Hallo!
Ich bin Aufstocker.
Aus einer Berufsausbildung erhalte ich eine Ausbildungsvergütung, das wie ein Gehalt angerechnet wird.
Vom gesetzlichen Netto werden ca. Euro 12,- für eine Betriebsrente abgezogen.
(Es handelt sich um die VBL im öffentlichen Dienst).
Diese Betriebsrente ist Pflicht, ich kann den Abzug also nicht umgehen.
Nach meiner Berechnung mit mehreren Hartz4-Rechnern berechnet das Jobcenter die Ausstockung nach dem gesetzlichen Netto, was eben um Euro 12,- Euro höher ist als der Auszahlungsbetrag, dadurch erhalte ich diese Euro 12,- zu wenig.
Meiner Meinung nach muss hier nur der Auszahlungsbetrag angerechnet werden.
Wie seht Ihr die Rechtslage hier?
Ich denke an einen Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag.
Vielen Dank!