Hallo zusammen,
in der hier im Forum zitierten
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V) § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft heißt es:
(3) [....] Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.
Das erscheint mir schwammig. Sagen wir ich versuche mit, sagen wir brotloser Kunst, Geld zu verdienen und nehme nur 200 Euro im Monat ein. Kann ich dann meine Ausgaben absetzen oder nicht? Ab welchem Betrag liegt ein auffälliges Missverhältnis vor? Ich hatte 400 Euro Einnahmen als Grenze im Hinterkopf, ab der ich überhaupt was absetzen kann, finde aber keine Quelle.
Bin für alle Antworten dankbar
Biggi