Hallo,
ich habe mich im Forum angemeldet, weil ich hoffe hier auf Hilfe zu stossen:)
Zu meiner Situation: Ich erhalte seit 3 Monaten ALG II, davor habe ich studiert.
Mein Bewilligungszeitraum ist: 24.04.17-31.03.18.
Nun habe ich meinen ersten Job gefunden, es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die ich in einem Unternehmen für 3 Monate ausführen werde und ca 2900 brutto verdiene.
Nun fange ich bereits am 24.07 an zu arbeiten und kriege mein erstes Gehalt logischerweise frühestens Ende August. Da ich die Rechnung als Freiberufler selber stelle, wäre es wahrscheinlich möglich, dass das Gehalt erst Anfang September überwiesen wird. Würde das einen Unterschied machen, indem ich dann KEINE Rückzahlung für den August/Juli tätigen muss?
Muss ich mit einer Rückzahlung für den Monat Juli rechnen, da ich 5 Tage in diesem Monat arbeite?
Bekomme ich dann überhaupt noch ALG II Zahlungen für August, oder müsste ich ein Darlehnen beantragen, welches ich von meinem ersten Gehalt zurückzahlen muss?
Muss ich sonst mit irgendwelchen Rückzahlungen rechnen?
Ich freue mich wirklich über jede Antwort!
Grüße,
J