ALG II Erstantrag - Vermögen der Frau - viele Fragen

  • Servus zusammen...

    Ich sitze seit einigen Tagen vor meinem ALG2 Erstantrag und bekomm schon langsam Kopfschmerzen :-D

    Folgende Konstellation:

    Ich (40 Jahre) beziehe noch bis zum 09.09.17 ALG1:

    1 Girokonto mit ca. 3500€ Guthaben.

    1 Tagesgeldkonto mit 0€

    1 Gemeinschaftskonto mit der Frau mit ca. 2,50€ Guthaben

    1 Paypal Konto mit 0€


    Meine Frau (36 Jahre) zur Zeit in Mutterschutz, ab Anfang Oktober in Elternzeit:

    1 Girokonto mit ca. 4500€ Guthaben

    1 Unterkonto ca. 3000€ Guthaben (wurde angespart für das Sparkonto unserer Tochter, und wird die Tage auf das Sparkonto der Tochter eingezahlt, siehe unten)

    1 Riesterrente

    1 Bausparvertrag zuteilungsreif (ca. 8800€)

    1 Bausparvertrag nicht zuteilungsreif (eröffnet 2014, 7 Jahre Laufzeit), ca. 25.000€ angespart.

    1 Paypal Konto mit 0€


    Wir haben zwei Kinder ( 2 1/2 Jahre und 3 1/2 Wochen alt). Der Große hat ein Sparkonto (ca. 3500€ Guthaben), für die Kleine sollte die Tage eins eröffnet werden (macht ja vor der Geburt auch keinen Sinn) mit etwa dem selben Guthaben wie beim Jungen.

    Das ALLE Konten beim Antrag angegeben werden müssen ist mir klar (auch wenn in dem Antrag bzw. Anlage VM gar nicht genügend Platz vorhanden ist) :-D

    Warmmiete (sozialer Wohnungsbau mit WBS) beläuft sich auch 745€.

    Nun zu meiner eigentlichen Sorge bzw. Frage. Macht es in meinem /unseren Fall aktuell überhaupt Sinn ALG2 zu beantragen? Oder würde der Antrag eh gleich in Schredder wandern?

    Die Freibeträge sind mir soweit eigentlich schon bekannt.

    Für mich: 40x150€ = 6000 + 750€
    Für meine Frau: 36x150€ = 5400 + 750€
    Für die Kinder jeweils 3100€ (PLUS 750€???)

    Dürften die Kinder demnach 3850€ Vermögen besitzen, oder "nur" die 3100€?

    Das der zuteilungsreife Bausparvertrag mit angerechnet wird, davon gehe ich natürlich aus.

    Was ist mit dem noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag? Kann sie gezwungen werden, den vorzeitig und mit Verlust zu kündigen? Laut Callcenter Mitarbeiter des SGB2 Servicecenters angeblich NICHT.

    Versteht mich bitte nicht falsch. Ich / wir möchten nichts haben, was uns nicht zusteht. So sind wir nicht. Natürlich finde ich es auf der anderen Seite meiner Frau gegenüber "unfair", das sie uns im schlimmsten Fall mit ihrem angesparten Geld versorgen soll. Der Bausparvertrag(Verträge) wurden ja nicht für solch einen Fall eröffnet, sondern um sich später evtl. ein Eigenheim leiten zu können.

    Ich hoffe, ich habe den Text halbwegs verständlich formuliert. Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

    Vielen Dank schonmal...

  • Hallo Grace...

    Da hast du natürlich recht. Den Schlußsatz hätte ich mir sparen können :)

    Zum Thema Bausparvertrag (auch der, der aktuell noch nicht zuteilungsreif ist) habe mittlerweile verschiedene Aussagen der Callcenter Mitarbeiter erhalten. Der eine sagt, darf nicht als Vermögen angesehen werden, weil nicht zuteilungsreif, die Kollegin 30 Minuten später sagt, selbstverständlich ist das Vermögen, da der Bausparvertrag ja (mit Verlust) gekündigt werden könnte.

    Das man in so einem Fall aber erst ein halbes Jahr später an das Geld kommt, scheint niemandeb zu kümmern :-D

  • Da gebe ich dir vollkommen Recht Grace. Mit dem Thema ALG2 / Hartz 4, Vermögen usw. mussten wir uns zum Glück auch noch nie so wirklich auseinander setzen. Demnach bestehen auf jeden Fall Defizite bzw. Wissenslücken :)

    Natürlich hab ich versucht, mich im Vorfeld schon zu erkundigen was uns erwarten wird / erwarten kann.

    Aber teilweise sind diese Gesetze (für mich) so kompliziert formuliert, daß man manchmal später weniger weiß, als vorher ;) Deswegen bin ich auch sehr froh, daß es solche Foren gibt, wo Menschen mit gewissen Erfahrungen sitzen.

    Edit: bestes Beispiel der Bausparvertrag.

    "Laut § 12 Abs. 1 SGB II wird ein Bausparvertrag dann als verwertbares Vermögen gewertet, wenn dieser schon im Laufe der Vertragslaufzeit verwertbar war. Genauer gesagt bedeutet dies: Ein Bausparvertrag wird dem Vermögen eines Leistungsbeziehers zugerechnet, wenn es möglich gewesen wäre, diesen vorzeitig zu kündigen."

    Der große Bausparvertrag meiner Frau ist aktuell noch nicht zuteilungsreif. Bedeutet nicht zuteilungsreif = nicht verwertbar?

    Jeder Vertrag ist irgendwie kündbar (zumindest Bausparvertrag). Zwar mit Verlusten und Wartezeit, aber dennoch irgendwie kündbar... Also ergibt Laut § 12 Abs. 1 SGB II für mich in dem Moment recht wenig Sinn :-D

    Einmal editiert, zuletzt von melramo (31. August 2017 um 20:14)

  • Hallo Grace...

    Da hast du natürlich recht. Den Schlußsatz hätte ich mir sparen können :)

    Zum Thema Bausparvertrag (auch der, der aktuell noch nicht zuteilungsreif ist) habe mittlerweile verschiedene Aussagen der Callcenter Mitarbeiter erhalten. Der eine sagt, darf nicht als Vermögen angesehen werden, weil nicht zuteilungsreif, die Kollegin 30 Minuten später sagt, selbstverständlich ist das Vermögen, da der Bausparvertrag ja (mit Verlust) gekündigt werden könnte.

    Das man in so einem Fall aber erst ein halbes Jahr später an das Geld kommt, scheint niemandeb zu kümmern :-D


    Auf die Aussagen der Callcenter Mitarbeiter solltest du dich in keinem Fall verlassen. Im Callcenter sitzen z.T. Personen die keine Ahnung von der Materie haben und auch keine fachlichen Aussagen tätigen dürfen/sollen.

    Du kannst den Bausparvertrag kündigen und damit deinen Lebensunterhalt bestreiten, insofern wird dieser angerechnet werden.

  • Servus Bass,

    wie ist denn dann dieser Paragraph zu verstehen?


    "Laut § 12 Abs. 1 SGB II wird ein Bausparvertrag dann als verwertbares Vermögen gewertet, wenn dieser schon im Laufe der Vertragslaufzeit verwertbar war.

    Der Bausparvertrag ist ja nicht verwertbar, weil fest angelegt auf 7 Jahre.


    Genauer gesagt bedeutet dies: Ein Bausparvertrag wird dem Vermögen eines Leistungsbeziehers zugerechnet, wenn es möglich gewesen wäre, diesen vorzeitig zu kündigen."

    Und im zweiten Teil steht wieder was von einer vorzeitigen Kündigung. Und ja, auch ein Bausparvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 7 Jahren wäre irgendwie mit großen Verlusten, und Wartezeit (6 Monate) kündbar. Und wovon lebt man in den 6 Monaten? Keine Unterstützung vom Amt, und an das Geld vom Bausparvertrag kommt man auch nicht... Ist doch alles paradox :(

    Was noch erschwerend dazu kommt, ich bin aufgrund meiner chronischen Rückenerkrankung ein Umschlungsfall. Das Arbeitsamt hätte einer Umschlung zugestimmt. Problem war, das die Umschulung erst NACH Ablauf der ALG1 Bewilligung angefangen hätte.

    Ergo, bekomme ich / wir kein ALG2 (nicht mal den obligatorischen einen Euro), hab ich auch keine Chance auf eine Umschulung...

    Ich liebe die deutschen Gesetze :(

  • Warum wäre eine Kündigung des Bausparvertrages mit großen Verlusten verbunden? Okay man zahlt meist eine Bearbeitungsgebühr bei Eröffnung, diese wäre natürlich verloren, allerdings hast du über die Jahre auch Zinsen erhalten. Zudem kannst du auch früher über das Geld verfügen, aber hierfür zahlt man in der Regel 10 % der Bausparsumme als Bearbeitungsgebühr.

    Eine vorzeitige Kündigung ist meines erachtens nach dann nicht möglich, wenn z.B. die Bank wg. einer Hausfinanzierung die Finger im Spiel hat.

  • Na 10% wäre doch schon ein ziemlicher Verlust oder?

    Und das Geld von einem Bausparvertrag welcher aktuell noch nicht zuteilungsreif ist, beträgt die Kündigungsfrist (oder wie immer man das in dem Fall nennt) 6 Monate.

    Wovon also diese 6 Monate leben? :(

  • (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

    (2) 1Vom Vermögen sind abzusetzen

    1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede
    in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren
    Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der
    Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin
    oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag
    nicht übersteigen,

    1a. ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,

  • Na 10% wäre doch schon ein ziemlicher Verlust oder?

    Und das Geld von einem Bausparvertrag welcher aktuell noch nicht zuteilungsreif ist, beträgt die Kündigungsfrist (oder wie immer man das in dem Fall nennt) 6 Monate.

    Wovon also diese 6 Monate leben? :(


    Nein 10 % wären sogar durchaus im Rahmen.

    Die 6 Monate könntest du locker überbrücken, denn schaue dir allein deine Konten an:
    1 Girokonto mit ca. 3500€ Guthaben
    1 Girokonto mit ca. 4500€ Guthaben
    1 Unterkonto ca. 3000€ Guthaben
    1 Bausparvertrag zuteilungsreif ca. 8800€

    Das wären ohne den "großen" Bausparvertrag 3300 Euro pro Monat für 4 Personen ! Zudem werdet ihr Kindergeld erhalten. Also zum Leben ist genügend Geld vorhanden, nur der Lebensstil muss eventuell angepasst werden.

    Wie schaut es eigentlich mit einem PKW aus? Habt ihr einen oder mehrere und wieviel sind diese ca. Wert? Bestehen weitere Vermögensgegenstände wie Häuser, Grundstücke, Gemälde, Sparbücher, Aktien, Lebensversicherungen?

  • Ich komme hier auf einen Vermögensfreibetrag von 20.600,00 Euro.

    Für zwei Erwachsene und zwei Kinder. Die Warmmiete (sozialer Wohnungsbau mit WBS) von
    745 Euro für die Wohnung dürfte für 4 Personen auch angemessen sein, sollte aber überprüft
    werden.

  • @bass386 Deine Rechnung mag ja stimmen, aber es kann ja nicht Sinn und Zweck sein, das wir nach 6 Monaten mit so gut wie keinem Guthaben auf dem Girokonto dastehen...das also unser ganzes "Vermögen" erstmal komplett aufgebraucht werden muss. Wozu gibt es dann den Vermögensfreibetrag ? ;)

    Also ich, und meine Frau sicherlich auch, fanden es immer ganz beruhigend ein gewisses Geld auf dem Girokonto zu haben. Sowieso wenn man zwei Kleinkinder hat.

  • Aber was mir gerade einfällt...in dem Moment, wo wir keine Leistungen vom Amt bekommen, steht meiner Frau ja auch wieder das komplette Elterngeld zu. Plus 2 x Kindergeld. Das habe ich in der Rechnung fast unterschlagen :-D

  • Hier wurden dann wohl alle Fragen ausreichend beantwortet. ALG II ist eine Sozialleistung,
    die das Existenzminimum bei Bedürftigkeit sichern soll. Wenn unter Berücksichtigung der
    Vermögensfreibeträge Vermögen übrigbleibt, ist dieses zu verbrauchen, bevor ALG II
    beantragt werden kann. Für diese Rechtslage ist das SGB II zuständig. Sollte hier deutlich
    geworden sein.

  • Der Bausparvertrag hat wohl eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Soweit bis dahin das Schonermögen nicht überschritten ist, steht ALG2 zu. Ob der Freibetrag zum Leben verwendet werden kann, ist unerheblich, denn er muss dafür nicht verwendet werden.

    Zu klären wäre hier:

    Kann der Bausparvertrag wirklich mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden?

    Kann der Bausparvertrag beliehen / verpfändet werden?

    Wie hoch ist die Auszahlungssumme bei Kündigung und wie viel wurde bisher eingezahlt?


    Auch muss hier berücksichtigt werden, dass es keinen Gesamtfreibetrag gibt, sondern jeder einen eigenen Freibetrag besitzt.

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