Wohne temporär beim Großvater

  • Hallo
    Suche jetzt einige Zeit schon vergebens nach einer Antwort bzw einer Lösung.

    Folgende Situation:
    Auf Grund einer Krebserkrankung meines Großvaters habe ich meinen Arbeitsvertrag
    nicht verlängern lassen, und bin mit Anspruch auf ALG1 bei ihm eingezogen.
    Nun ist dieser Anspruch abgelaufen und ich würde temporär, bis ich dann hoffentlich
    erfolgreich mit der Jobsuche bin, ins ALG2 fallen.
    Jetzt bezieht mein Großvater Altersrente mit Grundsicherung, was dennoch nicht
    viel Geld ist. Meine Frage daher: Kann ich ALG2 auch beantragen ohne dass die Bezüge
    meines Großvaters angerechnet werden? Gibt es so eine Möglichkeit?

    Hoffe einer von euch kann mir da helfen

    Grüße Lucas

  • Eigentlich musst du hier wenig bis nichts beachten.

    Grundsätzlich sind Großteltern und Enkel keine Bedarfsgemeinschaft. Da fehlt es einfach an einer gesetzlichen Grundlage in § 7 SGB II.
    Dabei gehe ich jetzt mal nicht davon aus, dass du unter 18 bist und dein Großvater dich erzieht, wie es eigentlich Eltern tun würden.


    Hinzu kommt, die Rente deines Großvaters wird schon mindernd auf seine Grundsicherung angerechnet. Es ist unmöglich ein Einkommen zwei mal anzurechnen.


    Du kannst mal schauen, ob dein Opa eine Pflegestufe bekommen könnte. Dann erhältst du, wenn du ihn pflegst, etwas anrechnungsfreies Pflegegeld. Mit der Pflegestufe entscheidet sich auch, ob und wie viele Stunden du täglich arbeiten musst. Danach richtet sich dann die Eingliederung durch das Jobcenter.

  • Also bin derzeit 26 Jahre und aus dem Alter des Erziehens raus :D gut dann werd ich morgen mal zum Jobcenter hingehen und gucken was die sagen.
    Vielen Dank für die schnellen Antworten

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