Pkw aus Vermittlungsbudget

  • Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem: Ich bin seit knapp 2 Jahren in einem mittelgroßen Unternehmen beschäftigt. Zunächst nur auf Minijob Basis, seit 6 Monaten in Teilzeit. Mein Ziel, so auch mit meiner Arbeitsvermittlerin ausgemacht, war es die Teilzeit zu verlassen und ein Ausbildungsverhältnis anzustreben. Nach monatelanger harter Arbeit, etlichen Einstellungstests und Gesprächen hab ich dieses Ziel fast erreicht. Da allerdings beim aktuellen Standort keine Stelle zur Verfügung steht wurde mir eine Stelle in einer 21 Km entfernten Stadt in Aussicht gestellt. Da ich in Wechselschicht arbeiten müsste, auch Sonn und Feiertags bin ich zwingend auf ein Auto angewiesen. Mein Termin bei meiner Vermittlerin verlief auch positiv. Sie sagte mir eine Förderung zu wenn ich den Nachweis erbringe, dass ich zwingend auf ein Auto angewiesen bin. Dies wurde auch schriftlich in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten und von ihr unterschrieben.
    Vorhin bekam ich dann einen Anruf das es doch nicht möglich wäre, da ich mindestens einen Tag arbeitslos sein müsste um gefördert zu werden. Dies kann man vllt bei kleineren Firmen umsetzen, bei einer großen wie der Meinen allerdings kaum bis gar nicht. Muss ich jetzt trotz meines fortgeschrittenen Alters und nicht vorhandenen Berufsabschlusses auf diese große Chance verzichten und wieder in die komplette Arbeitslosigkeit zurückfallen? Oder hab ich da rechtliche Möglichkeiten? Die Eingliederungsvereinbarung hat ja schließlich beiderseits rechtliche Wirksamkeit.
    Edit: Wichtig noch zu erwähnen: Mein Teilzeitvertrag läuft zum Ende diesen Monats aus und wird auch unter keinen Umständen verlängert, da diese Teilzeitstelle komplett abgeschafft wird.

    Ich danke euch für eure Hilfe
    Liebe Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Rule23 (5. Juli 2017 um 13:12)

  • Wenn es so in der Eingliederungsvereinbarung steht, dann muss der Nachweis erbracht werden, dass die Stelle mit dem ÖNPV nicht zu erreichen ist. Dann ist auch das Jobcenter an den Vertrag gebunden und muss die Anschaffung eines PKW fördern.

    Arbeitslosigkeit ist dafür nicht notwendig.

  • Danke schon mal für die Antwort.
    Ist es rechtlich generell so, dass eine Arbeitslosigkeit nicht notwendig ist, oder ist es jetzt "nur" so weil die Arbeitsvermittlerin diesen Vertrag eingegangen ist?
    Ich frage deshalb um einschätzen zu können wie die Reaktion ausfällt wenn ich alle notwendigen Unterlagen einreiche. Also ob ich auf die Eingliederungsvereinbarung verweisen muss oder ob generell der Anspruch bestehen würde aufgrund drohender Arbeitslosigkeit.

  • Hallo,

    Ist es rechtlich generell so, dass eine Arbeitslosigkeit nicht notwendig ist,

    ja. Das Jobcenter (wahrscheinlich eine Optionskommune) möchte mit dem einen Tag Arbeitslosigkeit die Kosten auf die Bundesagentur abwälzen. Das ist aber rechtlich nicht haltbar: sofern ein unbefristeter AV vorhanden ist und die Nachweise, wie sie @Casa beschrieben hat, vorgelegt werden können, hat das Jobcenter entweder einen Zuschuß oder ein Darlehen für ein angemessenes und gebrauchtes Auto zu gewähren.

    Die EV hat dann noch eine zusätzliche Bedeutung für Deine Rechtssicherheit.

    Gruß!

  • Hattest du schon nachgeschaut ob du den Ausbildungsplatz mit dem ÖPNV erreichen kannst? Da du im Schichtdienst arbeitest, müsstest du diesen zu allen möglichen Arbeitsbeginnen erreichen.

    In manchen Betrieben, gerade im Schichtdienst, ist es Pflicht einen PKW und Führerschein zu haben. Dies ist eine Einstellungsvoraussetzung der Unternehmen, selbst wenn das Unternehmen auch per ÖPNV erreicht werden kann. Ich glaube das ist hier nicht so ganz klar geworden.

  • Pflicht ist es nicht. Kann den Arbeitsplatz unter der Woche mit dem Öpnv erreichen. Da ich allerdings auch Sonn und Feiertags arbeiten muss, ist es da nicht möglich. Daher die Notwendigkeit.

  • Pflicht ist es nicht. Kann den Arbeitsplatz unter der Woche mit dem Öpnv erreichen. Da ich allerdings auch Sonn und Feiertags arbeiten muss, ist es da nicht möglich. Daher die Notwendigkeit.


    Habe selber auch mal im Schichtdienst gearbeitet, bei uns war es Pflicht.

    Steht im Ausbildungsvertrag drin, dass du auch an Wochenenden und Feiertags arbeiten musst? Ansonsten wirst du mit Sicherheit eine Bestätigung des Arbeitgebers benötigen, denn die Sachbearbeiter haben gern einen Nachweise in ihrer Akte.

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