Eigene Wohnung Auszugsgründe

  • Guten Tag,

    folgende Situation:
    Ich m,25 beziehe zur Zeit ALG1 und wohne noch bei meinen Eltern.Für die erste eigene Wohnung habe ich jetzt Hartz 4 Aufstockung beantragt.
    Jetzt soll ich eine ausführliche Stellungnahme zu den Auszugsgründen schreiben.
    Habe jetzt bisschen Angst das es daran scheitert aber es gibt auf jeden fall genügend Gründe auch psychische.
    Nur wundert mich das sowas kenn ich nur bei u25.
    Is das normal das man das machen muss?

  • Umzugsgründe brauchst du nur, wenn du eine eigene Wohnung (ggf. im Haus deiner Eltern) hast oder von einer bereits bestehenden Wohnung für dich in eine andere ziehst.

    Ziehst du allerdings von deinem "Kinderzimmer" in eine eigene Wohnung, brauchst du als über 25-jähriger keine Gründe, damit der Umzug und die Wohnung sowie eine Erstausstattung an Möbeln, die du noch nicht besitzt, bezahlt werden.

  • Sicher, kannst du umziehen! Aber vor dem Umzug lieber Genehmigung vom JC einholen.

    (4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.


    Vor Allem die KDU auf Angemessenheit prüfen.

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Genau geht vom Kinderzimmer in die erste eigene Wohnung.
    Ja hat mich auch gewundert warum die das verlangen.Aber wäre besser die zu schreiben oder nicht?

  • Eigentlich sollte es von der Reha die ich bis März diesen Jahres hatte direkt in eine eigene Wohung da ich aufgrund meiner erkrankung mit meinen Eltern ständig in Konflikte gerate, und ein zusammenleben auf dauer auf kosten der gesundhet geht.

  • Eigentlich sollte es von der Reha die ich bis März diesen Jahres hatte direkt in eine eigene Wohung da ich aufgrund meiner erkrankung mit meinen Eltern ständig in Konflikte gerate, und ein zusammenleben auf dauer auf kosten der gesundhet geht.


    Warum wurde das nicht so gehandhabt? Gründe bitte und wir fassen das dann
    zusammen.

  • Weil ich bis zu diesem Termin keine Wohnung gefunden hatte, dann musste ich halt wieder zurück und bin hier auch wieder in eine depressive Phase gerutscht.

  • Besorge ein Attest vom Arzt, dass der Umzug absolut notwendig ist. Dann hast du die
    Begründung für das JC und musst nicht mehr viel tun. Noch etwas, warte in jedem
    Fall die Genehmigung zum Umzug vom JC ab. Vorher keinen Mietvertrag unterschreiben.
    Wenn der Umzug genehmigt wird, kannst du alle Anträge problemlos stellen.
    Umzugskosten und Erstausstattung, wenn nötig.

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