Mietspiegel den das Jobcenter vorgibt ist unrealistisch

  • Hallo zusammen,

    Ich bin alleinerziehende Mama von 3 Kindern. Momentan beziehen wir Alg 2 ab nächstem Jahr bin ich Auszubildende.

    Zu meinem Problem: ich bewohne mit meinen 3 Kindern eine geerbte Eigentumswohnung. Diese hat knapp 70qm und 2 Zimmer. Die Kinder teilen sich zu dritt das große Zimmer, ich habe das kleine in dem noch der Schrank der Kinder steht damit sie mehr Platz haben. Dennoch ist es schlicht und einfach zu eng. Die Kosten trage ich komplett alleine da das Jobcenter bei Eigentum ja kaum was zahlt. Nun ist mein Großer 5 Jahre alt und kommt nächstes Jahr in die Schule. Ich möchte meine Ausbildung machen und benötige auch einen ruhigen Ort zum lernen. Der Große braucht ein eigenes Zimmer. Ich habe also mit diesen Gründen beim Jobcenter die Genehmigung zur Suche einer größeren Wohnung erbeten. Promt bekam ich die Erlaubnis, sowie eine Tabelle wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf. Für jeden Stadtteil feinsäuberlich aufgelistet. Ich suche nun schon seit 9 Monaten intensiv. Schaue jeden Tag die Wohnungsanzeigen durch, habe mich bei 3 Baugenossenschaften gemeldet. Selbst die Sozialwohnungen, die günstigsten, die es nur gibt liegen 150 bis 200 euro über dem Preis, den das Jobcenter zahlen würde laut der Tabelle.

    Nun sagte mir ein Freund, dass das Jobcenter in so einem Fall vetpflichtet wäre mir 3 Wohnungen zu zeigen, die ihren Vorgaben entsprechen. Stimmt das? Falls ja, wie fordere ich das ein? Und was passiert, wenn ich einfach eine teurere Wohnung anmiete? Zahlen die dann den Teil den sie für angemessen halten? Oder gar nichts? Was kann ich jetzt tun?

  • Das Jobcenter ist nicht in der Pflicht dir eine angemessene Wohnung zu zeigen oder anzubieten.

    Viel mehr bist du in der Pflicht nachzuweisen, dass es keinen angemessenen Wohnraum gibt. Dafür musst du deine Suche mit Datum, Anschrift der Wohnung, Vermieter, Preis der Wohnung und Ergebnis deiner Bewerbung um eine Wohnung dokumentieren.

    Auch ist es, wenn du die Ausbildung im nächsten Jahr beginnst (wie erhält man ein Jahr vorher eine Zusage für eine Ausbildung?) und der Junge erst im nächsten Jahr zur Schule geht, noch viel zu früh für einen Umzug. Einen Umzugsgrund sehe ich aktuell nur, wenn du kein eigenes Schlafzimmer hast.

    Ist das so, dokumentiere deine Suche und beantrage die Übernahme von Maklerkosten. Gib dann bescheid, wie es gelaufen ist.

  • Das Jobcenter ist nicht in der Pflicht dir eine angemessene Wohnung zu zeigen oder anzubieten.

    Viel mehr bist du in der Pflicht nachzuweisen, dass es keinen angemessenen Wohnraum gibt. Dafür musst du deine Suche mit Datum, Anschrift der Wohnung, Vermieter, Preis der Wohnung und Ergebnis deiner Bewerbung um eine Wohnung dokumentieren.

    Auch ist es, wenn du die Ausbildung im nächsten Jahr beginnst (wie erhält man ein Jahr vorher eine Zusage für eine Ausbildung?) und der Junge erst im nächsten Jahr zur Schule geht, noch viel zu früh für einen Umzug. Einen Umzugsgrund sehe ich aktuell nur, wenn du kein eigenes Schlafzimmer hast.

    Ist das so, dokumentiere deine Suche und beantrage die Übernahme von Maklerkosten. Gib dann bescheid, wie es gelaufen ist.

    Ich hatte die Zusage bereits für dieses Jahr. Es handelt sich um eine schulische Ausbildung, für die ich einen Bildungsgutschein brauchte. Für den wurde ich zuvor zum Eignungstest geschickt. Der war im Juli. Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter ließ sich mit ihrem Urteil Zeit bis vor einer Woche. Ich bekomme den Gutschein, aber für dieses Jahr ist besagter Kurs nun voll und ich kriege keinen Platz mehr. Die Schule hat ihn mir für nächstes Jahr bereits zugesichert.

  • Promt bekam ich die Erlaubnis, sowie eine Tabelle wie groß und wie teuer die Wohnung sein darf. Für jeden Stadtteil feinsäuberlich aufgelistet.


    Das Problem ist, dass wir diese ominöse Liste nicht kennen. Manche JC haben kein schlüssiges Konzept
    und die KDU sind zu niedrig. Suche dazu mal etwas raus, damit die Problematik klar wird.
    Es gibt auch Urteile, dass das Konzept nicht schlüssig ist und das JC zahlen muss.

  • Der Unterschied zwischen dem Mietspiegel des Jobcenters und dem offiziellen Mietspiegel der Stadt, liegt bei 3 € pro qm. Könnte ich den offiziellen Mietspiegel meiner Stadt, als Argumentationsgrundlage beim Jobcenter benutzen?

  • Heidelberg. Hier sind die Mieten leider extrem hoch.

    Das Jobcenter gibt für 4 Personen bei 90qm eine Warmmiete von 770€ vor. Dafür bekommt man hier in der Realität nichtmal kalt so eine Wohnung. Die Sozialwohnungen kosten kalt schon um die 800 €. Warm liegen die bei ca 950€.

  • Also in der ersten Tabelle steht " Referenzwert Grundmiete" dann als Beispiel für 4 Personen bei 90qm 549,90 €.
    " kalte Betriebskosten" 148, 50€. (1.65€/qm)

    Dann kommen die einzelne Stadtteile
    In meinem Fall Kirchheim:
    Für 4 Personen 90qm:
    "Grundmiete": 632.70€
    "Grundmiete einschließlich kalte Betriebskosten": 792.00€

    Mehr ist der Tabelle nicht zu entnehmen..

  • Ich komme zwar auf 623,39 €, aber auf ein paar Cent kommt es nicht an.

    Zu den 792 € die du genannt hast, kommen noch Heizkosten dazu. Damit dürftest du bei etwa 900 €, vllt. 950 € Warmmiete sein.


    Wie bereits gesagt, dokumentiere deine Wohnungssuche in einer Tabelle, behalte immer eine entsprechende Kopie der Mietangebote und weise dem Jobcenter deine Suche anhand deiner Aufzeichnungen nach bzw. beantrage immer die Zusicherung.

    Sollte dann in adäquater Zeit keine Wohnung gefunden werden, können wir weitere Schritte in Erwägung ziehen.

  • Heizkosten sind immer im Einzelfall zu gewähren, da sie ja vom Energieträger, Alter des Hauses und von der Dämmung abhängen.

    Die Heizkosten stellen idR. auch kein Problem bei der Zusicherung zu den Kosten der Unterkunft dar. D.h. du solltest, wenn der Rest passt, das Mietangebot beim Jobcenter einreichen.

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