt werden, würden die deines Kindes (nach Einreichung der Geburtsurkunde) nachgezahlt werden müssen. Der Kindergeldbescheid, auf den man auch ein paar Wochen wartet, spielt absolut keine Rolle, denn das Jobcenter kann einen Erstattungsanspruch an die Kindergeldkasse schicken.

    Ich würde dem Sachbearbeiter im Jobcenter sagen, dass er deine BG ab dem 23.07.2017 bescheiden soll und du die Dokumente für das Baby nachreichen wirst. Trotzdem das reinste Chaos, denn wenn das Kind nun am 20.07 geboren wird, wäre der Änderungsbescheid falsch.

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