arbeite 30 Stunden in der Woche - Aufstocker - soll mich bei JC melden wegen berufl.Perspektive

  • Hallo,
    ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (10 und 13J), teilzeit berufstätig (30 Std/Wo), Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ist unbekannt verzogen und unauffindbar, weswegen ich sozusagen "Aufstocker" bin. Die Höhe der Leistung vom JC liegt etwas höher als der "Unterhalt" für das ältere Kind lt. Unterhaltsvorschusstabelle. Ab Juli kann ich den Unterhatlsvorschuss beantragen, somit würde ich dann noch ca. € 110,00 Rest vom JC erhalten. Kinderzuschlag/Wohngeld erhalte ich nicht weil Gehalt über den Höchstgrenzen.
    Jetzt erhalte ich erneut Aufforderug mich beim JC wegen meiner beruflichen Situaion zu melde, ansonsten Sanktionen. Die erste Aufforderung war vormittags, zu einer Uhrzeit wo ich hätte Urlaub nehmen müssen, da ich 1 Stunde Fahrtweg zum JC habe. Ich füllte den Bogen aus, teilte mit das ich 30 Std/Wo arbeite, die Leistungen sich auf die Kinder beziehen (Verteilung lt.Bescheid) und ich erst ab 16 Uhr einen Termin wahrnehmen könnte. Arbeitszeiterhöhung geht nicht weil ein Kind 30 % GdB + Krankengymnastik regelmäßig.
    Jetzt drohen Sanktionen. Muss ich denn unter diesen Voraussetzungen zum Termin ? Sind Sanktionen hier rechtmäßig?

    LG

  • Wenn du arbeiten musst, hast du einen wichtigen Grund nicht beim Jobcenter zu erscheinen. Du kannst ja dann deinen Stundenzettel oder einen Ausruck aus dem Zeiterfassungssystem des AG vorlegen, als Nachweis dass du gearbeitet hast.

    Die Krankengymnastik ist ebenfalls ein wichtiger Grund einen Termin nicht wahrzunehmen. Am besten ruft man mal an und vereinbart am Telefon einen Termin. Das kann auf jeden Fall nicht schaden.

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Was ich nicht verstehe ist, die schicken einen Fragebogen mit, auf dem man eintragen kann, warum der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Also Arbeitsaufnahme, krank, Umschulungsmassnahmen usw. Den habe ich ausgefüllt, alles dokumentiert, Arbeitgeber mitgeteilt, das ich dort seit x Jahren beschäftigt bin, Gehaltsabrechnung(Kopie) beigefügt und mitgeteilt, das Termine nach 16 Uhr.(Hatte ich auch so beim Erstgespräch bei Antragstellung ALG II mitgeteilt). Und dann kommt ein zweites Schreiben mit Androhung von Sanktionen und neuer Termin um 14 Uhr.
    Was verstehen die Mitarbeiter nicht????
    Abgesehen davon liegt dieser Termin ausgerechnet an einem Tag, wo ich mit den Kindern verreist bin. Ist ja wohl mein gutes Recht, wenn ich berufstätig bin.

    LG

  • Unkenntnis, Böswilligkeit.. die Gründe für solches Verhalten sind vielfältig.


    Wenn du frei hast, kannst du den Termin grundsätzlich wahrnehmen. Lediglich eine länger geplante Reise an einen weiter entfernten Ort wäre dann ein Grund, nicht zum Termin zu erscheinen.


    Wie lang und weit reist du denn? Ist eine Verschiebung oder frühere Rückkehr möglich?

  • Ich bleibe mit den Kindern zwar in Deutschland, aber Fahrzeit 5 Stunden entfernt.

    Der Urlaub ist nicht verschiebbar, wurde schon vor fast einem Jahr gebucht und auch schon angezahlt - lange bevor ich ALG II beantragt hatte.
    Ist schon schwer genug, in den Sommerferien was zu bekommen. Und die Kinder wären sehr enttäuscht, freuen sich schon das ganze Jahr auf den Urlaub.

    Es ist ja so, betrachtet man den ALG II Bescheid nach der Aufteilung (Einkünfte, Regelsätze, KdU) ist mein Nettogehalt höher als der mir zustehende Regelsatz. Würde der Kindesvater in der Lage sein, den Unterhalt lt. DD Tabelle zu zahlen, bräuchte ich kein ALG II.
    Der mir ausgezahlte Betrag ist ausschließlich der Anteil für die Kinder ( für die Kleine Regelleistung abzgl. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld + Regelleistung Große abzgl. Kindergeld).
    Unterhaltsvorschuss für die Große habe ich jetzt zwar auch beantragt, aber bis die Jugendämter reagieren dauert es auch etwas.(Bei der Kleinen war die Bearbeitungszeit 7 Monate, wird jetzt nicht besser sein.) Aber dann bliebe immer noch ein Rest von ca. 110,00 € ALG II zur Auszahlung übrig.

    Wenn ich dort anrufe oder vorbeigehe ( die einzige Nachmittagssprechstunde ist Do von 16 bis 18 Uhr) würde ich sehr "emotional" werden - was nicht gerade förderlich ist.

  • Hallo,

    in einer Bedarfsgemeinschaft sind immer alle Hilfebedürftig. Es ist also nicht richtig, dass das Geld nur für die Kinder ist.

    Die Tatsache, dass du sehr emotional wirst schützt dich nicht vor dem Termin. In irgendeiner Weise musst du auf das Jobcenter reagieren. Du wirst wohl oder übel anrufen und den Termin verschieben müssen oder aber du hast hinterher Aufwand, weil du dich gegen eine mögliche Sanktion wehren musst.

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