EU Rente - ALG II und Minijob

  • Meine Frau und ich haben folgendes Problem , Wir beide beziehen eine EU Rente und aufstockend Hartz 4 . Meine EU Rente ist unbefristet die meiner Frau ist befristet und muss alle 3 Jahre neu beantragt werden . Nun habe ich einen kleinen Minijob bekommen , der mir monatlich 120 € einbringt . Da wir ehrliche Leute sind , habe ich den Job beim JC angemeldet . Natürlich waren wir im Glauben , das die üblichen Freibeträge für Erwerbseinkommen , generell frei 100 € und vom Rest 20 % , auch hier in Anrechnung kommen .Die Neuberechnung kam und siehe da , das JC hat die kompletten 120 € von der Aufstockung abgezogen . Es wurde Widerspruch eingelegt und nach 4!! Monaten kam endlich ein Bescheid . Darin wurden mir 30 % des Einkommens als Freibetrag angerechnet aber auch gleichzeitig die Kfz Haftpflichtversicherung abgezogen . Somit bleiben mir ein Freibetrag von 18 € . Für diesen Job habe ich aber auch Aufwendungen , 1 x in der Woche Busfahrt hin und zurück kosten 5,40 € , das bei eventuell 5x macht 27 € . Ergo lege ich , obwohl ich arbeiten gehe aus eigener Tasche drauf . Ist das gerecht ? Was kann ich dagegen unternehmen ?

  • Hallo,

    mit Bezug einer unbefristeten EM-Rente hast Du kein Anspruch auf ALG II, womit also auch kein Anspruch auf die für ALG-II-Empfänger geltenden Grundfreibeträge udn Absetzmöglichkeiten besteht. Von daher werden tatsächlich nur die 30 € Versicherungspauschale als Freibetrag gewährt.

    Die Frage ist allerdings, ob die Anrechnung an sich berechtigt ist. Lade mal den Berechnungsbogen und das Widerspruchschreiben inkl. Antwort anonymisiert hoch.

    >Gruß!

  • Die Anrechnung richtet sich nach § 82 SGB XII. Danach sind vom Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben abzusetzen. Ferner sind 30 % Des Einkommens Freibetrag.

    Macht im Ergebnis 63 € die dir verbleiben. Davon zahlst du dann auch die Fahrtkosten.

  • Hallo,

    Die Anrechnung richtet sich nach § 82 SGB XII. Danach sind vom Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben abzusetzen. Ferner sind 30 % Des Einkommens Freibetrag.

    und wo werden hier Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe bezogen?

  • Die Frage ist allerdings, ob die Anrechnung an sich berechtigt ist. Lade mal den Berechnungsbogen und das Widerspruchschreiben inkl. Antwort anonymisiert hoch.


    Ich würde auch sehr gerne die Dokumente anonymisiert sehen wollen
    und bitte ebenfalls darum sie hochzuladen.

  • Gar nicht. Die BG für den Erwerbsunfähigen wird über die Frau begründet und er ist nur aus diesem Grund Teil der BG. Ohne die Frau wäre er im Leistungsbezug gem. SGB XII und daher sind diese Regeln anzuwenden. Er selbst hat auch, mangels Erwerbsfähigkeit, keinen Leistungsanspruch gem. SGB II und steht insgesamt dem Leistungssystem des SGB XII näher. Irgendwo hatte das BSG das auch so bezeichnet. ich habe leider ad hoc das Urteil nicht gefunden.

    Das was ich sagte gilt aber nur insoweit, wie er seinen Grundsicherungsbedarf nicht selbst decken kann. Kann er seinen Grundsicherungsbedarf selbst decken, würde das stimmen, was du sagtest.

    Zu klären wäre auch noch, bei wem eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt und/oder eine vollständige.

  • :) Deshalb ist es sicherer sich auf jeden Fall "schwarz auf weiß" Geschriebenes anzusehen.
    Die Fragen nach teilweisen und vollen Erwerbsminderung, präzise bei wem von Beiden,
    sollten unbedingt ebenfalls beantwortet werden.

  • Hallo,

    nirgendwo steht, daß ohne die Frau die Grundsicherung zuständig wäre. Der TE schreibt weder etwas über seine Höhe der Rente noch darüber, daß er die Grundsicherung bezieht. Dennoch antwortest Du so, als wenn Deine Meinung auch in Unkenntnis all dieser Fakten die allein gültige wäre. Das ist sie nicht - und also kannst Du durchaus in Deiner Antwort schreiben, wenn das und das zutrifft, käme das und das in betracht. Das geschieht nicht - vielmehr ziehst Du indirekt meine Antwort in Zweifel und reagierst erst, wenn man Dich darauf aufmerksam macht. Das ist ziemlich unfair gegenüber dem TE, aber auch mir gegenüber.

    Zu klären wäre auch noch, bei wem eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt und/oder eine vollständige.

    Das steht eindeutig in der Eingansgfrage.

    :(

  • Hallo zusammen , erstmal schon recht herzlichen Dank für die Unterstützung . Leider kann ich erst morgen die besagten Schreiben hochladen . Aber ich kann schonmal mit einigen Zahlen rumwerfen .

    Meine EU-Rente vor Erhöhung am 01.08.2017 - 775,96 €
    Meine Frau 314,06 €
    Frau aufstockend ( vor Minijob ) 199,74 €

    Freibetäge laut Leistungsbescheid
    Frau 30,00 €
    Ehemann 47,84 € incl. Kfz Haftpflichtversicherung

    nach Neuberechnung mit Minijob
    Frau aufstockend 79,74 €

    Freibeträge wie oben

    nach Widerspruch
    Frau aufstockend 97,90 €

    Freibeträge laut Bescheid
    Frau 30,00 €
    Ehemann 66,00 € Kfz Versicherung angezogen und 36 € Freibetrag aus Minijob

    so sahen die Zahlen aus . Schreiben werde ich am Montag hochladen

  • @Corinna

    ich schrieb ja auch:


    Zitat von Casa

    würde das stimmen, was du sagtest.

    Zu klären wäre auch noch, bei wem eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt und/oder eine vollständige.


    Das heißt ja gerade nicht


    Zitat von Corinna

    Dennoch antwortest Du so, als wenn Deine Meinung auch in Unkenntnis all dieser Fakten die allein gültige wäre.


    Zu klären wäre auch noch, bei wem eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt und/oder eine vollständige.

    Zitat von Corinna

    Das steht eindeutig in der Eingansgfrage.


    Wo? Wenn ich es überlesen habe, dann markiere doch bitte den Passus in einer Antwort hierauf.


    Zitat von frasom

    Meine Frau und ich haben folgendes Problem , Wir beide beziehen eine EU Rente und aufstockend Hartz 4 . Meine EU Rente ist unbefristet die meiner Frau ist befristet und muss alle 3 Jahre neu beantragt werden . Nun habe ich einen kleinen Minijob bekommen , der mir monatlich 120 € einbringt . Da wir ehrliche Leute sind , habe ich den Job beim JC angemeldet . Natürlich waren wir im Glauben , das die üblichen Freibeträge für Erwerbseinkommen , generell frei 100 € und vom Rest 20 % , auch hier in Anrechnung kommen .Die Neuberechnung kam und siehe da , das JC hat die kompletten 120 € von der Aufstockung abgezogen . Es wurde Widerspruch eingelegt und nach 4!! Monaten kam endlich ein Bescheid . Darin wurden mir 30 % des Einkommens als Freibetrag angerechnet aber auch gleichzeitig die Kfz Haftpflichtversicherung abgezogen . Somit bleiben mir ein Freibetrag von 18 € . Für diesen Job habe ich aber auch Aufwendungen , 1 x in der Woche Busfahrt hin und zurück kosten 5,40 € , das bei eventuell 5x macht 27 € . Ergo lege ich , obwohl ich arbeiten gehe aus eigener Tasche drauf . Ist das gerecht ? Was kann ich dagegen unternehmen


    Befristet und unbefristet ist nicht gleichzusetzen mit voller und teilweiser Erwerbsminderung. Es gibt sowohl befristete volle, wie teilweise Erwerbsminderung, als auch unbefristete teilweise und volle Erwerbsminderung.


    Aus dem Bescheid ergibt sich, dass der Mann eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bezieht, während die Frau eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht. Die volle EM-Rente ist auch für den Mann bedarfsdeckend, so dass übersteigendes Einkommen bei der Frau anzurechnen ist.

    Fraglich ist noch, welche Beträge von dem Erwerbseinkommen bei dir und deiner Frau abzusetzen sind.


    Würdest du weniger Rente bekommen und hättest einen Nebenjob, würde man dir entsprechende Freibeträge gem. § 82 SGB XII zugestehen. Warum das hier anders sein soll, ist fraglich,´. Immerhin bist du über die BG mit deiner Frau im Grundsicherungssystem und damit sind die Freibeträge - hier m.E. allerdings gem. SGB XII - für dich anzusetzen, bevor dein übersteigendes Einkommen bei deiner Frau angerechnet wird. ich sehe hier also noch Möglichkeiten den Freibetrag von 36 € nicht angerechnet zu bekommen, so dass das übersteigende Einkommen um 26 € geringer ausfällt.

    Richtig ist, dass bei deiner Frau die Versicherungspauschale abgezogen wird. Allerdings wird diese von der EM-Rente abgezogen und nicht von den 120 €.

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