Hallo,
ich studiere als 2. Studium als Alleinerziehende noch einmal in einem Masterstudiengang. Die hohen Gebühren von 480 Euro überweisen meine Eltern direkt an die Uni. Das Amt zählt mir und meinem Kind - abzüglich Kinderunterhalt die normalen Sätze. Das Studium, welches nicht mehr als 10 Std die Woche in Anspruch nimmt, habe ich verschwiegen. Nun meine Frage: wenn ich meine Masterarbeit in einem Unternehmen schreiben kann und dafür eine Unkostenpauschale von 500 Euro bekomme, (ich weiß, das melde ich an und muss dann aufstocken.) Das Unternehmen möchte im Personalbüro mich als Masterstudentin führen...wenn ich im Zuge der Anmeldung und Aufstockung diesen Vertrag dem Amt vorlege, kann es mir dann passieren, dass die Gebühren, die ja meine Eltern überweisen, bei mir als Einkommen zählen und ich rückwirkend alles angerechnet bekomme?!
Danke für Rat!