Zitat von CorinnaOk. Und nun erkläre mir mal, warum das Jobcenter, nachdem es die Kdu für den Erbteil des ALG-II-Bezieher übernimmt, nun auch noch die Kosten für die zusätzlichen 38 qm des Bruders übernehmen sollte. Merkst Du den Schwachpunkt Deiner Argumentation?
KdU für den eigenen Erbteil sind natürlich nur im Rahmen der Nebenkosten zu übernehmen, welche auch als KdU bezeichnet werden. Dazu kommen die Heizkosten. Es ist geradezu absurd zu unterstellen, der Erbe müsse für seinen Erbteil an der Wohnung KdU im Sinne einer Kaltmiete zahlen. Das ist bei vollständigem Eigentum im Übrigen auch ausgeschlossen.
Tatsächlich zu zahlen ist, sofern ein Vertrag geschlossen wurde, eine Miete für die weiteren 50 %, deren Eigentümer nicht der Mieter selbst ist (also der Bruder).
Das macht im Ergebnis eine gesparte Kaltmiete i.H.v. 50 %.
Hintergrund ist, dass eine Wohnung im Grundbuch nicht "getrennt" werden kann. Gehört die Wohnung also 50 % dem einen und 50 % dem anderen, so gehört jedem immer die Hälfte der gesamten Wohnung und nicht "der Raum 1 gehört dir, der Raum 2 gehört mir". Mit einem Bewohnen einer solchen Wohnung wird man also immer fremdes Eigentum nutzen. Dafür ist üblicherweise eine Miete zu zahlen. Aber eben auch nur i.H.v. 50 %.
Zitat von CorinnaDer von casa genannte ist derjenige, der von vornherein Komplikationen ergibt.
Möglicherweise. Aber für sowas gibts Rechtsanwälte.