Aufstockung und Bareinzahlung auf Konto

  • Ich danke euch fuer die Aufmunterung. Versteht mich bitte niemand falsch, aber mir liegen die Nerven blank. Soll ich dann alles so erklaeren wie es ist?

  • Ich ueberweise nicht mal so mal so siehe erster Beitrag heute. Ich ueberweise immer zum 1ten eines jeden Monats 387€ (der Betrag, der das JC zahlt). Die 200€ zahle ich immer zur Mitte eines jeden Monats. Also alles immer konstant, was auch meinen Auszuegen klar ersichtlich ist. Auf den Auszuegen sind diese Ausgaben auch immer mit dem Verwendungszweck "Miete" versehen.


    Ich versuche eine Interpretation. Du zahlst 387 Euro Miete am 1. Monats. Dann überweist du
    nochmal 200 Euro Mitte des Monats. 587 Euro Miete für einen Untermietvertrag bei einer
    Person könnten die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft unangemessen werden lassen.

    Nun will das Amt eine Erlaeuterung, warum ich an meinen zusaetzlich noch 200€ zahle. Warum wollen die das wissen? Meine Ausgaben koennen doch voellig egal sein. Und wenn ich die 200€ fuer Sextoys ausgeben wuerde, geht es das JC nix an. So langsam schwillt mir derb der Kamm. Wie ist nun hier vorzugehen?


    Auch hier nur der Versuch einer Interpretation! Das JC möchte prüfen, ob hier unwirtschaftliches
    Verhalten eine Rolle spielt. Denn du bekommst Aufstockung und solltest das genau begründen
    können, warum du 587 Euro für Miete überweist. Solange Leistungen bezogen werden, muss bei
    Aufforderung der Nachweis erbracht werden. Du wirst also nicht umhin kommen, dem JC
    zu erklären, warum du Mitte des Monats nochmal 200 Euro überweist. Hier Information über
    die Mitwirkungs-Pflichten im Leistungsbezug. Bitte mal ruhig und konzentriert lesen!

    Mitwirkungspflichten

    Besonders konkfliktträchtig ist der Bereich der Mitwirkungspflichten von SGB-II-Leistungsempfängern, beispielsweise ob und inwieweit vom Jobcenter geforderte Unterlagen vorgelegt werden müssen, insbesondere Kontoauszüge, oder ob und inwieweit Hausbesuche durch den Aussendienst hingenommen werden müssen.

    Ausgangspunkt aller sozialrechtlichen Mitwirkungspflichten, nicht nur der grundsicherungsrechtlichen Mitwirkungspflichten, sind die Regelungen in den §§ 60 ff. SGB I. Übertragen auf das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende können die Mitwirkungsobliegenheiten der Hartz-IV-Empfänger aus §§ 60 - 62 SGB I wie folgt gelesen werden.

    Wer Leistungen nach dem SGB II beantragt oder erhält, hat gem. § 60 Abs. 1 SGB I (1.) alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Jobcenters der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, (2.) Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen und (3.) Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Jobcenters Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Wer Leistungen nach dem SGB II beantragt oder erhält, soll gem. § 61 SGB I auf Verlangen des zuständigen Jobcenters zur mündlichen Erörterung des Antrags oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen. Wer Leistungen nach dem SGB II beantragt oder erhält, soll sich gem. § 62 SGB I auf Verlangen des zuständigen Jobcenters ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind...............................

    Kosten der Unterkunft

    Hartz-IV-Empfänger haben grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen für die Kosten der Unterkunft. Bedarfe für die Unterkunft werden nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II vom Jobcenter regelmäßig in Höhe der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Bei dem Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung handelt es sich - wie beim Regelbedarf - um Individualansprüche der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, nicht um einen Anspruch der Bedarfsgemeinschaft (BSG, 07.11.2006, Az. B 7b AS 8/06 R), so dass in einem Rechtsstreit um höhere Unterkunftskosten ggf. alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft klagen sollten und müssen. Ist unklar, ob nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Klage erheben will oder alle Mitglieder Klage erheben wollen, ist der Klageantrag nach dem so genannten “Meistbegünstigungsprinzip” unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens nach § 123 SGG aber dementsprechend auszulegen (BSG, 07.11.2006, Az. B 7b AS 8/06 R).

    Der Gesetzgeber verwendet in § 22 SGB II bewusst nicht den Begriff der Wohnung, sondern den weiter zu verstehenden Begriff der Unterkunft. Nicht berücksichtigungsfähig sind (nur) die Kosten für Geschäftsräume, die nicht der Verwirklichung privater Wohnbedürfnisse dienen (BSG, 16.12.2008, Az. B 4 AS 1/08 R). Werden Geschäftsräume teilweise auch als privater Wohnraum genutzt, können die anteiligen Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, im Rahmen von § 22 Abs. 1 SGB II übernommen werden (LSG Baden-Württemberg, Az. L 1 AS 5292/14 ER-B). Unter einer Unterkunft im Sinne des SGB II ist jede Einrichtung oder Anlage zu verstehen, die geeignet ist, vor den Unbilden des Wetters bzw der Witterung zu schützen und eine gewisse Privatsphäre einschließlich der Möglichkeit, private Gegenstände zu verwahren, gewährleistet (BSG, 17.06.2010, Az. B 14 AS 79/09 R). Dementsprechend kommt beispielsweise auch ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil als Unterkunft i.S.d. § 22 SGB II in Betracht (BSG, 17.06.2010, Az. B 14 AS 79/09 R) oder eine Gartenlaube (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 08.03.2006, Az. L 19 B 42/06 AS ER). Bedarfe für die Unterkunft meint in erster Linie die Miete. Aber auch Entschädigungszahlungen nach § 546a Abs. 1 BGB, die im Falle der verspäteten Rückgabe der Mietsache vom Mieter an den Vermieter zu leisten sind, beispielsweise nach einer Kündigung des Mietverhältnisses, werden erfasst (SG Regensburg, 23.12.2013, Az. S 16 AS 678/13 ER; LSG NRW, 18.01.2013, Az. L 6 AS 2124/11 B).

    Mündlich abgeschlossene Mietverträge - auch unter Verwandten - über die Überlassung von Wohnraum können Rechtsgrundlage dafür sein, dass der Grundsicherungsträger tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu übernehmen hat, wenn ein entsprechender rechtlicher Bindungswille der Vertragsparteien besteht (BSG, 07.05.2009, Az. B 14 AS 31/07 R), also insbesondere kein Scheingeschäft (§ 117 BGB) vorliegt. Eine Übertragung der Maßstäbe des steuerrechtlichen Fremdvergleichs auf das SGB II scheidet aus (BSG, 03.03.2009, Az. B 4 AS 37/08 R). Die Miete muss auch nicht zwingend bezahlt werden. Es reicht aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietforderung ausgesetzt ist (BSG, 03.03.2009, Az. B 4 AS 37/08 R).

    Die Feststellung, welche Unterkunftskosten im Einzelfall angemessen sind, vollzieht sich in zwei Schritten.....................................


    Grundsicherungs-Handbuch ist eine Seite, wo auch andere Sachen anschaulich erklärt
    werden. Einfach mal lesen und du verstehst Vieles viel besser.

    Einmal editiert, zuletzt von Grace (7. September 2017 um 00:10)

  • Das weiss und wusste ich alles. Auch komme ich jeder Forderung nach und gebe Erklaerung ab. Ich verstehe nur immer noch nicht, wieso und weshalb man nach Ausgaben fragt. Bei Einnahmen waere dies sicher nachvollziehbar. Die Sachbearbeiterin hat alles schriftlich sprich wie teuer die Wohnung ist, liegt er seit November 2015 vor. Sie betonte nochmal, dass es egal sei wie gross und wie teuer die Wohnung ist, so lange ich sie bestreiten kann. Mein Auto laeuft auch auf meinen Vater, was das JC ebenso weiss. Und da kann ich nicht von ihm verlangen, dass er den Rest der Miete auch noch zahlt. Wo wuerde hier das Problem der Unangemessenheit liegen, wenn ich die Moeglichkeit habe die den Rest der Miete zu bestreiten? Ich lebe sparsam, goenne mir kein Urlaub, gehe so gut wie nicht weg und kaufe mir keine teuren Kleider. Ob ich mein Geld nun darin oder in die Wohnung investiere ist doch egal oder?

  • :) Hallo, wir drehen uns hier im Kreis, entschuldige. Es bleibt dir überlassen, was du
    jetzt machst. Du hast alle Informationen, die du jetzt benötigst. Entscheide selbst,
    ob du SB beim JC die 200 Euro erklärst. Das kann dir niemand abnehmen.

  • Hallo, ich wollte mich hier nochmal melden. Nachdem ich alles so gemacht habe wie besprochen, kam der Bewilligungsbescheid ohne weiteren Komentar. Nun hat es heute zum zweiten mal innerhalb kurzer Zeit bei mir an der Haustuer geklingelt. Ich mache grundsaetzlich keinem auf, den ich nicht kenne, da ich bisher schon zweimal bedroht worden bin. Nun ging ich zum Briefkasten und fand ein Brief vom JC xy, also nicht von meinem JC in meiner Stadt wo ich alles beantragt habe, sondern aus einer anderen ca. eine viertel Stunde Autofahrt entfernt. Mit der Bitte ich moechte mich umgehend bei einem Herr... melden, mit angegebener Handynummer, um einen Termin zu vereinbaren. Was soll ich tun? Was will man von mir? LG

  • Nun ging ich zum Briefkasten und fand ein Brief vom JC xy, also nicht von meinem JC in meiner Stadt wo ich alles beantragt habe, sondern aus einer anderen ca. eine viertel Stunde Autofahrt entfernt. Mit der Bitte ich moechte mich umgehend bei einem Herr... melden, mit angegebener Handynummer, um einen Termin zu vereinbaren. Was soll ich tun? Was will man von mir? LG


    Hallo!
    :?: Was stand noch in dem Brief? Muss ja eine Begründung angegeben sein?
    Jede Einladung vom JC hat irgendeine Begründung.

  • Es stand folgendes drin: Terminvereinabarung
    Sehr geehrte Frau xxx, nehmen Sie bitte zum Zweck einer Terminvereinbarung unter 01..... umgehend Kontakt zu mir auf. Beachten Sie dabei, dass der Anschluss nur zu den bueroueblichen Zeiten erreicht werden kann. (Buerozeiten stehen im uebrigen keine dabei).

  • Ich sah die zwei Herren dann ans Auto gehen. Einer davon war auslaendischer Abstammung, er hielt ein Klemmbrett in der Hand. Der andere war ein aelterer Herr. Auch faellt mir die letzte Zeit auf, dass ein Auto oefters in meiner Strasse parkt, dass zuvor nie da war. Darin sitzt eine Frau, die immer telefoniert. Heute spatzierte sie telefonierend am Auto auf und ab. Hab mir mal das Autokennzeichen gemerkt.

  • Es stand folgendes drin: Terminvereinabarung
    Sehr geehrte Frau xxx, nehmen Sie bitte zum Zweck einer Terminvereinbarung unter 01..... umgehend Kontakt zu mir auf. Beachten Sie dabei, dass der Anschluss nur zu den bueroueblichen Zeiten erreicht werden kann. (Buerozeiten stehen im uebrigen keine dabei).


    :) Vorschlag, einfach anrufen und fragen, was los ist! Vorbeigehen und sich persönlich erkundigen
    eine Andere. So erfährt man, was das JC möchte.

    Ich sah die zwei Herren dann ans Auto gehen. Einer davon war auslaendischer Abstammung, er hielt ein Klemmbrett in der Hand. Der andere war ein aelterer Herr. Auch faellt mir die letzte Zeit auf, dass ein Auto oefters in meiner Strasse parkt, dass zuvor nie da war. Darin sitzt eine Frau, die immer telefoniert. Heute spatzierte sie telefonierend am Auto auf und ab. Hab mir mal das Autokennzeichen gemerkt.


    Nicht übertreiben! Gehe einfach beim JC vorbei, oder telefoniere. Wenn es was Neues
    gibt, meldest du dich wieder. Alles gut! :)

  • Falls mich jemand zu Unrecht angeschwaerzt hat, teilen die Beamte mir dann mit von woher das kam? Denn das moechte ich schon gerne wissen.

  • Falls mich jemand zu Unrecht angeschwaerzt hat, teilen die Beamte mir dann mit von woher das kam? Denn das moechte ich schon gerne wissen.

    Nein, denn
    1. kommen einige Tipps anonym
    2. sollte die meldende Person dem Jobcenter bekannt sein, darf der Name aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden

  • Falls mich jemand zu Unrecht angeschwaerzt hat, teilen die Beamte mir dann mit von woher das kam? Denn das moechte ich schon gerne wissen.


    :) Wer und warum soll dich jemand angeschwärzt haben? Ruf einfach da an
    und erkundige dich. Dann müssen wir hier nicht mutmaßen und Rätsel raten.
    Ein einfacher Brief ist kein Indiz für Irgendwas. Melde dich wieder, wenn du
    mehr weißt.

  • Hallo an alle, ich kam leider noch nicht frueher zum schreiben. Ich habe direkt heut morgen angerufen. Der mann war sehr nett. Er sagte, meine Sachbearbeiterin (vor der ich Angst habe) haette ihn geschickt um zu pruefen, ob ich alleine wohne. Wie sie darauf kommt, weiss ich nicht. Ich kann nur vermuten, dass sie stutzig wurde wegen den hier bereits im August bzw. September genannten Dingen oder ich wurde angeschwaerzt. Es gibt jemand, der weiss, dass ich eine Aufstockung bekomme und der mich nicht leiden kann besser gesagt hasst. Diese Person hatte mich auch diesen Sommer bedroht und ich musste damit auch zur Polizei. Deshalb waer es mir sehr wichtig herauszubekommen, ob es etwas mit dieser Person zu tun haben koennte. Der Aussendienstmitarbeiter redete mit mir am Telefon, er kennt meine gesundheitliche Geschichte durch Akteneinsicht und ich erzaehlte ihm auch alles nochmal offen und ehrlich wie ich bin. Er sah dann von einem weiteren Besuch ab, was er aber alles gerne haette machen koennen, denn ich habe nichts zu verbergen. Es gibt anscheinend doch noch verstaendnisvolle Menschen auf der Welt.

  • Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Aufgrund einer Krankheit kann
    ich zur Zeit nur 15 Stunden die Woche arbeiten und bekomme vom JC eine
    Aufstockung. Nun habe ich vorletzten und letzten Monat fuer meinen
    Freund (wir wohnen nicht zusammen) eine Ueberweisung taetigen muessen, da sein online banking nicht
    funktionierte.


    Da ist der einzige Grund seit den Verschärfungen.

    Deshalb waer es mir sehr wichtig herauszubekommen, ob es etwas mit dieser Person zu tun haben koennte.


    Das hat dir @bass386 schon erklärt, dass es nicht geht. Selbst wenn es so gewesen wäre.

    Nein, denn
    1. kommen einige Tipps anonym
    2. sollte die meldende Person dem Jobcenter bekannt sein, darf der Name aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden


    Jetzt beruhige dich wieder! [Blockierte Grafik: http://www.smiliesuche.de/smileys/troestende/troestende-smilies-0007.gif] Denn es ist ja offensichtlich Alles geklärt.

    Der Aussendienstmitarbeiter redete mit mir am Telefon, er kennt meine gesundheitliche Geschichte durch Akteneinsicht und ich erzaehlte ihm auch alles nochmal offen und ehrlich wie ich bin. Er sah dann von einem weiteren Besuch ab, was er aber alles gerne haette machen koennen, denn ich habe nichts zu verbergen. Es gibt anscheinend doch noch verstaendnisvolle Menschen auf der Welt.


    Na bitte, Alles gut und nichts passiert! :) Belasse es dabei, denn alles Andere belastet
    dich nur unnötig.

  • Ok, vielen Dank von Herzen, dass ihr mir alle so geholfen habt. Besonders an Grace. ^^ Sollte nochmal etwas sein, melde ich mich. Liebe Gruesse

  • Hallo nochmal, es laesst mir leider keine Ruhe. Ich hatte ja geschrieben, dass ich Verdacht schoepfe, dass mich jemand zu Unrecht angeschwaerzt hat, da ich bereits bedroht und gestalkt wurde. Nun war es die vergangenen Tage wieder so, dass ich staendig auf der Arbeit mit unterdrueckter Nummer angerufen wurde und der jenige dann auflegt, sobald ich rangehe. Auch geht das Geruecht umher, ich wuerde aufhoeren zu arbeiten. Meinem Chef scheint es relativ egal zu sein, er sieht das nicht so eng. Nun gut, aber ich. Ich lebe nur noch in Angst und Schrecken, fuehle mich beobachtet, selbst beim einkaufen. Dem wuerde ich gerne ein Ende setzen und dazu muesste eben rausbekommen, wer dahinter steckt. Nun meine Frage: Ist es denn nicht moeglich beim JC nachzufragen, ob oder wer mich abgeschwaerzt hat? Gerade nach diesen Vorfaellen? Ich kann auch alles belegen. Danke, LG.

  • Hallo,

    Ist es denn nicht moeglich beim JC nachzufragen, ob oder wer mich abgeschwaerzt hat?

    möglich ist es, aber Du wirst keine Antwort erhalten.

    Übrigens kann man über den Telefonprovider durchaus eine Nachverfolgung bei unterdrückter Nummer veranlassen, kostet aber meist extra und müßte Dein Chef veranlassen.

    Gruß!

  • Hallo, das waer klasse. Werde mal mit ihm reden, aber ich denke, wenn es was kostet macht er es nicht. Was die andere Sache angeht, weiss ich, dass es vom Gesetzgeber her so geregelt ist, allerdings find ich das sehr heftig. Dann koennte man praktisch jeden anschwaerzen, der Leistungen bezieht. Auch mal eben gerade so, weil man der Person eins auswischen will. Nun mal der Fall gesetzt, es geht dabei um schwerwiegende kriminelle Handlungen. Darf das JC dann auch nichts sagen? Oder durch einen Anwalt oder Polizei?

  • Dann koennte man praktisch jeden anschwaerzen, der Leistungen bezieht. Auch mal eben gerade so, weil man der Person eins auswischen will. Nun mal der Fall gesetzt, es geht dabei um schwerwiegende kriminelle Handlungen.


    Ich denke nicht, dass dich Jemand angeschwärzt hat. Sondern das aufgrund des
    Sachverhalts sich der SB zur Prüfung verpflichtet fühlte. :) Versuche dich nicht
    da rein zu steigern, sondern unternehme gegen reale Sachen etwas. Gegen das,
    was beweisbar ist, nicht gegen das, was du subjektiv empfindest.

    Bekomme auch manchmal Anrufe und Keiner ist am anderen Ende. Breche deshalb
    aber nicht in Panik aus. Das ist heute manchmal so, dass Menschen Langeweile
    haben und mit sinnlosen Anrufen ihr Geld verschwenden. Am Meisten ärgert
    der Andere sich, wenn du einfach wieder auflegst und keine weiteren Reaktionen
    zeigst. Dann hört das irgendwann auf. :D Eine Trillerpfeife hat auch schon gute
    Dienste geleistet bei solchen Anrufen, wetten! Ein, zwei Mal so den Anruf beantworten
    und der Spuk hat ein Ende.

    An deinem angeschlagenen Gesundheitszustand solltest du auch arbeiten. Ein Rat
    von mir OT, bespreche mal die Lage mit einem Arzt.

  • Danke Grace. Ja mein fesunsheitlicher Zustand zur Zeit ist misserabel um ehrlich zu sein. Ende November steht erst mal eine Hautkrebs-OP an und dann quaelt mich auch noch eine Schilddruesenerkrankung, mit der man eh ein duennes Nervenkostuem hat. Da ergibt eins das andere, aber ich kann die Aufregung einfach nicht abstellen. Eine Therapie hatte leider auch nix gebracht. Wenn ich nur mal ein paar Wochen am Stueck vor solchen Stressoren Ruhe haette, dann ginge es mir auch besser. Das mit den Anrufen ist so: Das Telefon klingelt, ich gehe ran und dann wird direkt eingehaengt. Hab also keine Chance da mit einer Trillerpfeife ranzugehen. Aber der Tipp ist genial. :D

  • Hallo, ich muss nochmal etwas fragen. Nachdem der Aussendienstmitarbeiter gesagt hat, dass es sich erledigt haette, kann es sein, dass er dann in der naechsten Zeit doch noch vorbeischaut? Ich frage aus dem Grund, da ich einfach keine Ruhe mehr finde. Seitdem sind meine Panikattacken wieder schlimmer geworden und ich habe schon Angst, wenn ich abends ins Bett gehe. Glaubt mir bald kein Mensch. Ich fuehl mich so verloren. :(

  • Guten Morgen!

    Ratschläge OT von mir und die solltest du dringend annehmen.

    Ich frage aus dem Grund, da ich einfach keine Ruhe mehr finde. Seitdem sind meine Panikattacken wieder schlimmer geworden und ich habe schon Angst, wenn ich abends ins Bett gehe. Glaubt mir bald kein Mensch. Ich fuehl mich so verloren.

    Beschäftige dich mit deiner angeschlagenen Gesundheit. Suche ärztliche Hilfe,
    denn Panikattacken gehören eigentlich zum normalen Leben eines jeden
    Menschen. Um es klar zu sagen, du benötigst dringend eine ambulante Therapie.

    Damit dein Leben wieder Lebensqualität bekommt. Denn zur Zeit wirst du nur
    von deinen Gedanken beherrscht. Sie schränken dich ein, sie lassen dich nur
    eingeschränkt am Leben teilhaben und nehmen dir jede Lebensfreude.

    Nachdem der Aussendienstmitarbeiter gesagt hat, dass es sich erledigt haette,

    Hat es sich erledigt! Die haben genug zu tun und keine Zeit sich länger mit
    dir zu beschäftigen. Das solltest aber du tun, um dein Leben, was anscheinend
    völlig aus den Fugen geraten ist, wieder in den Griff zu bekommen. Suche dir
    umgehend ärztliche Hilfe.

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