Hallo!
Die Suchfunktion hat auf die Schnelle keine nützlichen Informationen ausgespuckt, also versuche ich es auf diesem Weg.
Ich, 28, habe jetzt mein Abitur nachgeholt und beginne mein Studium Mitte Oktober.
Zum Studium wird ein Vorpraktikum benötigt.
Mein Teilzeitjob ist ausgelaufen, also beziehe ich momentan komplett ALG II.
Das Jobcenter möchte mir ein Praktikum aber nicht unbezahlt überlassen, da ich mit einem Praktikum so nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Allein zum Antritt des Studiums ist das Praktikum aber zwingend und Pflichtpraktika haben keinen Anspruch auf Gehalt. (https://www.praktikum.info/karrieremagazi…raktikum-gehalt / Punkt 3)
Kein Unternehmen vor Ort möchte mir einen bezahlten Praktikumsplatz anbieten, zumal es sich hierbei nur um 8 Wochen handelt.
Kann ich mit dem Verweis des Pflichtpraktikums meinen Anspruch auf ALG II behalten oder muss ich die Suche fortsetzen?
MfG
Erik