Eingliederungsvereinbarung und Bewerbungsvorschläge vom Fallmanager

  • Halllo

    Ich bin neu hier und weis nicht ob das hier richtig ist.
    In meiner Vereinbarung steht 3 Bewerbungen im Monat und 18 im Zeitraum von Juni bis Dezenber.
    Meine Fallmanagerin ist neu und scheinbar sehr darauf fkxiert mich in Arbeit zu bringen.Ich habe einen Minijob und das reicht ihr aber nicht sie will mich auf dem ersten Arbeitsmarkt sehen.
    Dafür bekomme ich jede Woche mindestens 8 Bewerbungsvorschläge von ihr mit der Androhung von Sanktionen sollte ich mich nicht bewerben.
    Ich muss dazu sagen das ich sehr lange zuhause war und grosse Mühe hatte überhaupt einen Minijob zu finden.
    Aleinerziehend und kein Auto ist keine gute Ausgangsstellung.

  • Das weis ich ja aber in einer Woche 9 Bewerbungsvorschläge?
    Und ich bewerbe mich auch ohne die Vorschläge vom Amt.
    ABer Stellenangebote mit verkehrter Telefonnummer Arbeitszeiten um 4:00 Uhr gehen nicht wenn man alleinerziehend ist und wirklich niemanden hat der mal ein Auge auf mein Kind hat.

  • Ist eine Rechtsfolgenbelehrung dabei, musst du dich immer bewerben. Sollte sich dann später bei einem Gespräch herausstellen, dass du keine Kinderbetreuung hast, kannst du das Angebot ablehnen. Zumindest bis dein Kind 12 Jahre alt ist.


    Das Jobcenter muss natürlich auch die Kosten für die Bewerbung tragen.

  • Sie beruft sich immer wieder darauf was in der Vereinbarung steht.Ja und da steht eben auch drin das ich im Monat drei Bewerbungen schreiben muss.Ich schaue ja nach jedem in Frage kommenden Stellenangebot und melde mich dort.Ich möchte weg vom Amt und der Minijob ist für mich ein Anfang nach wirklich langer Suche.

    Ich bin so froh diesen Job bekommen zu haben .

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