Sinnvolle Maßnahme

  • Hallo zusammen,


    Ich habe gestern ALG2 beantragt weil ich mich mit meiner Selbständigkeit (Software Entwicklung) nicht mehr finanzieren kann. Bevor überhaupt darüber entschieden ist ob ich ich ALG2 bekomme möchte mich der Sachbearbeiter in eine drei wöchige Maßnahme (Bewerbungstraining) schicken. Ich habe aber bereits 6 verschiedene perfekt ausgearbeitete Bewerbungsunterlagen-Sets die ich je nach Stelle benutzen kann. So ein Bewerbungstraining, ohne überhaupt meine Unterlagen zu prüfen, empfinde ich also im Prinzip nur als eine Beschäftigungsmaßnahme. Ich möchte lieber die Zeit darin investieren meine Chancen auf dem Stellenmarkt zu verbessern und neue Programmiersprachen zu lernen oder andere relevante Themen aufzufrischen.


    Meine Frage ist ob das ablehnen so einer Maßnahme einen unterschied bei der Bearbeitung meines ALG2 Antrags macht ?


    Danke für feedback

  • Du wirst sanktioniert, wenn du nicht an der Maßnahme teilnimmst.

    Zeig dem Sachbearbeiter doch einfach deine Bewerbungsunterlagen und frag ihn, was du beim Bewerbungstraining sollst.

  • Meine Frage bezieht sich darauf das über meinen Antrag ja noch garnicht entschieden wurde. Auf welcher Grundlage basiert also diese Maßnahme ? Ich glaub ohne in die Gesetze geschaut zu haben nicht das es eine gesetzliche grundlage dafür gibt.

  • Das spielt keine Rolle. Wenn sich dann nämlich herausstellt, dass du anspruchsberechtigt warst, erhältst du eine Sanktion.

    Man kann aber mal darüber nachdenken, dass das Jobcenter die Fahrtkosten vorschießen muss, wenn man selbst nicht genug Einkommen oder Vermögen hat, um dies zu tun.

  • Hallo,

    Ich glaub ohne in die Gesetze geschaut zu haben nicht das es eine gesetzliche

    mit dieser Einstellung wirst Du sicherlich eine "glanzvolle Karriere" bei dem Jobcenter haben...

    Du hast einen Antrag auf ALG II gestellt und damit kund getan, daß Du Deinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren kannst. Genauso wie Du erwartest, daß ab Antragstellung das ALG II gezahlt wird, verlangt nun das Amt von Dir, ab diesem Zeitpunkt bestimmte Maßnahmen zu besuchen.

    Gruß!

  • Was allerdings in korrekter Reihenfolge laut Gesetzgebung stattzufinden hat.
    Erstkontakt --- > Anliegenklärung, Kundensteuerung und Erstberatung
    Profiling -- > Standortbestimmung - - > Zieldefinition
    Zwischenziele --- > Integrationsplanung --- > Eingliederungsvereinbarung
    Ohne Eingliederungsvereinbarung und in ihr bestimmte Rechte und Pflichten
    von beiden Seiten --- Kunde und Jobcenter --- ist das nicht möglich. Denn das
    Jobcenter hat genau, wie der Kunde Pflichten und die sind konkret zu definieren.

    Ich habe aber bereits 6 verschiedene perfekt ausgearbeitete Bewerbungsunterlagen-Sets die ich je nach Stelle benutzen kann.


    Hat ein Profiling stattgefunden? Wurde eine EGV mit dir besprochen und hast du sie unterschrieben?
    Oder gab es über diese Bewerbungsmaßnahme einen EGV-VA, ohne das versucht wurde eine EGV
    mit dir zu vereinbaren?

  • Es war mein erster Besuch und ich habe erst meine Formulare bekommen also ist im Grunde nichtmal der Antrag gestellt. Ich denke der Sachbearbeiter hat keine Grundlage für diese Maßnahme aber versucht es trotzdem, ich mußte ja auch nichts unterschreiben von daher werd ich da auch nicht hingehen. Der logische Grund warum sowas versucht wird kann eigentlich nur sein das irgendein hohes Tier Aktien von den Maßnahmenträgern hat oder/und Statistiken zu schönen. Will nicht wissen wieviel Geld für sowas rausgeschmissen wird in Deutschland.

  • Für irgendwelche Spekulationen, wer von wem Aktien hat, bleibt hier kein Raum.

    Wie sieht denn die Zuweisung zu der Maßnahme aus? Ist das schriftlich erfolgt? Ist eine Rechtsfolgenbelehrung dabei? Ist die Maßnahme hinreichend beschrieben?

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