Mit Partner zusammen ziehen - Ich ALG II und meine Tochter - er berufstätig,

  • Hallo!

    Ich mache eine schulische Ausbildung und erhalte Bafög + Leistungen für mich und meine Tochter vom Jobcenter + Kindergeld + Unterhaltsvorschuss.

    Nun möchten mein Partner (nicht der Vater meiner Tochter) und ich zusammen ziehen in ein Haus zur Miete ziehen. Mein Freund verdient um die 3000€ brutto.

    1. Sind die KdU für das Jobcenter noch relevant?
    2. Muss mein Freund mich komplett mitfinanzieren?
    3. Muss er auch für meine Tochter aufkommen? Kein Kontakt zum Kindsvater und er zahlt auch keinen Unterhalt.
    4. Welche Leistungen stehen uns noch zu?

    Danke und viele Grüße Herzkind

  • Wenn ihr zusammen zieht, liegt die Vermutung sehr nahe, dass ihr einen gemeinsamen Haushalt führt und auch eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

    Gerade weil ihr zu dritt in ein Haus ziehen wollt, erscheint es naheliegend, dass er mit seinem Einkommen für dich mit einstehen will. Das hängt aber vom Mietpreis des Hauses ab.

    Damit wäre die 2. Frage wahrscheinlich mit Ja zu beatnworten.

    2.wäre dann nein.

    3. Die Frage zielt wohl auf den Unterhaltsvorschuss ab. Dieser wird weiter gezahlt, bis du erneut heiratest. Sozialleistungen (SGB II) erhaltet ihr ja voraussichtlich nicht mehr.

    4. Voraussichtlich keine.


    Man möge Bedenken, dass 3000 € brutto auch nur 1800 netto bedeutet, jedenfalls als Angestellter.
    Ob man damit und zusätzlich Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ein Haus mieten kann, müsste man sich mal überlegen.

  • Zu 3.: Ich meine nicht den UV. Ich bekomme ja für meine Tochter ebenfalls Leistungen vom Jobcenter. Das Jobcenter kann doch von meinem Freund nicht auch verlangen für sie aufzukommen oder? Würden mir dann nicht für sie quasi Leistungen für Alleinerziehende zustehen?

  • Aufgrund der Tatsache, dass ihr gemeinsam zusammen zieht und er ganz offensichtlich weiß, dass du ein Kind hast, wird man vermuten, dass ihr einen gemeinsamen Haushalt bildet, dass ihr gemeinsam dein Kind betreut und das führt zu dem Ergebnis, dass er für dich und dein Kind mit aufkommen muss.


    Falls er dich nicht unterstützen will und auch dein Kind nie betreut, dann muss man das zur Überzeugung des Jobcenters mitteilen und auch später ein Gericht davon überzeugen. Erfolgschancen hierfür sind vorhanden, aber nicht besonders hoch.

    Wie hast du dir das denn vorgestellt, wenn ihr zusammen wohnt? Bringt er das Kind auf dem Weg zur Arbeit zur Schule / KiTa?

    Wer schmeißt den Haushalt, wenn er arbeitet?

    Wie wollt ihr die Miete für ein Haus finanzieren? Das was ich mir unter Haus vorstelle kostet gern mal eine vierstellige Miete. Andernfalls lohnt es sich wenig in ein Einfamilienhaus / eine Doppelhaushälfte zu ziehen.

  • Hauptsächlich bringe ich meine Tochter zur Kita und hole sie auch ab auf dem Weg zur Schule und zurück. Manchmal macht er das auch, wie es halt am besten passt. Haushalt teilen wir uns ebenfalls.
    Wir reden hier von einer Kaltmiete von 680 Euro, das Haus hat 4 Zimmer, hinzu kommen noch Wasser, Strom, Gas für etwa 200 Euro.

    Also grundsätzlich stehen wir dazu, dass wir eine Familie sind und haben auch nicht vor dem Amt eine WG vorzugaukeln oder dass er nicht für meine Tochter sorgen will etc. Ich dachte nur, dass er grundsätzlich als nicht leiblicher Vater nicht für sie aufkommen muss. Fände ich auch richtig so, schließlich gibt es einen anderen, der für sie aufkommen sollte, aber naja, das ist ein anderes Thema.

    Kann man sich irgendwo vorher informieren oder gibt es einen guten Rechner, wo wir dann ungefähre Zahlen hätten, mit denen wir kalkulieren könnten?

  • Zitat von Herzkind

    Also grundsätzlich stehen wir dazu, dass wir eine Familie sind und haben auch nicht vor dem Amt eine WG vorzugaukeln oder dass er nicht für meine Tochter sorgen will etc. Ich dachte nur, dass er grundsätzlich als nicht leiblicher Vater nicht für sie aufkommen muss. Fände ich auch richtig so, schließlich gibt es einen anderen, der für sie aufkommen sollte, aber naja, das ist ein anderes Thema.

    Das gilt nur solange, wie man nicht bedürftig ist.


    Zitat von Herzkind

    Kann man sich irgendwo vorher informieren oder gibt es einen guten Rechner, wo wir dann ungefähre Zahlen hätten, mit denen wir kalkulieren könnten?


    Es gibt einen ALG2-Rechner. Und nachdem was ich sehe, habt ihr - wenn ihr eine angemessene Wohnung anmietet - auch keinen Bedarf. Mietet ihr ein Haus für 880 € an und lebt vllt nicht gerade im teuren München, wird das Haus sehr wahrscheinlich zu teuer sein, als dass ihr noch ALG2 aufstockend erhaltet.


    Du kannst erst einmal schauen woher ihr kommt und wie teuer eine angemessene Wohnung für drei Personen sein darf.

    Dann kannst du hier deinen Bedarf berechnen: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/


    Oder du sagst mir, wie hoch eure Kosten der Unterkunft sein dürfen und ich rechne mal.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!