Hallo,
ich habe eine Sache, wo ich bitte mal Hilfe benötige bzw. Ratschläge was man machen kann/sollte.
Und zwar habe ich mich geweigert die EGV zu unterschreiben, das dem JC auch per Mail mitgeteilt (eigentlich möchte ich die EGV als VA erhalten, um dagegen vorgehen zu können --> Verstoß gegen Grundrechte, unbefristete Laufzeit etc.) - nach meiner Mail wurde die EGV dann vom SB geändert und mir in geänderter Form per Post zugeschickt (noch kein VA). Das ist nun übrigens schon die 3. abgeänderte Version, seit ich meine Unterschrift verweigere.
In meiner Mail hatte ich mich bereits trotzdem bereit erklärt die aufgedrückte Maßnahme zu machen, um meinen guten Willen zu zeigen, aber ausdrücklich erwähnt, das dies keine Anerkennung der EGV bedeute und ich sie abbrechen werde, wenn ich erkenne, das sie keinen Sinn macht (Berwerbungstraining – ich bin gelernter Kaufmann). Nun dachte ich eigentlich, das ich die Maßnahme gar nicht machen muss, weil der Maßnahmenträger mir beim ersten Gespräch zunächst sagte, das er ohne eine unterschriebene EGV nicht tätig werden kann. Dann kam die Rückmeldung vom Träger, dass das JC nun doch grünes Licht gegeben hat ich auch ohne unterschr. EGV die Maßnahme machen könne.
Obwohl ich mir von der Maßnahme nicht viel erhoffe, wäre ich aber trotzdem bereit sie durch zu ziehen, da sie nur 1x wöchentlich vormittags einige Stunden dauert.
Die Frage geht nun dahin, ob ich richtig handel, wenn ich die Maßnahme durchziehe.
Denn auch wenn die Maßnahme nicht zur Vermittlung in Arbeit führt oder ich sie abbreche kann das JC die EGV ja sicher immer noch, wann immer es will als VA ergehen lassen so das ich mir die Maßnahme eigentlich sparen könnte oder ?
Weiterhin soll ich beim Maßnahmenträger auch noch eine Aktivierungsvereinbarung und eine Datenschutzinformation&Einwilligung unterschreiben, was ich eigentlich nicht möchte, da dort auch Dinge drin stehen, die mir nicht passen (z.B. jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen, der Träger darf mit meinen Daten hantieren wie er will, ich muss aber stillschweigen über die Teilnehmer und die Mitarbeiter des Trägers der Maßnahme und die dort behandelten Inhalte bewahren).
Ich hoffe jemand hat vllt. schonmal so einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir Tipps für richtiges Verhalten geben. Wann könnten Sanktionen drohen ?
Desweiteren würde ich mich noch über Tipps freuen, an die ich vllt. noch gar nicht denke, wie z.B. Übernahme von Fahrtkosten für Fahrten zur Maßnahme, Übernahme Berwerbungskosten etc. etc., also alles was wichtig im Hinblick auf die Maßnahme sein könnte.
Danke.