Hallo zusammen,
ich kann mir vorstellen der Titel ist verwirrend, ich versuche nun unsere Lage so detailiert wie möglich zu schilden.
Meine Freundin und ich ziehen zum 01.08. zusammen und wir erwarten ein Kind, sie ist bereits im 7. Monat. Es ist unsere erste gemeinsame Wohnung und wir haben Antrag auf Erstausstattung gestellt. Ich habe nun eine Liste mit Pauschalen zur Erstausstattung bekommen die die Stadt Stuttgart übernimmt, diese sind an die Größe des Haushalts gekoppelt.
Unser zuständiger Berater meinte beim aushändigen der Liste die Sparte welche für uns in Frage kommt wäre die des (Ehe)paares.
Ich habe mir an diesem Tag nichts weiter dabei gedacht bis ich nun die Liste genauer studiert habe. Natürlich ist in der Kategorie Kinderzimmer bei einem Paar keine Pauschale vorgesehen, daran störe ich mich auch nicht denn meine Freundin hat bereits eine Grundausstattung für das Baby bekommen, sprich Kinderwagen, Wickelkomode, Kinderbett etc.
Im Prinzip geht es hier um die Erstausstattung für uns, die Eltern. Aber bei den Pauschalen beispielsweise bekommt eine Familie mit einem Kind 50 Euro mehr pro Person für Sitzmöbel im Wohnzimmer. Oder aber für jede weitere Person, also mit einem Kind, bekämen wir 30 Euro mehr für Küchenschränke, was ich schon als sinnvoll und auch notwendig erachte da wir mit Kind klar mehr an Geschirr und auch Lebensmittel unterbringen müssen.
Ebenso wichtig, Vorhänge. Wir haben keine Rolläden in unserer Wohnung somit müssen wir über Rollos oder Jalousien zusehen die Räume abzudunkeln, gerade mit Kind im Sommer ist es recht schwer wenn man den Raum nicht abdunkeln kann, hier gäbe es für ein Kind auch nochmal zusätzliches Geld, genau so bei Lampen und sonstigen Haushaltsgegenständen.
Insgesamt sind es knapp 200 Euro mehr die natürlich sehr helfen würden und wo ich auch auf eine Art und Weise eigentlich nicht drauf verzichten möchte.
Daher meine Frage, kann das Jobcenter wirklich jetzt noch, zwei Monate vor der Geburt unseres Kindes sich darauf berufen das wir ja aktuell nur zwei Personen sind und uns somit die Mehrleistung verwehren? Ich fände es sehr bedenklich, denn auch ein Mehrbedarf für schwangere ist ja ab der 13. Schwangerschaftswoche beantragbar, ebenso haben wir schon die Leistungen für Kinderbett etc bekommen, dabei ist das Kind ja noch nicht da. Meiner Ansicht nach wäre das mit zweierlei Maß gemessen, wenn man bei der einen Sache sagt, klar das steht den Eltern zu das bekommen sie auch schon vor der Geburt, aber hier der Bedarf gerade eben von mehr Platz in der Küche oder zusätzliches Besteck verwehrt wird wegen zwei Monaten.
Ich hoffe jemand weiß hier Rat worauf ich mich zb beziehen kann wenn ich damit beim Jobcenter beschwerde einreiche, ich finde zu diesem bestimmten Fall leider nichts im Netz.
Vielen Dank schonmal im voraus,
Steve