Wird eine Arbeitsgelegenheit als richtige Arbeitszeit angerechnet

  • Guten Abend zusammen,

    ich habe mich extra hier angemeldet, weil ich folgendes Problem habe und noch keine konkrete Antwort dahingehend fand:

    Ich habe vor im nächsten Jahr ein Kolleg zu besuchen um dort mein Abitur nachzuholen. Nun ist eine der Voraussetzungen entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder 3 Jahre Arbeit mit mindestens 30 Wochenstunden. Auch arbeitslosigkeit kann bis zu 18 Monate angerechnet werden.
    Aufgrund gesundheitlicher Probleme habe ich noch keine abgeshlossene Berufsausbildung und habe auch nur knapp ein halbes Jahr "richtig" gearbeitet. Habe jedoch mehrmals 1,50€-Jobs gemacht, d.h., dass ich theoretisch die Voraussetzungen erfüllen würde und meinen Traum verwirklichen könnte.
    Nun bin ich mir jedoch nicht mehr sicher, ob die 1,50€-Jobs auch wirklich angerechnet werden, was mich jetzt ziemlich fertig macht, da ich fürchte kurz vor dem Ziel an dieser Hürde zu scheitern.

    Ich würde mich freuen, wenn vielleicht jemand mehr weiß und mir eine (hoffentlich positive) Antwort geben könnte.

    Ich wünsche euch noch einen schönen Abend
    Aiden

  • Was soll das denn für ein Kolleg sein? Von diesen Voraussetzungen für ein "normales" Abitur habe ich noch nie gehört.

    Ich glaube aber eher nicht, dass Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anzurechnen sind.

  • Es geht ja um den Bereich "Erwachsenenbildung" und da sind die Modalitäten etwas anders. Aber soweit ich weiß haben alle Kollegs/Abendschulen in diesem Bereich ähnliche Voraussetzungen, zumindest hier bei mir in Berlin.

    Das wäre natürlich ein herber Schlag, wenn sie nicht angerechnet werden sollten. Ich hoffe, dass man in dem Fall noch irgendeine Lösung finden kann.

  • Hallo,

    mit "Berufstätigkeit" ist eine geregelte Berufstätigkeit gemeint, worunter eine MAE vom Jobcenter nicht fallen dürfte.

    Statt dieser Berufstätigkeit kann auch

    • Wehr- und Zivildienst,
    • ein soziales oder ökologisches Jahr,
    • ein Jahr als Entwicklungshelfer,
    • Erziehungszeiten von Kindern,
    • Arbeitslosigkeit (maximal 18 Monate)

    anerkannt werden.

    Von daher sehe ich Deine Chancen eher schlecht. Allerdings wird im Land Berlin auch ausdrücklich auf das Ausbildunsgförderungsgesetz verwiesen, wonach dann doch wieder auch solche Maßnahmen hereinfallen könnten. Blöd ist nur, daß genau dieses Gesetz in sehr weiten Teilen aufgehoben wurde.

    Am besten wäre es, beim Kolleg direkt nachzufragen - dort sollte man wissen, ob Du in Betracht kommst.

    Sollte Dir der Besuch des Kollegs verwehrt werden, würde ich mal in Sachen Fernabi recherchieren.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!