Erstausstattung genehmigt - kann ich Eigenanteil anbieten für höherwertigere Dinge

  • Hallo,

    ich habe eine Erstausstattung für die Wohnung genehmigt bekommen, allerdings kein Geld, sondern Gutscheine für vorgegebene Gebrauchtwarenkaufhäuser in der Stadt.
    Über die Höhe (ca. Euro 1.400,- für zwei Personen, 400,- Wohnzimmer, 400,- Schlafzimmer, 250,- Küche, 150,- Hausrat, etc. ) will mich nicht beschweren, jedoch bekommt man neu teils Dinge billiger als in so einem Kaufhaus.

    1. Problem: die Gutscheine sind abgelaufen (3-Monatsfrist): Kann ich die Gutscheine verlängern lassen?
    Ich bin Aufstocker, bin wirklich sehr zeitlich gebunden, Kaufhäuser haben Samstags nicht offen.

    2. Ich möchte dem Jobcenter eine Zusammenstellung mit Preisen zukommen lassen, die dann bis zur bisher genehmigten Höhe erstattet wird (ggf. Kauf auf Rechnung).
    Hierbei würde ich dann z.B: auch Eigenanteil anbieten (z.B. 400,- Euro für Schlafzimmer vom JC und 100,- Euro selbst zahlen), da ich als Aufstocker ja ein bißchen mehr übrig haben als mit nur Regelsatz.
    Für Küchenausstattung habe ich Euro 150,-, möchte davon eine Mikrowelle und eine Senseo. Geht das?
    Gefahr: Würde man mir das dann ankreiden und sagen, sie ziehen die Euro 100,- sogar ab, weil ich sie ja selbst bezahlen will oder ginge das?
    Oder: Gebrauchte Waschmaschinen kosten ab Euro 200,- neu schon ab 250,- auch die Euro 50,- wäre mir die Sache wert (Hygiene und Garantie)
    Ich würde da am besten meine Frau hinschicken zum Verhandeln beim JC, die hat da einen recht hohen EQ ;)


    Vielen Dank!

  • Hallo,

    die Gutscheine sind abgelaufen

    wie kann man denn 3 Monate zur Einlösung von Gutscheinen im Wert von 1400 € verstreichen lassen? Auf die Erklärung gegenüber dem Jobcenter wäre ich ja mal gespannt - zumal dann ja die dringende Bedürftigkeit als solches dann doch nicht gegeben war. Da würde ich mir schon eine besseres Argument als das mit den Sonnabend-Öffnungszeiten einfallen lassen.

    Zur Frage selbst: Du kannst das alles versuchen, aber ich mache Dir keine großen Hoffnungen. Es besteht kein Rechtsanspruch Deinerseits auf Neuware und auf freie Händlerwahl.

    Gruß!

  • Vollzeit-Job und dauerhafte Krankheit der Ehefrau!
    Man wohnt dann auf einer Liege und in einer leeren Wohnung.

    Anspruch auf Neuware mag nicht bestehen, jedoch ist es wettbewerbswidrig, mir die Kaufhäuser vorzuschreiben.

  • Hallo,

    Vollzeit-Job und dauerhafte Krankheit der Ehefrau!
    Man wohnt dann auf einer Liege und in einer leeren Wohnung.

    Ich will mich ja nicht streiten - aber sorry, plausibel ist etwas anderes. Gerade wenn die Partnerin dauerhaft erkrankt ist, werde ich alles dafür tun, um binnen 3 Monaten einen halben Tag Urlaub zu nehmen oder meinetwegen auch vorarbeiten zu können, um eben dieser Partnerin statt einer Liege ein Bett und andere Annehmlichkeiten mittels eines 3 Monate gültigen Gutscheines zu beschaffen. Zumal man dann auch noch fröhlich anmerkt, daß die dauerkranke Partnerin statt dem ihr unmöglichen Einkauf dennoch in der Lage ist, bei dem Jobcenter vorzusprechen, um möglichst mehr aus der Erstaustattung zu machen... Aber das alles ist Deine Sache und auch gar nicht das Thema hier.

    Anspruch auf Neuware mag nicht bestehen, jedoch ist es wettbewerbswidrig, mir die Kaufhäuser vorzuschreiben.

    Blödsinn. Es geht hier um gebrauchte Ware und nicht - wie von Dir gewünscht - um Neuware. Von daher kann schon keine "Wettbewerbswidrigkeit" vorliegen, weil der normale Möbel- und Elektrohandel keine Gebrauchtgegenstände verkauft. Im übrigen macht der Geldgeber (hier das Jobcenter) die Regel und bestimmt eben, daß nur Gebrauchtware in Betracht kommt, was rechtlich nicht zu beanstanden ist. Du kannst das in Anspruch nehmen - oder läßt es halt bleiben. Mir bleibt da immer etwas die Spucke weg, wenn jemand für 2 Personen 1.400 € quasi geschenkt bekommt, dieses Guthaben über ein Viertel Jahr nicht in Anspruch nimmt, sich dann aber über die Bedingungen echauffiert und - wie in Deinem Fall - auf Neuware besteht, um dann mit einem solchen Quatsch wie "Wettbewerbswidrigkeit" zu kommen.

    Aber wie bereits geschrieben: Du kannst es versuchen. Wie es ausgeht, kann Dir keiner im Internet sagen, weil das immer vom Jobcenter vor Ort abhängt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!