Freizeitgrundstück Besitz bei Leistungsbezug

  • Hallo zusammen ich hätte gerne einen Rat auch eine intensive Internetrecherche brachte keine zufriedene Auskunft.

    Eine alleinerziehende Mutter mit Kind 10 Jahre alt hat die Möglichkeit ein Freizeitgrundstück geschenkt zu bekommen.
    Das Grundstück ist ca 600 Quadratmeter groß und es ist kein Baugrundstück da ist in einem Naturschutzgebiet liegt in ländlicher Lage.
    Darauf steht ein Bauwagen und ein kleiner Geräteschuppen und der Garten soll ausschliesslich für Freizeit Zwecke und kleinen Gemüseanbau genutzt werden.
    Wie verhält sich die Rechtslage wenn das Grundstück der Frau offiziell gehört und im Grundbuch eingetragen ist und trotzdem im Bezug von Arbeitslosengeld 2 ist.
    Kann das Jobcenter den Verkauf des Gartens verlangen ? Muss ein Gutachter beauftragt werden der den Wert des Gartens schätzt?
    Wer legt den Wert des Gartens vor oder wird pauschal ein Quadratmeterpreis festgelegt wie verhält es sich mit der Vermögensfreigrenze gilt die für Mutter und Kind zusammen?

  • Hallo,

    auch wenn das Grundstück in einem Naturschutzgebiet liegt, hat es natürlich einen Wert, der von einem amtlich bestellten bzw. vereideten Gutachter ggf. zu bewerten ist. Wobei allein schon wegen der Größe wahrscheinlich jede Vermögensfreigrenze überschritten sein dürfte. Ist dies der Fall, dürfte das ALG II bis zum Verkauf maximal nur noch als (vom Verkaufspreis rückzahlbares) Darlehen gewährt werden.

    Die Vermögensfreigrenze von Kindern ist nicht auf die Freigrenze der Mutter aufrechenbar.

    Gruß!

  • Dane für die Antwort. ..Was ist denn hiermit

    Darüber hinaus bleiben auch Grundstücke von der Berücksichtigung als Vermögen bei Hartz IV befreit, wenn sie der folgenden Grundstücksflächeentsprechen:

    • im städtischen Bereich 500 m²
    • im ländlichen Bereich 800 m²
  • trotzdem im Bezug von Arbeitslosengeld 2 ist

    Von mir rot hervorgehoben! Im Bezug,auch mit während des Bezugs übersetzt, jeder Zufluss
    ist während des ALG II Bezugs in welcher Form auch immer meist Bedarfs mindernd zu
    berücksichtigen. Um es allgemein verständlich auszudrückend!

    PS: War bei der Übersichtlichkeit behilflich und hab das Selbstzitat entfernt. Die nächsten Fragen
    sind auch so verständlich. :)

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