Hallo
Ich brauche mal eure Hilfe. Ich habe meine Wohnung zum 30.8.17 gekündigt und ziehe in ein anderes Bundesland 500km entfernt.
Mit meinen beiden Kindern.
Meiner arbeitsvermittlerin habe ich dies mitgeteilt. Durch dir Entfernung und da die Kinder ab nächste Woche Ferien haben und ich mich spätesten bis Ende Juli beim neuen jobcenter persönlich melden soll, fahren wir zu ferienbeginn in die neue Heimat.
Dort muss ja auch noch renoviert werden. Und ewig hin und her fahren ist bei der Entfernung ja schwer möglich.
Jetzt hat sie mir einen Termin für den 25.7.17 zugesandt, an dem uch definitiv schon weg sein werde.
Was mach ich nun am besten. Die Lage erklären, die Brief ignorieren und später behaupten nicht erhalten oder benachrichtigen und die 10% Kürzung wie in den schreiben angedroht in Kauf nehmen?
3 wochen abmelden geht nicht da man sich ja auch wieder zurück melden muss.
Ich bin alleinerziehend und weiss nicht wie ich es anders machen soll, renovieren etc. Damit bei Schulbeginn alles fertig ist.
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe grüsse fary
Umzug in ein anderes Bundesland und Anwesenheit
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fary13 -
10. Juli 2017 um 13:33 -
Geschlossen -
Erledigt
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Danke für die freundliche Begrüssung
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Hallo @fary13
Wenn du bislang keine Probleme mit deiner Arbeitsvermittlerin hattest, dann kannst du ihr die Lage ruhig erklären. Sollte keine großen Probleme geben und falls doch, holst du dir eine Krankmeldung.
Du brauchst für den Umzug den Aufhebungsbescheid, ansonsten könnte es Probleme bei der Anmeldung im neuen Jobcenter geben.
Warum sollst du dich bis Ende Juli im neuen Jobcenter melden?
Bis wann laufen die Leistungen im jetzigen Jobcenter?
Hast du den Umzug deinem Sachbearbeiter (nicht Arbeitsvermittlerin) mitgeteilt? -
Ich war bis jetzt erst einmal bei ihr. Vorher hatte ich eine andere, da gab es aber keine Probleme.
Von einem Aufhebungsbescheid höre ich jetzt das 1.mal was. Woher bekomme ich den?
Ich hatte im neuen jobcenter mit einer Dame gemailt die mir mitteilte das ich mich bis dann melden soll damit das Geld pünktlich und nahtlos ausgezahlt werden kann.
Die Leistungen laufen bis 30.8.17. Meiner vermittlerin habe ich das schriftlich mitgeteilt und daraufhin kam eben diese Einladung. -
Von einem Aufhebungsbescheid höre ich jetzt das 1.mal was. Woher bekomme ich den?
Den würdest du von deinem/deiner Sachbearbeiter/in erhalten. Ist eine Absicherung des neuen Jobcenters, dass tatsächlich keine Leistungen mehr gezahlt werden.
Ich hatte im neuen jobcenter mit einer Dame gemailt die mir mitteilte das ich mich bis dann melden soll damit das Geld pünktlich und nahtlos ausgezahlt werden kann.
Okay, dann hat die Dame die Bearbeitungszeit mit eingerechnet.Ab dem 01.09.2017 wirst du dann regulär umziehen? Wurde dir die angemessene KdU (Kosten der Unterkunft) vom neuen Jobcenter abgestempelt/bescheinigt?
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Das Problem ist, dass du dich direkt am Folgetag, wo du den jetzigen Ort verlassen hast, beim Jobcenter melden musst.
Es reicht nicht aus, wenn du z.B. am 24. umziehst und dich dann erst am 01. beim neuen Jobcenter meldest.
Wenn du also am 24. umziehst, musst du dich am 25. beim neuen Jobcenter melden und einen Antrag stellen.
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ja ab 1.9. Wohne ich dann offiziell in der neuen Wohnung.
Beim neuen jc war ich ja noch nicht. Ich muss mir nicht unbedingt vorher das ok für die neue wohnung holen das wäre nur eine Absicherung für mich teilte mir die damw per mail mit. Da die Wohnung aber unter dem was ich dürfte liegt mache ich mir da keine gedanken.
Umziehen und am nächsten Tag melden passt ja dann nicht zu der Aussage der Mitarbeiterin, das ich bis Ende Juli mich persönlich vorstellen soll und einen Antrag stellen. Hab ihr schon mitgeteilt das ich ab 1.9. Den Mietvertrag habe. -
Richtig, das passt nicht zur Aussage der Mitarbeiterin beim JC.
Fakt ist, am Folgetag vorstellen. Fällt der Folgetag auf das Wochenende, dann am Montag.
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Ich muss mir nicht unbedingt vorher das ok für die neue wohnung holen das wäre nur eine Absicherung für mich teilte mir die damw per mail mit. Da die Wohnung aber unter dem was ich dürfte liegt mache ich mir da keine gedanken.
Ich würde mir im Falle eines Umzugs immer eine schriftliche Genehmigung geben lassen, auch wenn die KdU angemessen sein mögen. Falls es zu Problemen kommen sollte, hat man zumindest was schriftliches.Woher weisst du, dass die KdU angemessen sind?
Bist du dir sicher dass es eine Mitarbeiterin des Jobcenters und nicht des Servicecenters ist?
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ok aber wann ich wirklich umgezogen bin wissen die ja nicht. Bin ja viel ehr da. Und werde mit der ausgedruckten Mail der dame (das schrieb sie auch das ich diese mitbringen kann ) Ende Juli da vorsprechen. Kann ja dann kein Fehler sein?
Das schlimmste was passieren kann sind dann eben das das alte jc mir die 10% reundrückt wegen nicht erscheinen, sehe ich das richtig?nehm ich dann eben in Kauf wenn es nicht anders geht. Denn 1000km zum Termin wäre definitiv teurer..... -
sie hat mir die miethöchstgrenze gemailt und auch einen Flyer wo das auch nochmal steht.
Unter der Mail steht jc. -
Achso ziehe von einer grösseren Stadt in einen sehr kleinen Ort vielleicht geben die sich da mehr Mühe? So nette Kontakt hatte ich hier noch nicht
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Frag doch mal, ob sie die Fahrtkosten vom neuen Wohnort zum Termin, inkl. Übernachtung zahlen.
Ferner gibts keine Sanktion, da du mangels Leistungsbezug nicht mehr beim alten Jobcenter bist.Sobald du umziehst, hast du keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom alten Jobcenter. Daher musst du dich SOFORT beim neuen melden.
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ja offiziell müsste ich ja noch hier sein. Termin ist am 25.7. Und umziehen würde ich ja im Normalfall Ende August. Mietvertrag ist ab 1.9.17. Also denke ich nicht das sie mir da irgendwas bezahlen, habe ja auch meine alte Wohnung bis Ende August. Für die neue muss ich ab 1.9. Miete zahlen. Vorher eben nicht da ich renovieren muss.
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Klar muss man dir am neuen Wohnort die Regelleistung bezahlen.
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meine Frage war ja was ich mit dem termin mache den ich ja nicht wahrnehmen kann. Verstreichen lassen und kann dann schlimmstenfalls diese 10% Kürzung erfolgen oder eben den antwortbogen ausfüllen das ich eben schon drüben bin wegen renovieren? Und schauen was passiert. Würde den dann auch erst kurz vor dem termin hinsenden. Dann können die auch erst dann reagieren.
Bekomme ja dann Ende Juli sowieso das letzte mal Geld für August von da und den nächsten Monat wäre ja dann das neue jc zuständig. -
NEIN!
Du hast es nicht verstanden. Der Tag, an dem du umziehst, ist der letzte Tag an dem du vom alten Jobcenter Geld kriegst. Ziehst du am 20. um, kriegst du nur bis zum 20. Geld und das Jobcenter wird das bereits ausgezahlt Geld vom 21 bis 31. zurückfordern!
Du bekommst dann auch kein Geld für August vom alten Jobcenter! Du wohnst ja nicht mehr dort. Warum sollten die dir Geld zahlen?
Du kriegst auch für August keine Miete gezahlt für deine ehemalige Wohnung! Weder vom alten noch vom neuen Jobcenter!
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meine Frage war ja was ich mit dem termin mache den ich ja nicht wahrnehmen kann. Verstreichen lassen und kann dann schlimmstenfalls diese 10% Kürzung erfolgen oder eben den antwortbogen ausfüllen das ich eben schon drüben bin wegen renovieren? Und schauen was passiert. Würde den dann auch erst kurz vor dem termin hinsenden. Dann können die auch erst dann reagieren.
Bekomme ja dann Ende Juli sowieso das letzte mal Geld für August von da und den nächsten Monat wäre ja dann das neue jc zuständig.Hallo Fary, Wieso beantragst du nicht jetzt die 21 Tage Ortsabwesenheit für die letzten 21 Tage im alten Jobcenter? Kann nicht garantieren, dass es was bringt, aber ich habe auch noch keine besseren Lösungen gelesen. Sich krankzumelden bei einem Arzt in 500 km Entfernung oder den Antwortbogen erst kurz vorher hinzusenden halte ich für keine guten Ideen. Ortsabwesenheitsanträge muss der Arbeitsvermittler prüfen und braucht dafür Zeit, z.B. zu checken, wieviele Tage du bereits verbraucht hast. Bei unerlaubter Ortsabwesenheit hast du keinen Anspruch auf Leistungen, also sei nicht unerlaubt ortsabwesend. Da droht nicht nur eine Sanktion, da droht eine Rückforderung aller Leistungen in dem Zeitraum, in dem du unerlaubt ortsabwesend bist. Der Arbeitsvermittler informiert den Sachbearbeiter und der muss dann zurückfordern und hat dafür ein Jahr Zeit. Für den Arbeitsvermittler ist das noch nicht mal Arbeit. Du musst dich nur zurückmelden, wenn du vom alten Jobcenter nach der Abwesenheit weiter Leistungen willst und deine Anwesenheit nachweisen musst. Da meldest du dich aber beim Jobcenter deines neuen Wohnorts. Zuständig für dich ist immer das zuständige Jobcenter vor Ort.
Auf jeden Fall solltest du versuchen, dir den Umzug genehmigen zu lassen. Warum wurde der Umzug notwendig? Schick den Mietvertrag ans neue Jobcenter. Bei dir ist es schon zu spät, aber eventuell stimmt der neue Sachbearbeiter nachträglich zu.
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weil ich in unserem jc nicht jetzt Schon einen Antrag stellen kann. Man hat mir immer gesagt max. 2 Tage vorher melden. Das wäre dann im August. Was mir ja für den termin am 25.7. Nichts bringt. Mein Mietvertrag läuft ja bis ende August habe ja auch noch die alte Wohnung solange wofür ich auch Miete zahlen muss. Bin lediglich zu renovierungszwecken drüben, wo ich keine Miete im August zahlen muss. Erst ab 1.9.
Wäre dieser blöde Termin nicht, wäre ja auch alles gut. Wenn ich ihn einfach verstreichen lasse weiss sie ja erstmal nicht das ich weg bin sondern eben nur das ich nicht zum Termin erschienen bin.
Dann hab ich eben den brief nicht erhalten.
Bei meiner Sachbearbeiterin bekomme ich immer Termine in 3-4 Wochen und dann wäre das Problem doch eh gegessen? Eventuell dann eben eine 10% Kürzung. -
Jetzt hat sie mir einen Termin für den 25.7.17 zugesandt, an dem uch definitiv schon weg sein werde.
An dem Schreiben hing doch sicher ein Bogen. Benutze ihn und
kreuze an, dass du am 25.07. durch den Umzug verhindert bist
und den Termin nicht wahrnehmen kannst. Wenn es dich beruhigt!
Aber eigentlich überflüssig! -
Anscheinend schreibe ich hier unnötig. Daher hier nochmal in Kürze.
Nix ALG2 altes Jobcenter -> Nix Termin altes Jobcenter -> Nix Sanktion
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Komisch das ich heute dort angerufen hab und es genau so ist wie ICH vermutet hab, EBEN doch Sanktion!
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Dann ist sie rechtswidrig.
Aber du bist doch sicher nicht hier, weil du dem Jobcenter alles glaubst? -
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Du folgst den Hinweisen des Jobcenters oder den von ausgewiesenen Sozialrechts-Experten.
Das ist ganz allein Deine Sache und Dein gutes Recht. Hier haben wir Dir alle möglichen Ratschläge gegeben - obwohl das nicht ganz einfach war, weil Du immer wieder widersprochen hattest. Nun ist es aber auch gut mit dem Thema.
Glaube dem Jobcenter oder glaube den Leuten hier. Deine Entscheidung.
Ich jedenfalls habe keine Lust, das Thema hier ewig weiter zu verfolgen - es ist alles gesagt, was es zu sagen gibt.
Den Mods hier schlage ich die Schließung des Themas vor.
Gruß!
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