Hallo,
ich habe eine Erstausstattung für die Wohnung genehmigt bekommen, allerdings kein Geld, sondern Gutscheine für vorgegebene Gebrauchtwarenkaufhäuser in der Stadt.
Über die Höhe (ca. Euro 1.400,- für zwei Personen, 400,- Wohnzimmer, 400,- Schlafzimmer, 250,- Küche, 150,- Hausrat, etc. ) will mich nicht beschweren, jedoch bekommt man neu teils Dinge billiger als in so einem Kaufhaus.
1. Problem: die Gutscheine sind abgelaufen (3-Monatsfrist): Kann ich die Gutscheine verlängern lassen?
Ich bin Aufstocker, bin wirklich sehr zeitlich gebunden, Kaufhäuser haben Samstags nicht offen.
2. Ich möchte dem Jobcenter eine Zusammenstellung mit Preisen zukommen lassen, die dann bis zur bisher genehmigten Höhe erstattet wird (ggf. Kauf auf Rechnung).
Hierbei würde ich dann z.B: auch Eigenanteil anbieten (z.B. 400,- Euro für Schlafzimmer vom JC und 100,- Euro selbst zahlen), da ich als Aufstocker ja ein bißchen mehr übrig haben als mit nur Regelsatz.
Für Küchenausstattung habe ich Euro 150,-, möchte davon eine Mikrowelle und eine Senseo. Geht das?
Gefahr: Würde man mir das dann ankreiden und sagen, sie ziehen die Euro 100,- sogar ab, weil ich sie ja selbst bezahlen will oder ginge das?
Oder: Gebrauchte Waschmaschinen kosten ab Euro 200,- neu schon ab 250,- auch die Euro 50,- wäre mir die Sache wert (Hygiene und Garantie)
Ich würde da am besten meine Frau hinschicken zum Verhandeln beim JC, die hat da einen recht hohen EQ
Vielen Dank!