Verdienst als Student bei Arbeitslosengeld II angerechnet.

  • Hallo liebe Leute,

    und zwar habe ich bis einschließlich August 2015 als Honorarkraft in einer Schule gearbeitet, in der Zeit war ich jedoch noch Student, einschließlich bis zum 30.09.2015. Mein Gehalt als Honorarkraft wurde jedoch erst am 6.10.2015 überwiesen. In der Zeit (ab den 1.10.15) war ich extrimatrikuliert und somit arbeitlos gemeldet. Das Jobcenter hat mir weiterhin bis ende Dezember Arbeitslosengeld 2 monatlich überwiesen. Nach einem Jahr verlangten sie das gesamte Geld zurück, da ich am 6.10.2015 Gehalt bezogen habe (jedoch war mit der Summe im Minus auf der Bank, da ich auf mein Gehalt gewartet habe). Was kann ich dagegen machen, einen Widerspruch habe ich schon geschrieben und die Sachlage detailliert geschildert, doch die Dame vom der Rechtsabteilung des Jobcenters sieht wenig Chancen für mich. Wer hat Erfahrungen in dem Bereich? Wer kann mir ggf. helfen? Ich danke euch im Voraus.

  • Arbeitseinkommen ist grundsätzlich in dem Monat anzurechnen, in dem es zugeflossen ist (Zuflussprinzip). Du hast dein Gehalt im Oktober 2015 erhalten, dementsprechend fällt dein Leistungsanspruch geringer aus und wird vom Jobcenter zurückgefordert.

    Du kannst den Bewilligungsbescheid und die Rückforderung anonymisiert (Name, Adresse, Jobcenter schwärzen) hier uploaden und dann lesen wir uns das ganze mal durch.

  • Jain...


    Bist du denn immer noch so grundsätzlich Honorarkraft, also selbstständig tätig gewesen bzw. wärst es gewesen, wenn du ein Angebot gehabt hättest?

    Oder hast du dann Oktober 2015 dein Gewerbe / deine Selbstständigkeit abgemeldet?

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