Zahlt das Amt die Wohnung - wenn ich aus meiner Ausbildung ausscheide

  • Guten Tag,

    ich habe ein kleines Problem bei dem ich mir nicht sicher bin, ob das überhaupt hier reinpasst, wenn nicht bitte ich um verzeihung ^^

    Ich befinde mich in der Ausbildung gerade und habe gestern meinen Mietvertrag zum 01.09 unterschrieben, bin mir aber nicht sicher, ob ich die Prüfungen bestehe die bald anstehen. Falls ich vor dem 01.09 aus der Ausbildung ausscheide, muss das Amt dann die Wohnung zahlen, da ich schließlich ja schon den Vertrag unterschrieben habe.

    P.S.: Wohne zur Zeit noch bei meiner Mutter und bin 19

    MfG Kevin.Kiev

  • Nur in der Höhe, wie bisher Kosten der Unterkunft für dich anfallen. Das dürften aktuell weniger sein, als in der eigenen Wohnung.

    Man kann natürlich nicht Mietverträge unterschreiben, wenn man gar nicht weiß, wie man die Wohnung bezahlen soll.


    Wann ist denn die Prüfung bzw. wann weißt du, ob du bestanden hast?

  • Sorry, ich hätte genauer fragen müssen, was studiert wird und bei wem. I.d.R. fliegt man nicht raus, weil man die Zwischenprüfung nicht bestanden hat. Das kommt aber auf den Studiengang an. Insbesondere ob der Dienstherr ein privater Arbeitgeber ist oder ein öffentlicher Arbeitgeber und ob man möglicherweise Beamter auf Widerruf ist.

    Die 1600 € Brutto deuten eher auf einen privaten Arbeitgeber hin.

    Was steht im Arbeitsvertrag zum Nichtbestehen der Zwischenprüfung?
    Wo ist die Prüfungsordnung einsehbar?


    Und das Jobcenter zahlt maximal soviel, wie jetzt kopfteilig auf dich an Miete entfällt.

    Bei z.B. 3 Personen und 600 € Warmmiete, wären das 200 €. - Auch dann in der neuen Wohnung.


  • Bei z.B. 3 Personen und 600 € Warmmiete, wären das 200 €. - Auch dann in der neuen Wohnung.

    Was ist dann, wenn ich keine möglichkeit habe die Wohnung zu finanzieren? Weil die Wohnung kostet monatlich 350€ und ich erstmal keinen Job finde? Da meine Mutter ebenfalls Hartz 4 bezieht.

  • Dann musst du die Wohnung wieder kündigen. Für deine privatrechtlichen Schuldverpflichtungen bist du als volljährige Person selbst verantwortlich.

    Im Ergebnis kannst du nicht ausziehen, ohne monatlich Schulden anzuhäufen.

    Und dass du womöglich nicht bestehst, war ja auch irgendwie absehbar. Aus diesem Grund kannst du die finanzielle Verantwortung nicht auf das Jobcenter abwälzen. So hart das auch ist.


    Bleiben zwei Optionen. Bestehen oder spätestens ende dieses Monats kündigen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

  • Hallo,

    muss das Amt dann die Wohnung zahlen, da ich schließlich ja schon den Vertrag unterschrieben habe.

    nein.

    Du beziehst auch kein ALG II, sondern Deine Mutter, bei der Du dann berücksichtigt bist. Daraus ergibt sich an einem anderen Wohnort kein eigener ALG-II-Anspruch. Du gehörst bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter und bekommst bei einem ungenehmigten Umzug keine Mietzahlungen, sondern maximal den verminderten Regelsatz von 327 € abzüglich eigener Einnahmen.

    Was den Vertrag selbst betrifft, ist auf die Antwort von casa zu verweisen.

    Gruß!

  • Sehr wahrscheinlich wird das Jobcenter tatsächlich keine Kosten der Unterkunft zahlen. Man kann sich natürlich streiten und ich sehe den Ausgang eines entsprechenden Streits als offen an.

    Aufgrund der unsicheren Rechtslage, würde ich definitv zum Kündigen der Wohnung raten.

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