Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu ALG1 und Selbständigkeit.
Bisher habe ich stets als Angestellter meinen Lebensunterhalt verdient, wurde nun arbeitslos (während einer längeren Krankheitsphase gekündigt) und beziehe jetzt ALG1, habe Anspruch bis Februar kommenden Jahres. Während der letzten Monate habe ich mich eigenständig fortgebildet und ein erfolgsversprechendes Konzept im IT-Bereich ausgearbeitet, das ich nun gerne in Selbständigkeit - als Startup - umsetzen möchte (ich bin studierter Informatiker).
Dazu strebe ich ebenfalls eine Anstellung bei einem Unternehmen an, vorzugsweise zu 50% Teilzeitbeschäftigung, damit ich auch genügend Zeit habe, um mich dem Startup zu widmen. Das wäre der Idealfall. Teilzeitarbeit bei einem Unternehmen und Selbständigkeit mit meinem Einzelunternehmen.
Soweit erstmal das Konzept, das ich hier gerne im Forum abklopfen möchte. Sollte es zu viele Fallstricke geben, strebe ich brav die Festanstellung zu 100 Prozent an und durchdenke das alles nochmal sorgfältig.
Meine Frage:
Wenn ich der Arbeitsagentur mitteile, dass ich nur zu 50% bei einem Unternehmen arbeiten möchte, wird soweit ich weiß auch mein ALG1 auf 50% eingestellt. Ich bin aber auf das Geld angewiesen. Mir hat jemand gesagt, würde ich ein Gewerbe anmelden, bei dem ich selbst vollbeschäftigt bin, bekäme ich mein Einkommen auf ALG1-Niveau aufgestockt, so lange ich damit noch nicht entsprechend verdiene. Ist das so? Und kann ich das auch mit meinem Teilzeit-Vorhaben so arrangieren, dass ich letztlich weiterhin mein volles ALG1 erhalte?
Also 50% ALG1 für angestrebte Teilzeitarbeit plus 50% ALG1 zur Aufstockung meines Einkommens als Selbständiger (je nachdem, wieviel ich dabei verdiene). Falls ich zunächst die Teilzeitstelle bei einem Unternehmen erwirke, bekäme ich dann immer noch die Aufstockung für die weiteren 50% Beschäftigung in Selbständigkeit?
Das sind so meine Ideen. Wie man sicher merkt, ist das hier alles Neuland für mich. Ich brauche dringend die Diskussion. Dabei sind mir Informationen und Anstöße aus verschiedenen Richtungen willkommen. Was sind meine nächsten Schritte, und worauf kommt es an, wenn man ein solches Vorhaben plant?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten und Kommentare,
Beste Grüße
Daniel