Was tun - Zahlungseinstellung nach Umzug

  • Hallo,

    Ich bin neu im Forum :) und hoffe das Thema wurde nicht schon zur Genüge durchgekaut (konnte nichts finden).

    Beziehe seit 01.01.2017 im hießigen Landkreis (Esslingen) AlG2 zusammen mit meinem 2 jährigen Sohn. Zuvor wohnten wir in einer anderen Stadt ebenfalls unter AlG2 Bezug. Wir wohnen zu zweit in einem Miethaus. Arbeitsaufforderungen liegen keine vor, da keine Betreuung für den Kleinen vorliegt. Wie auch nach dem Umzug :D

    Bisher habe ich abgesehn von genehmigten Bescheiden keine Post vom Jobcenter erhalten. Gestern habe ich unerwartet einen Brief bekommen, datiert auf den 26.7, mit folgendem Inhalt:

    "Sehr geehrte XYZ,

    die Zahlung Ihrer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wurde gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 331 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vorläufig ganz eingestellt.

    Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt, weil Sie und Ihre Angehörigen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk der für Sie zuständigen, im Briefkopf genannten Stelle, haben dürften.

    Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.
    Über das Ergebnis dieser Prüfung werden Sie gesondert informiert.

    Mit freundlichen Grüßen..."

    Kann mir bitte einer erklären WARUM ich keine Leistungen mehr bekomme??? 8|

    Was soll das heißen ich dürfte meinen Aufenthalt nicht mehr hier haben? Ich bin hier gemeldet, habe einen unbefristeten Mietvertrag - ich verstehe ehrlich nicht was die meinen ?(

    Werde morgen früh erstmal die Bestätigung vom Rathaus einholen, dass ich hier gemeldet bin und dann zum Jobcenter dackeln um das abzugeben und einen Termin geben zu lassen.

    Aber das zieht sich bestimmt bis das geklärt ist, was essen schwangeres Ich und der Kleine bis dahin, wie kommt mein Vermieter an seine Miete? :( Habe ihn bereits darauf hingewiesen dass es Schwierigkeiten gibt (und gefragt ob er iwas vom JC bekommen hat, Antwort war Nein) und ihn um Geduld gebeten.

    Dürfen die das? Es lag keine Widerspruchsbelehrung bei, lediglich eine vorgefertigte Rückantwort. Aber welche Begründung zur Äußerung schreib ich denn da rein? ?(

    Ich bin ziemlich überfordert grade und verstehe nichts. Wäre toll, wenn mir einer Rat wüsste. Weiteres Vorgehen: Rechtsbeistandhilfe beantragen und Anwalt suchen? Auf Termin warten? Erstmal anrufen? Ich weiß es nicht ;(

    Verzweifelte Grüße

    JD

  • Geh doch morgen direkt zur Agentur für Arbeit bzw. deinem Sachbearbeiter und werde persönlich vorstellig.

    Eventuell ist in der Vergangenheit keine Post vom Jobcenter bei dir angekommen. Weise auch drauf hin, dass du schwanger bist und das Geld benötigst.

  • Wow das ging ja schnell danke :thumbup:

    Da ich auf die Schnelle keinen finden kann, der meinen Sohn beaufsichtigt und ich aus Erfahrung weiß, dass Wartezeiten unter 2h dort Seltenheitswert haben, werd ich das wohl nicht sofort klären können. Allein mich in die Stehschlange zu stellen und dort je nach Andrang 1h+ zu warten um den Schrieb abzugeben wird eine Tortur ||

    Muss ich denn nachweisen dass Briefe hier nicht ankamen? Würde schwer werden :huh:

    Also ist das tatsächlich rechtens kurz vor Monatsanfang ohne verständlichen Grund alle Zahlungen einzustellen? =O

    Gruß JD

  • Erstmal wäre zu klären, warum genau das Jobcenter die Leistungen vorläufig einstellt. Da muss es irgendeine Aussage treffen können.

    Falls du die Telefonnummer deines Sachbearbeiters hast, rufe dort mal an.


    Ohne weitere Informationen kann ich jetzt leider auch nichts sagen.

  • Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt, weil Sie und Ihre Angehörigen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr im Bezirk der für Sie zuständigen, im Briefkopf genannten Stelle, haben dürften.


    Der Grund für die Leistungseinstellung dürfte die Zuständigkeit sein. Wenn nach dem Umzug versäumt wurde sich beim neuen JC anzumelden, weil anderer Zuständigkeitsbereich, hat das alte JC die Leistung jetzt eingestellt.?

  • Genau, denn es könnte einfach nur eine Bearbeitungsfehler sein. Das passiert ganz oft dort.

    Ein guter Tip: immer schriftlich mit das JobCenter Kommunizieren.

    Das heißt wenn du was abgibst, solltest du immer eine schriftliche Bestätigung verlangen.

    Gruß

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