Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand bei meinen Fragen helfen:
1.) Abfindung im April zugeflossen, ALG II Antrag ab Mai bewilligt und Abfindung als einmalige Einnahme auf sechs Monate angerechnet. Nicht korrekt, oder?
2.) ALG I von Mitte April und Mai, zugeflossen Anfang Juni. Als einmalige Einnahme auf sechs Monate angerechnet. Sind ALG I Nachzahlungen einmalige oder laufende Einnahmen?
3.) Mitte Juni aus der Wohnungslosigkeit neue Wohnung bezogen, Mietkaution und Erstausstattung wurden im Juni bewilligt. Könnten diese bei einem Überprüfungsantrag (Widerspruch nicht mehr möglich) zurück gefordert werden, da wegen ALG I Nachzahlungen evtl. kein Anspruch mehr für Juni gilt?
Für Einschätzungen, Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!