Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (10 und 13J), teilzeit berufstätig (30 Std/Wo), Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ist unbekannt verzogen und unauffindbar, weswegen ich sozusagen "Aufstocker" bin. Die Höhe der Leistung vom JC liegt etwas höher als der "Unterhalt" für das ältere Kind lt. Unterhaltsvorschusstabelle. Ab Juli kann ich den Unterhatlsvorschuss beantragen, somit würde ich dann noch ca. € 110,00 Rest vom JC erhalten. Kinderzuschlag/Wohngeld erhalte ich nicht weil Gehalt über den Höchstgrenzen.
Jetzt erhalte ich erneut Aufforderug mich beim JC wegen meiner beruflichen Situaion zu melde, ansonsten Sanktionen. Die erste Aufforderung war vormittags, zu einer Uhrzeit wo ich hätte Urlaub nehmen müssen, da ich 1 Stunde Fahrtweg zum JC habe. Ich füllte den Bogen aus, teilte mit das ich 30 Std/Wo arbeite, die Leistungen sich auf die Kinder beziehen (Verteilung lt.Bescheid) und ich erst ab 16 Uhr einen Termin wahrnehmen könnte. Arbeitszeiterhöhung geht nicht weil ein Kind 30 % GdB + Krankengymnastik regelmäßig.
Jetzt drohen Sanktionen. Muss ich denn unter diesen Voraussetzungen zum Termin ? Sind Sanktionen hier rechtmäßig?
LG