Hallo,
ich möchte/ muss Sozialhilfe in irgendeiner Form beantragen. Dabei wird wahrscheinlich auch geprüft, welche Ersparnisse ich noch auf dem Konto habe. Gibt es da eine Obergrenze, die ich haben darf, bevor ich einen Antrag stellen darf? Ich hatte eine LV ausgezahlt bekommen, bevor ich in Rente ging, diese sollte als Altersvorsorge gelten. Davon ist noch ein Rest vorhanden. Muas ich das Geld total aufbrauchen, bevor ich Hilfe beantrage oder gilt hier ein Schutzbetrag von X € ?
Man hört unterschiedliche Aussagen...Ges. Rente beträgt € 362,97, sonst keine Einkünfte.
Danke
Restvermögen bei Antragsstellung
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Rancher -
14. Juli 2017 um 15:18 -
Erledigt
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Du darfst insgesamt 5000 € Vermögen haben.
Stelle bitte so schnell wie möglich einen Antrag beim örtlichen Sozialamt!
Das geht auch formlos - am besten aber schriftlich. Besser noch, du gehst persönlich zum Sozialamt.
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Hallo,
ich möchte/ muss Sozialhilfe in irgendeiner Form beantragen.
bei einer Altersrente besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe, sondern auf die Grundsicherung. In sehr vielen Kommunen und landkreisen ist dafür nicht das Sozial-, sondern das Grundsicherungsamt zuständig. Alles andere zum Vermögen hat casa ja bereits geschrieben.
Gruß!
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HIer in der Region gibts nur das Sozialamt für Leistungen gem. SGB XII.
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an Casa:
wie prüfen die, wieviel ich noch auf dem Konto habe? Muss ich da einen Kontoauszug vorlegen oder schauen die selber auf das Konto? Durchsuchen die mit Hunden meine Wohnung nach Geld? -
Bargeld ist anzugeben.
Es sind Kontoauszüge, üblicherweise der letzten 3 Monate Vorzulegen. Sollten sich Zweifel ergeben, sind auch Kontoauszüge aus weiterer Vergangenheit vorzulegen. Insbesondere bestehen dann Zweifel, wenn unklar ist, wovon du bisher gelebt hast oder du dein Vermögen auffällig schnell verbraucht hast.
Die Nichtangabe von relevantem Vermögen stellt eine Ordnungswidrigkeit und Straftat dar.
Sollte der begründete Verdacht bestehen, könnte das mit den Hunden irgendwann real werden. -
Hallo,
HIer in der Region gibts nur das Sozialamt für Leistungen gem. SGB XII.
naja - Hintertupfingen
Laut Statistik von 2015 sind in gerademal 68 Lankreisen (von 294) noch die Sozialämter für die Grundsicherung im Alter zuständig. Aber wie gesagt: in Hintertupfingen sieht die Welt gaaaanz anders aus...
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Immerhin über 1/5
Aber hier kann dann endlich mal § 16 Abs. 2 SGB I Anwendung finden.
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Hallo,
stimmt auch wieder.
Gruß!
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