Ein Hallo an die Experten
Mein Fall ist etwas kopliziert, jedenfalls für mich. Hab auch schon ein anders Forum befragt,
Weis nicht ob das ein Problem darstellt.
Ich bilde mit meiner Frau eine Bedarfgemeinschaft in einem selbstbewohnten Haus.
Meine Mutter (80 Jahre) hat ihre eigene Wohnung.
Sie bekommt jeden Monat eine Chemo und ist nach der Chemo 2-3 Tage bei uns zu Gast unter Kontrolle, geht dann zurück in ihre Wohnung.
Nun wurde sie vor kurzem operiert und ist nun erstmal zur Pflege bei uns zu Besuch.
Sie sollte nach einer kurzen Erholungsphase zurück in ihre Wohnung.
Nun ist sie schon 2 Wochen bei uns und die Ärztin auf Hausbesuch machte uns keine Hoffnung, so das wir Kontakt mit einem Hospitz aufnahmen. Die „Warteliste“sagte man uns sind 10 – 15 Personen. Es kann also noch dauern.
Meine Fragen:
Ab wann und ob überhaupt zählt meine Mutter jetzt zur Bedarfsgemeinschaft und mit welchen finanziellen Konsequenzen. Sie bezieht Rente und Witwenrente ca 1400 €.
Ich habe und wollte kein Geld von meiner Mutter nehmen.
Soll oder muß ich dem Jobcenter die neue Situation schildern und bekomme ich dann weniger Geld vom Jobcenter und muss es von meiner Mutter einfordern ?
Muss sie sich nur anteilmäßig an den KDU beteiligen oder wird ihre Rente voll als Einkommen der BG gerechnet ? Wenn ja, hat sie einen Selbstbehalt ?
Kann man mich zwingen das Zimmer an meine Mutter zu vermieten und wer legt dann die Miete fest ?
Wie lange kann ich mir Zeit lassen mit der Meldung an das Amt ?
Der Besuch bei uns ist ja nur bis sie ins Hozpitz geht.
Hätte ich auch die Chemotage, 2-3 Tage im Monat, bei uns wohnend schon melden müssen?
Ab wann muss ich dem Amt sowas mitteilen, ab dem 1. Tag, der 1. Woche, dem 1. Monat.
Gibt es eine Richtlinie oder kann jedes Jobcenter eigenmächtig entscheiden.
Der nächste Punkt, ich will auch keine „schlafenden Hunde“ wecken.
Wir bewohnen ein Haus welches, damals durch die Kinder rechtmäßig, jetzt für uns zu groß ist. 150 m² Wohnfläche 2 Personen. Dadurch konnten wir meine Mutter aufnehmen.
Das ist dem Jobcenter auch bekannt
Wenn ich nun den Jobcenter melde, Mutter temporär aufgenommen, könnten sie erneut über die zu große Wohnfläche stolpern.
Kann das Jobcenter den Verkauf verlangen.
Wenn das Amt verlangt das Haus zu verkaufen, kann ich die Einnahne als zweckgebunden deklarieren zb. zum neuerwerb einer angemesseneren Imobilie.
Die KDU sind jetzt ca 120 € / Monat, eine Mietwohnung würde dem Amt entschieden mehr kosten.
Vielen Dank im voraus