Bafög und ALG II - Verpflichtet Bafög zu beantragen

  • Hallo alle Zusammen,

    und zwar haben meine Mutter und ich folgendes Probelm und wir hoffen, dass IHr uns irgendwie helfen könnt:

    Ich bin 21 Jahre alt und mache meine Ausbildung zum Kinderpfleger, auf einer Privatschule die monatlich 40 Euro kostet.
    Meine Mutter und ich beziehen ALG 2, weil meine Mutter durch ihre Krankheit arbeitsunfähig ist.
    Nun ist dies So:
    Als wir letztens einen Termin hatten, hat unsere Sachbearbeiterin gemeint, dass ich BAfög beantragen muss, wobei wir immer von unserem geregelten Hartz 4 Satz die Schule bezahlt haben und sich unsere Sachbearbeiterin sich dafür nichtmal interessiert hat, ob ich überhaupt BAfög beantrage.
    Aber jetzt komme ich zu folgendem Problem:
    Ich habe aus familiären Gründen, mit meinem leiblichen Vater keinen kontakt. Daher wohne ich, seit dem ich 14 Jahre alt bin, bei meiner Mutter in einem Haushalt. Meine Geschwister sind schon aus dem Haus.
    Wenn ich Bafög beantrage, dann rechnen die dies ja an wenn ich über 180 € bekomme (was der fall ja wäre) So gesehen bekäme ich und meine Mutter weniger Geld wenn ich da richtig liege oder?
    Bin ich in irgendeiner weise dazu verpflichtet, Bafög zu beantragen wenn dies das Jobcenter so sagt? oder Brauch ich kein Bafög beantragen weil ich ja schon seit einem Jahr die Schule von unserem Hartz 4 Satz bezahle.


    Es wäre nett wenn jemand uns helfen würde bei diesem Problem. Und nochmals Entschuldigung falls es dieses Thema schon gab.

    LG,
    Ricko

  • Hallo,

    Bin ich in irgendeiner weise dazu verpflichtet, Bafög zu beantragen wenn dies das Jobcenter so sagt?

    ja. BaföG ist vorrangig gegenüber dem ALG II.

    Ich habe aus familiären Gründen, mit meinem leiblichen Vater keinen kontakt. Daher wohne ich, seit dem ich 14 Jahre alt bin, bei meiner Mutter in einem Haushalt.

    Das sind keine Argumente, um keinen Antrag auf BaföG zu stellen. Auch Dein leiblicher Vater hat eine Unterhaltspflicht Dir gegenüber.

    Wenn ich Bafög beantrage, dann rechnen die dies ja an wenn ich über 180 € bekomme (was der fall ja wäre) So gesehen bekäme ich und meine Mutter weniger Geld wenn ich da richtig liege oder?

    Die Logik verstehe ich nicht ganz. Ich weiß jetzt zwar nicht, wie Du auf 180 € kommst. Aber wenn Du meinetwegen 400 € BaföG bekommst, reduziert sich zwar der ALG-II-Satz, aber dennoch hast Du auf Grund des Grundfreibetrages mehr als mit dem reinen ALG II zur Verfügung.

    Brauch ich kein Bafög beantragen weil ich ja schon seit einem Jahr die Schule von unserem Hartz 4 Satz bezahle.

    Was sollte der grundsätzliche BaföG-Anspruch damit zu tun haben, daß Du Schulgeld zahlst? Richtig - nichts.

    und sich unsere Sachbearbeiterin sich dafür nichtmal interessiert hat, ob ich überhaupt BAfög beantrage.

    Was damit zu tun haben dürfte, daß bestimmte schulische Ausbildungen erst ab einem bestimmten Schuljahr mit BaföG gefördert werden.

    Kurzum: die Forderung des Jobcenters nach dem BaföG-Antrag ist vollkommen korrekt und Du wirst bei Gewährung des BaföG auch finanziell nicht schlechter gestellt sein.

    Gruß!

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