Guten Tag,
ich fasse mich kurz, ich war ca. 15 Jahre Selbstständig und bin nun in Hartz4 abgeruscht deswegen ist die Einkommessteuer 2015 / 2016 noch offen eine Kontopfändung vom Finanzamt liegt vor da noch eine offene Forderung vom Finanzamt beglichen werden muss
Nun verlangt das Arbeitsamt von mir die Einkommensteuer 2015 / 2016 zumachen ich sagte nun schon mehrfach das dies nicht so einfach sei da es um Abschreibungen und und und geht und mir das Risiko zu groß wäre dies selbst zumachen ( da sonst evtl. die nächsten Probleme vorprogrammiert sind) und ich das Geld für den Steuerberater nicht hätte.
Meine Frage nun kann mir das Arbeitsamt auf Grund dieses Sachverhalts meine Leistungen streichen;
Ich bin dankbar für jede Antwort
MfG
Jim