Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und habe direkt eine kompliziertere Angelegenheit, bei der ich gerade versuche, die nun künftige Berechnungsgrundlage zu finden.
Zu meiner/unserer Situation:
Ich lebe mit meiner Freundin (beide ü25) zusammen in einer Wohnung und dadurch in einer Bedarfsgemeinschaft. Bisher habe ich eine Teilezeitstelle gehabt. Meine Freundin war bisher ohne Job, startet jedoch im August mit einer Ausbildung (Ersrausbildung). Sie hat einen Antrag auf BAB gestellt. Durch meine bisherigen Recherchen konnte ich herausfinden, dass Sie damit keinen weiteren Anspruch auf ergänzende ALG2 leistungen hat. So weit so gut. Wie sieht das aber us, wenn ich einen weiteren Antrag stellen muss, weil mein Einkommen nicht reicht? Wie wird dies berechnet und sind wir weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft, wird Ihre Ausbildungsvergütung angerechnet, erhält Sie einen Freibetrag etc.
Hat jemand von euch dahingehend bereits Erfahrungen gesammelt? Das würde mir sehr helfen. Falls Ihr noch weitere Angaben benötigt dann immer raus damit.
Vielen Dank im voraus!