Hallo Allerseits,
ich habe da ein Anliegen bei dem bislang leider Niemand so wirklich Rat wusste...
Ich lebe mit meiner Frau und unseren 2 Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft(ALG 2). Meine Frau ist aufgrund der Kindererziehung erstmal von Bewerbungsaktivitäten ausgeschlossen.
Nun habe ich vor mich Selbstständig zu machen. Dies wird auch klappen, aber könnte in den ersten Monaten auch finanziell etwas unsicher werden.
Kann ich mich einfach beim Amt als Einzelperson einer Bedarfsgemeinschaft abmelden, und meine Familie bleibt erstmal da bis es finanziell besser läuft ? Mein Einkommen aus der Selbstständigkeit würde ja dann eh angerechnet bzw. aufgestockt ?