Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Anrechnung von BAföG auf ALG 2.
Ich bin Studentin, beziehe BAföG und lebe mit meinem Partner (über 25) und meinen beiden Kindern (7 und 1 Jahr) zusammen. Mein Partner und meine beiden Kinder stehen derzeit im Leistungsbezug.
Ich habe laut BAföG Berechnung einen Gesamtbedarf von 995 € (inklusive 260 € Kinderbetreuungszuschlag), erhalte aber "nur" 642 € BAföG und zur Zeit noch 300 € Elterngeld. Die Differenz von 353 € wird meinen Eltern angerechnet, ich bekomme von meinen Eltern aber KEINE Unterhaltszahlung!
Meine Kranken- und Pflegeversicherung zahle ich selbst, monatliche Kosten liegen bei 90 €.
Wir beziehen zu viert eine Wohnung und zahlen 450 € warm.
Was wird bei der Anrechnung nun alles berücksichtigt? Ist der Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe anrechnungsfrei?
Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit meinem Sachbearbeiter, da laut seiner Aussage ein Anspruch von 400 € (inkl. KdU) besteht, was mir arg wenig erscheint.
Kann mir jemand helfen ob dies hinkommt und mir vielleicht Seiten mit aktuellen gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema empfehlen? Ich möchte bestmöglichst auf das Gespräch vorbereitet sein.
Vielen, lieben Dank im Voraus.