Hallo, ich versuchs jetzt mal u hoffe man kann d Beitrag lesen, danke an alle die das tun!
Ok, aufgrund einer chronischen Erkrankung arbeite ich nur teilzeit, bin auf Dauer ein "aufstocker", bekomme v Amt einen kleineren teil Hilfe z lebensunterhalt.
Mein Bruder u ich werden in absehbarer Zeit d Wohnung meiner Eltern erben die schon leer steht. Es war d Wunsch meines verstorbenen Vaters dass ich in d Wohnung ziehe u meinem Bruder, der selbst Eigentum bewohnt, einen kleinen Teil miete bezahle. Mein Bruder würde mir notariell bestätigen dass ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe u auch d ich ihn nicht auszahlen kann/werde. Die Wohnung hat 76qm.
Meine frage:
Muss ich, wenn d erbfall eintritt, aus d Wohnung raus u sie verkaufen, sozusagen verwertbares vermögen draus machen oder gilt es als schonvermögen da ich ja schon drin wohne u d Wohnung mir z Hälfte gehört??
Wird mir d Amt da Probleme machen?
Ist wahrscheinlich schon kompliziert weil ich eben nur z Hälfte erbe....
Danke erstmal
Gruß
S.p.
Aufstocker erbt halbe Wohnung
-
Bockshornklee -
15. August 2017 um 10:25 -
Erledigt
-
-
Hallo,
sofern Du die Wohnung selbst bewohnst und auch im Grundbuch mit eingetragen bist, sehe ich keinen Grund für eine Verwertung der Wohnung. Ob allerdings das, was Du als Miete bezeichnest, vom Jobcenter übernommen wird, wage ich zu bezweifeln. Denn es handelt sich ja eigentlich nicht um eine Miete, sondern eher um eine Auszahlung des Anteiles Deines Bruders. Solche Tilgungsraten werden aber i.d.R. nicht übernommen.
Gruß!
-
Danke für deine antwort corinna!
genaugenommen wären es d wohnungsnebenkosten die jeden Monat anfallen die ich natürlich bezahlen würde.
Eine weitere sache ist die, ich bin 52, chronisch krank mit leider einer degenerierenden erkrankung. Wie sieht es aus wenn ich demnächst länger krank wäre u ganz arbeitslos wäre also gesetzt den fall, wäre dann d Situation vor d Amt diesselbe? Dürfte ich in meiner "halben" Wohnung bleiben? Hätte ich Anspruch auf alg1?
Auch d Thema Rente ist natürlich früher aktuell als bei gesunden Arbeitnehmern.
Wie sähe es dann aus?Könnte man in dieser Sache auch beim Amt selber um konkrete Infos bitten? Hat das schon mal jemand gemacht?
-
Hallo,
genaugenommen wären es d wohnungsnebenkosten
und wieso sollte die Dein Bruder erhalten? Den Zusammenhang verstehe ich nicht.
Dennoch würde ich durchaus mit Deinem Bruder vereinbaren, daß Du ihm angemessene Raten für seinen Anteil zahlst - sonst könnte das Amt auf die Idee kommen, daß der Anteil Deines Bruders zu verwerten ist.
Ob Du nun aufstockendes oder vollständiges ALG II erhälst, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.
Ob bei Dir ein Anspruch auf ALG I besteht, können wir hier nicht beantworten. Für eine Anwartschaft darauf müßtest Du bzw. Dein Arbeitgeber in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge für die Arbeitslosenversciherung geleistet haben. Das siehst Du an Deinem Gehaltsschein.
Mein Bruder würde mir notariell bestätigen dass ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe u auch d ich ihn nicht auszahlen kann/werde.
Das könnte dann doch noch zu Problemen führen und ich würde mir das mit der Nichtauszahlung nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Gruß!
-
Vielen dank erstmal! Muss ich alles durchdenken.
Schönen Feiertag dir! -
Schönen Feiertag dir!
Das nehme ich Dir jetzt krumm. Hier ist kein Feiertag!
-
=O oooh das tut mir leid!....Bayern halt....
-
War ja klar - die Lederhosenfraktion...
-
Rate für den Anteil nennt sich dann Miete. Nämlich für die 50 %, die ihm gehören.
-
Hallo,
Rate für den Anteil nennt sich dann Miete. Nämlich für die 50 %, die ihm gehören.
nein.
Gruß!
-
Ansonsten ist keine Rate zu zahlen, wenn der eine Bruder 50 % erhält und der andere auch 50 %.
-
Hallo,
es ist aber auch keine Miete an den Bruder zu zahlen und eine Abzahlung oder Rate hat auch nichts mit einer Miete zu tun.
Es wäre schön, wenn Du nicht einfach aus dem Bauch heraus antwortest, sondern Dir auch mal das ganze durchliest.
Gruß!
-
Ansonsten ist keine Rate zu zahlen, wenn der eine Bruder 50 % erhält und der andere auch 50 %.
Na, da wurden tatsächlich die Posting vorher nicht gelesen. Denn das gibt wohl das Gesetz
nicht her:Mein Bruder würde mir notariell bestätigen dass ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe u auch d ich ihn nicht auszahlen kann/werde.
Der Bruder würde auf Kosten der Allgemeinheit ausgezahlt?gilt es als schonvermögen da ich ja schon drin wohne u d Wohnung mir z Hälfte gehört??
Die Wohnung würde dem User während des laufenden Leistungsbezug zu fallen. -
....Keine Ahnung wie man es nennen könnte...
Aber du hast natürlich recht corinna, die wohnnebenkosten gehen, wenn ich jetzt einziehen würde, noch auf d Konto meiner im heim lebenden mutter.
Ich bin momentan etwas verpeilt im hirn, zuviel stress.
Denk...denk...Bei Eintritt des erbfalls würde ich dann d Nebenkosten zahlen, klar, u müsste meinem Bruder für seinen Anteil d Wohnung sowas wie "miete" oder "ratenabzahlung" leisten.
Das ist sehr kompliziert u ich muss echt gut überlegen, evtl zu nem fachanwalt gehen um mich beraten zu lassen.
Mir kommt es momentan so vor als wäre es vorteilhafter u weniger stressig, in meiner Mietwohnung zu bleiben u ruhe zu haben.
Dann wird aber d Wohnung verkauft was mir d Herz brechen würde, u ich würde nur Bargeld erben was dann eben in d Lebensunterhalt fliesst.
Auch keine so tollen aussichten... -
Fassen wir mal zusammen:
Es wird eine Wohnung vererbt.
Diese geht zu 50 % an Kind 1 und zu 50 % an Kind 2.
Es soll ein Wohnrecht eingetragen werden. Niemand sagt, dass dies kostenlos sein muss.
Für die 50 % die Kind 1 gehören, muss das hier fragende Kind 2 Miete zahlen.
Die Wohnung muss zwar theoretisch verwertet werden, doch niemand kauft eine halbe Wohnung die mit einem Wohnrecht behaftet ist. Damit ist die Wohnung nicht verwertbar und auch nicht zu verkaufen.Wo hier eine Abzahlung oder Rate zu leisten ist, ist nicht ersichtlich.
Eine Abstandszahlung oder Ausbezahlung kommt nur dann in Frage, wenn ein Kind mehr erben würde, als das andere. Zum Beispiel wenn Kind 2 die Wohnung zu 100 % erben würde und Kind 1 geht leer aus. Das ist hier aber nicht der Fall.
-
Das ist gut zusammengefasst!
Das mit der ausbezahlung ist tatsächlich so wie du es grad geschrieben hast??
Das wusste ich so gar nicht.Wie gesagt mein Bruder würde das auch nicht wollen da er selbst schon eine Eigentumswohnung hat u bewohnt.
Es war halt d Wunsch meines verstorbenen Vaters dass ich meinem Bruder für "seinen Teil d wohnung" , also seine hälfte, eine "kleine miete" an ihn zahle.
Und um mir etwas Sicherheit zu geben, würden wir z Notar gehen u es schriftlich festlegen dass er v mir nicht verlangt dass ich ihn auszahle u dass ich bleibendes Wohnrecht habe. -
Der Vater ist tot, die Mutter stirbt und dann erben die Verwandten erster Ordnung. Das sind hier die beiden Kinder. Soweit beide Kinder gleich viel erben und keine besonderen Umstände vorliegen, wie z.B. Enterbung oder einer kriegt ein Haus im Wert von 500.000 €, der andere das Bargeld i.H.v. 60.000 €, muss auch niemand ausbezahlt werden.
Schaut einfach, dass jeder exakt die Hälfte kriegt.
-
Hallo,
Fassen wir mal zusammen:
dann bleibt nur zu hoffen, daß das Jobcenter Deine falsche Meinung nicht übernimmt. Weil es dann bei einer Mietzahlung zu Problemen bei den angemessenen KdU kommen könnte. Aber das spielt ja für Dich keinerlei Rolle...
Gruß!
-
Guten morgen, danke für die Hinweise u Denkanstöße über das was beachtet u durchdacht werden sollte.
Ich werde einen Termin beim Anwalt anpeilen.
Es tut mir leid dass mein Beitrag wohl irgendwie für "dicke luft" gesorgt hat, das wollte ich so natürlich nicht.
Trotzdem liebe grüsse -
Hallo,
dann bleibt nur zu hoffen, daß das Jobcenter Deine falsche Meinung nicht übernimmt. Weil es dann bei einer Mietzahlung zu Problemen bei den angemessenen KdU kommen könnte. Aber das spielt ja für Dich keinerlei Rolle...
Gruß!
Hallo Corinna,natürlich müssen die KdU für die halbe gemietete Wohnung auch angemessen sein. Das bestreitet doch niemand.
Natürlich darf keine Abstandszahlung, als Miete getarnt, erfolgen.Das hat doch auch niemand vor.
Erkläre mir doch bitte was du meinst?
-
Hallo,
und warum weist Du dann den unerfahrenen TE darauf nicht hin? Warum schreibst Du irgendwas, ohne ihm auch die Konsequenzen darzulegen? Schreibst Du Antworten nur um der Antwort willens, um mir zu widersprechen oder um Recht zu haben - oder denkst Du auch mal an die Konsequenzen Deiner Antworten?
Gruß!
-
Selbstverständlich antworte ich nicht um des antworten willens und auch nicht um dir zu widersprechen. Lieber wäre mir, ich müsste nicht antworten und wir wären einer Meinung.
Dass das Jobcenter nicht leistet, aus welchen Gründen auch immer, kann immer passieren. Das ist aber nichts, woran man sein Verhalten so ausrichten müsste, dass man es dem Jobcenter möglichst passend macht und dabei auf eigene Rechte verzichtet.
Oder meinst du etwas anderes? Ich höre mir gern an, was du dazu zu sagen hast.
-
fazit: es könnte gut laufen oder eben nicht!
Bleiben wir doch beim wirklichen leben ohne mit Gesetzen u Paragraphen u formularen rumzujonglieren.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun??
Jetzt einziehen u der Dinge harren die da kommen oder d Wohnung verkaufen??
Weil ich tendiere wirklich dazu in meiner kleinen Mietwohnung zu bleiben, bin krank, hab keine nerven für endlosen behördenstreit usw.
Lg -
Wenn du Stress vermeiden willst, verfahre so wie bisher.
Wenn du in der Wohnung leben willst, bedeutet das möglicherweise Aufwand und ein paar Nerven. Dann solltest du aber erst mit Erbfall in die Wohnung ziehen.
-
und wieso erst mit erbfall? Ich meinte gelesen zu haben dass es von Vorteil ist wenn man beim Eintritt d erbfalls schon drin wohnt?? Selbstgenutztes Eigentum sozusagen...
-
Nichts desto trotz ist die Wohnung erst einmal eine Einnahme, egal ob du drin wohnst oder nicht. Hier liegt die Besonderheit darin, dass die Wohnung nicht verwertbar ist, da der Bruder ja sicherlich dem Verkauf nicht zustimmen wird. Damit bleibt das Haus beim Erbfall zwar in jedem falle eine Einnahme, aber sie stellt kein Einkommen dar, weil nicht verwertbar. Du kannst ja schlecht deine Wohnung "aufessen" um deinen Bedarf nach Nahrung zu stillen. Das ginge nur über den Umweg, dass die Wohnung irgendwie zu Geld gemacht wird und du dir mit Geld Nahrung kaufst.
Ziehst du vorher in die Wohnung kann das zu Problemen bei den Kosten der Unterkunft führen. Das hängt aber davon ab, wie hoch diese sind und wo du jetzt wohnst und wo du hin ziehst.
-
Ok. Und nun erkläre mir mal, warum das Jobcenter, nachdem es die Kdu für den Erbteil des ALG-II-Bezieher übernimmt, nun auch noch die Kosten für die zusätzlichen 38 qm des Bruders übernehmen sollte. Merkst Du den Schwachpunkt Deiner Argumentation?
Du hast die Wahl, den einfachen Weg oder den Weg mit Komplikationen zu gehen. Der von mir genannte Weg ist derjenige, der sicherer für Dich ist. Der von casa genannte ist derjenige, der von vornherein Komplikationen ergibt.
Gruß!
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!