Habe Vermögen bei ALGII Antrag unterschlagen

  • Hallo zusammen,

    wie mein Nickname schon vermuten lässte habe ich gerade große Sorgen.

    In meinem Leben lief es in den letzten Jahren ziemlich schlecht gerade wo ich das Gefühl hatte, es geht wieder etwas
    Bergauf habe ich, wie ich fürchte richtig Mist gebaut.

    Letzte Woche Montage habe ich meinen Erstantrag für ALG II zum Jobcenter geschickt und ich dachte ich hätte alles richtig ausgefüllt. Heute war jedoch in der Post ein Schreiben, indem ich darum gebeten wurde noch drei Sachen nachzureichen. Zwei dieser Sachen sin kein Problem, aber die dritte Sache, der Nachweis über mein Kontostand bei PAYPAL wird jetzt wohl zum großen Problem da ich hier Vermögen unterschlagen habe.

    Bei der Antragstellung gab es ja bereits die Möglichkeit ein PayPalkonto anzugeben. Da ich PP jedoch nur als Finandienstleister nutze, d. h. PP bucht einen Betrag zuerst von meinem Konto ab und überweist es dann weiter.

    Nun war es jedoch so, dass ich am 05.07 eine Bestellung (über 53,55 €) getätigt habe, welche ich jedoch nochmal storniert habe (da ich etwas falsches Bestellt hatte). Ich habe also am gleichen Tag storniert und nochmal neu bestellt. Eigentlich dachte ich auch, dass PP dann die Beträge einfach verrechnet. Dummerweise hat PP (warum auch immer :cursing: ) das Geld gespert und erst zwei Tage später wieder freigegen. Nun lag dieses Geld vom 05.05 bis 13.05 auf dem PayPal Konto, ohne dass ich es geblickt habe. Dieses Geld habe ich dann auch nicht bei der Antragstellung (07.07 ausgefüllt) angegeben.

    Was soll ich jetzt machen? Antrag zurückziehen, da er noch nicht vollständig bearbeitet ist könnte ich so verhindern dass meine Dummheit noch irgendwelche rechtliche Folgen nach sich zieht? Mal anrufen un den Fehler zugeben? Persönlich vorbei gehen (ich mache aber auch gerade eine Fortbildung über das Jobcenter, die natürlich dann stattfindet wenn das Amt auf hat)? Was anderes?

    Ich hoffe irgendjemand kann mir helfen.

    Viele Grüße

    ein panischer Sorgenkater

  • Sowohl als auch. :(

    Für mich ist PP einfach nur Finanzdienstleister. Das ist auch das erste mal das ich überhaupt ein Guthaben bei PP habe.

    Ich dachte PP als Konto ist eher für Leute die im Internet verkaufen.

    Grüße

  • Ist bei so einem kleinen Betrag überhaupt eine Angabe notwendig? Ich hab noch nie gesehen, dass man ein Paypal Konto angeben muss beim Antrag. Ich würde sagen das versteht sich wie Bargeld und hier muss der Besitz unter 150€ (lt. unseren Anträgen) nicht mit angegeben werden. Wenn die natürlich speziell danach fragen gib es eben an. Aber wegen 50€ werden die schon nicht aus der Haut fahren.

  • Hallo,

    Ist bei so einem kleinen Betrag überhaupt eine Angabe notwendig?

    im konkreten Fall wurde weder der Kontostand noch das Konto selbst im entsprechenden Formular VM angegeben, obwohl dort ausdrücklich auch nach Paypal gefragt wird. Und nein, es ist nicht wie Bargeld.

    Gruß!

  • Erstmal vielen dank für die Antworten.

    Ich habe den Kram jetzt mal weggeschickt und ein kleines Anschreiben verfasst, welches hoffentlich die Hintergründe adäquat erklärt.

    Auf jeden Fall habe ich wieder etwas dazugelernt, aber selbst jetzt fühlt es sich irgenwie "falsch" an PP mit meinem Bankkonto gleichzusetzten.

    Na ja, jetzt muss ich halt einfach abwarten und ggf. die Konsequenzen tragen.

    Grüße und Miau

  • Auf jeden Fall habe ich wieder etwas dazugelernt, aber selbst jetzt fühlt es sich irgenwie "falsch" an PP mit meinem Bankkonto gleichzusetzten.


    Da die Anlage VM auszufüllen ist, wird dort danach gefragt und es ist anzugeben.
    Schaue dir die Anlage VM an, damit du das verstehst.
    Unter Punkt 3. Konten und Geldanlagen ist es anzugeben, jedes Konto, was sich bei
    Antragstellung in deinem Besitz befindet.

    --- > Folgende Vermögenswerte im In- und/oder Ausland sind vorhanden:
    3. Konten und Geldanlagen
    3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (z. B. Girokonto, PayPal) < ---

    Bitte beachten, dass eine Nichtangaben zu Problemen aufgrund des
    automatisierten Datenabgleich führt.

    § 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich - dejure

    Scheint auch unbekannt zu sein, also hier eine generelle Information:

    Da ich PP jedoch nur als Finandienstleister nutze, d. h. PP bucht einen Betrag zuerst von meinem Konto ab und überweist es dann weiter.


    Es ist ein normales Konto und kein Finanzdienstleister mehr, schon lange nicht mehr:

    Ab morgen gilt es: PayPal wird Bank und Ihr Account wird zum Konto
    1. Juli 2007, By AL | 1 Comments (Closed) Ab morgen gilt es: PayPal erhielt von der luxemburgischen Bankaufsicht vor rund einem Monat eine Banklizenz, die ab dem 2. Juli 2007 wirksam wird. Mit anderen Worten, ab heute Nacht 0:00 Uhr ist PayPal in Europa offiziell eine Bank und kein reiner Zahlungsdienstleister mehr. Ihr PayPal-Account wird zu einem echten Konto und es treten auch alle Änderungen in Kraft.


    Deshalb muss dieses Konto angegeben werden, wie jedes andere Konto auch.

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