AlG II für Studenten

  • Mein Sohn fängt im WS ein Studium an, bisher hat er aufstockendes ALG 2 bekommen und hat im Juli die Schule beendet - der Vater hat ihn vor einem Jahr vor die Tür gesetzt und bei mir ging nicht, Genehmigung vom Jugendamt hat vorgelegen für eigene Wohnung - kann er als Härtefall weiter ALG 2 beziehen, da der Vater aktuell mal wieder nicht zahlt? Oder kann er Wohngeld bekommen? Ich selbst bin Aufstockerin, als auch nicht leistungsfähig

  • Hallo,

    es ist vorrangig BaföG zu beantragen. Sollte sich hier der Vater weigern, Auskünfte über seine wirtschaftliche Lage zu geben oder sich trotz Unterhaltsfähigkeit weigern, Unterhalt zu zahlen, kann durch das BaföG-Amt eine Vorauszahlung erfolgen.

    Ein Anspruch auf Wohngeld dürfte nicht bestehen.

    Gruß!

  • Danke für deine schnelle Antwort, Bafög Antrag wurde bereits gestellt und abgelehnt, deshalb bekam er ja bisher ALG 2, die Frage ist, ob er es weiterhin bekommen kann Anwalt ist zwar eingeschaltet, aber das dauert halt alles ewig

  • es wirklich ein Sonderfall, der Arge Mensch hat uns heute morgen mit einem Schulterzucken angeguckt, als ich gefragt habe, wovon der junge Mann denn dann leben soll

  • Hallo,

    mich wundert es, daß dann ALG II gezahlt wurde.

    Wie auch immer: dann gilt weiterhin das BaföG mit einem Antrag auf Vorausleistung, was dann allerdings auf eine Unterhaltsklage hinaus läuft.

    Gruß!

  • Hallo,

    Ich habe dir nicht grundsätzlich widersprochen, sondern eher etwas konkretisiert.

    Es ging mir um "kann das bafögamt leisten" und "muss das bafögamt leisten"

    naja - damit tue ich mich wieder schwer. Das "muß" ist ja nun doch noch von einigen Fragen abhängig: warum z.B. der Vater u.U. keine Unterhaltspflicht mehr sieht. Auch ist hier nicht bekannt, ob das wirklich der Ablehnungsgrund war - zumal dann ja eigentlich auch nicht das Jobcenter Leistungen zu übernehmen hätte (bzw. maximal als Darlehen, wovon aber keine Rede war), was offensichtlich aber geschehen ist.Von daher ist ein "muß" immer mit Vorsicht zu genießen...

    Aber ich weiß schon, was Du meintest... :)

    Gruß!

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