Hallo zusammen!
ich bin zZt. noch im ALGI Bezug und muss ab 14.8. ALGII beantragen. Momentan erhalte ich Wohngeld, mit dem ich auf HartzIV Niveau aufstocke.
Nun möchte ich meine Wohnung kündigen und in eine kleinere umziehen (sowieso). Als ich das letzte Mal im ALGII-Bezug war, musste ich vom ersten Monat an die Differenz zur "üblichen" (vom Jobcenter festgelegten) Mietobergrenze selber zahlen. Heute frage ich mich, ob das überhaupt schon zulässig war, denn ich kann ja nicht von heute auf morgen in eine günstigere Wohnung umziehen. Leider war ich damals gesundheitlich dermaßen angeschlagen, dass ich nicht in der Lage war, mich dagegen zu wehren oder mir Hilfe zu suchen. Dem möchte ich nun vorbeugen. Also:
Mir steht ab 14.8. (wohl) ALGII zu, das Wohngeld fällt für diesen Monat schon weg (da das Amt lt. eigener Aussage nur "ganze Monate" zahlt). Meine Wohnung hat 75qm und ist entsprechend zu groß und zu teuer. Muss bei HartzIV nicht wenigstens bis zu Aufforderung, sich eine günstigere Wohnung zu suchen, die jetzige Miete übernommen werden? Wenn ich die Differenz als "eigenen Luxus" (O-Ton) selber zahle, bleiben mir schlappe 150 Euro im Monat zum Leben. Denn ich habe ja auch noch Versicherungen und andere Verträge, aus denen ich nicht über Nacht rauskomme.
Das ist die eine Frage.
Die andere ist: ich will sowieso umziehen und muss bei der Wohnungssuche natürlich auch einiges berücksichtigen, solange ich im Bezug bin. Kommt es da wirklich auf den Euro an, dass ich mich im Rahmen der Vorgaben (Mietobergrenze) bewege, oder kann ich sagen, dass das eh nicht realistisch ist und evtl. 20 Euro draufzahlen? Oder fallen dann auch Leistungen wie Umzugskosten/Kaution weg?
1000 Dank für Eure Hilfe!
P.S. Gegen die vorherige Verweigerung der kompletten Übernahme der Miete kann ich nach 2,5 Jahren wahrscheinlich nichts mehr tun, oder? (gewagte Frage;))