JobCenter - Landkreis U25 wechseln

  • Hallo,

    ich bin unter 25 und wohne in einer eigenen Wohnung. Seit kurzem habe ich zudem eine Einstiegsqualifizierung begonnen. Aus mehreren Gründen habe ich vom JobCenter die Erlaubnis erhalten umzuziehen. Dabei muss ich mich nicht an der Miete der alten Wohnung orientieren, sondern an den Höchstvorgaben. Ich hatte ebenfalls bei der Begründung für einen Umzug aus eigenem Willen angegeben, dass ich die Kaution und den Umzug selbst bezahle.

    Nun habe ich nach langer Suche eine erste Wohnung gefunden, die auch für Sozialgeldempfänger beziehbar ist. Diese ist mit allen Kosten zusammen leider knapp 30 Euro zu teuer, wie sich nach der Besichtigung herausgestellt hat. Kann ich in meiner genannten Situation die 30 Euro monatlich von der Sozialleistung abziehen lassen? Ich wollte es nämlich sowieso veranlassen, dass das JobCenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt.

    Wäre das in meinem Fall möglich? Wenn ja, was muss ich beachten bzw. was ist dabei wichtig?

    Gruß Triangle

  • Das Problem ist, dass du auch dann Nebenkostennachzahlungen selbst übernehmen musst. Da zahlt das Jobcenter nichts.


    Warum willst du eigentlich umziehen? Was für Gründe gibt es dafür?

    Von wo nach wo ziehst du?

  • Hallo und danke für die ersten beiden, schnellen Antworten.

    "Nebenkostennachzahlungen" bedeuten, dass wenn ich zum Beispiel mehr heize, als es in den Mietkosten vorgesehen ist, dass ich dies dann nach einem Jahr oder einem gewissen Zeitabstand nachträglich bezahlen muss, oder? Sollte ich mir dann Sorgen machen? In meiner jetzigen Wohnung habe ich nie irgendetwas von Nachzahlungen gehört. Da wohne ich seit 15 Monaten.

    Solange es nicht die "Nebenkosten" direkt sind. Denn das wären dann 130 Euro im Monat und das würde ich nicht schaffen. Vielleicht verstehe ich gerade aber auch etwas falsch.


    Man unterscheidet zwischen Gründen, die so wichtig sind, dass man sich an den Höchstangaben orientieren darf, oder die nicht aussagekräftig genug sind, sodass das JobCenter nichts zahlt und die Miete nicht höher als bei der alten Wohnung sein darf. Bei mir war ersteres der Fall. Eine genauere Erläuterung ist deshalb nicht notwendig (hier im Forum). Ich gebe nur an, dass ich unter den Umständen nicht mehr lange die Einstiegsqualifizierung erfolgreich fortsetzen kann.

    Ich ziehe noch nirgends hin, weil ich noch keine Antwort vom JobCenter zu der vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung erhalten habe. Die Wohnung, die ich in Aussicht hatte, ist im gleichen Stadtteil. Aber das war unbeabsichtigt, weil es so schwer ist, etwas in meiner Gegend zu finden. Ich suche in einem Umkreis von 50km. Ich kann/will nicht so weit vom Arbeitsplatz wegwohnen.

  • "Nebenkostennachzahlungen" bedeuten, dass wenn ich zum Beispiel mehr heize, als es in den Mietkosten vorgesehen ist, dass ich dies dann nach einem Jahr oder einem gewissen Zeitabstand nachträglich bezahlen muss, oder? Sollte ich mir dann Sorgen machen? In meiner jetzigen Wohnung habe ich nie irgendetwas von Nachzahlungen gehört. Da wohne ich seit 15 Monaten.

    Solange es nicht die "Nebenkosten" direkt sind. Denn das wären dann 130 Euro im Monat und das würde ich nicht schaffen. Vielleicht verstehe ich gerade aber auch etwas falsch.


    Die Nebenkosten sind für Abwasser, Müll, Versicherung etc. und haben mit den Heizkosten nichts zu tun. Falls der Vermieter zu gering kalkuliert hat und es zu einer Nachzahlung von Summe X kommt (kann zwischen 5 Euro und weit über 1000,00 Euro liegen), müsstest du diese selber tragen.

  • Danke für die Antwort.

    Man merkt, dass ich mich noch nicht auskenne. Ich dachte, dass die Heizkosten ebenfalls zu den Nebenkosten gehören und dort auch Nachzahlungen anfallen können.

    Ist das mit den "weit über 1000 Euro" ernst gemeint? Dann hat der Vermieter wohl etwas falsch "gerechnet". Ich kann mir nicht vorstellen, dass das JobCenter dann für solche Beträge aufkommen würde, selbst wenn die Miete nicht zu hoch ist. Man kann die Nachzahlung auch gar nicht beeinflussen? Bei meiner jetzigen Wohnung hatte ich wie geschrieben nie etwas davon gehört.

    Des weiteren möchte ich nochmal nachfragen, ob dies der einzige Haken ist. Oder kann es trotzdem passieren, dass die Wohnung abgelehnt wird, oder ich doch monatlich mehr als 30 Euro zahlen müsste?

  • In der Regel gibt es Höchstsätze für Miete + Nebenkosten und Heizkosten. Liegt man bei den Heizkosten und/oder Nebenkosten über dem Maximalbetrag, werden Nachzahlungen nicht bewilligt. Dies kann je nach Region aber unterschiedlich geregelt sein. Meiner Meinung nach solltest du dir eine Wohnung suchen, die innerhalb der angemessenen KdU liegt, um dich vor evtl. möglichen hohen Nachzahlungen zu schützen.

    Die Miete kann das Jobcenter natürlich direkt an den Vermieter überweisen, hierzu musst du eine Abtretungsvereinbarung unterschreiben.

    Du hast bzgl. der Wohnung noch die Möglichkeit dir die teurere Wohnung vom Sachbearbeiter absegnen zu lassen. Allerdings sind die Chancen sehr gering, dass dir diese tatsächlich genehmigt wird. Aber wenn man es nicht probiert, kann man nicht wissen was dabei herauskommt ;)

  • Da stimme ich Bass zu., dass du dir eine angemessene Wohnung suchen sollst.


    Das mit den Nebenkosten erscheint möglich. Niemand vorher, ob der Vermieter die Nebenkosten sehr knapp oder großzügig kalkuliert hast. Eine Wohnung ist auch nicht mit einer anderen vergleichbar. Und selbst wenn nur deine Bruttokaltmiete unangemessen ist, deine Heizkosten aber im Rahmen liegen, heißt das nicht, dass das Jobcenter die Heizkostennachzahlung übernimmt. Das ist im Ergebnis ein Kampf der noch schwieriger ist, als zu hohe Nebenkosten und Heizkosten gezahlt zu bekommen, wenn die Miete eigentlich angemessen ist.


    Wir können dir nur ans Herz legen eine angemessene Wohnung zu suchen.

  • Danke für die neuen Antworten. Das hat mir alles schon etwas weitergeholfen.

    Nach dem Lesen der verlinkten Dokumente werde ich wieder genau die gleichen Fragen haben. Wenn ich mir das alles schnell merken und verstehen könnte, würde ich es direkt tun. Deshalb suche ich lieber weiterhin im Internet nach bestimmten Dingen, oder frage selbst nach. Mein Ziel ist es, schnellstmöglich von dem Amt wegzukommen und möglichst nicht mehr dort zu landen.

    Zu den anderen Antworten: Ich denke das verstehe ich. Mein Problem ist, dass ich Mitte diesen Monats aus der jetzigen Wohnung ausziehen muss. Unabhängig von dem Mietpreis sehe ich die andere Wohnung deshalb als letzten Ausweg, ohne sie überhaupt gesichert zu haben. Es hat jetzt wie geschrieben fast 3 Monate gedauert, bis ich zumindest überhaupt etwas gefunden habe. Müsste ich nicht ausziehen, würde die Suche in meinem Wohnort/Umkreis ewig weitergehen.

    Für die Kaution und den Umzug konnte ich monatlich 100 Euro zurücklegen. Nach einem möglichen Umzug wären es dann noch monatlich 70 Euro, für mögliche Nachzahlungen. Ich hoffe, während der Einstiegsqualifizierung ein anderes Unternehmen zu finden, dass weiter weg liegt und wo ich die Ausbildung beende. So würde ich erneut umziehen und wahrscheinlich nicht länger als ein Jahr dort wohnen.

    Ich bin jetzt für mich zu dem Entschluss gekommen, es nun so zu versuchen. Vorausgesetzt ich werde Mieter und das JobCenter lehnt es nicht aus ungeahnten Gründen ab, die hier eventuell noch nicht genannt wurden. Ansonsten danke und ich werde mich hier wieder melden, wenn es eine Antwort gegeben hat.

    Gruß Triangle

  • Zitat von Triangle

    Man unterscheidet zwischen Gründen, die so wichtig sind, dass man sich an den Höchstangaben orientieren darf, oder die nicht aussagekräftig genug sind, sodass das JobCenter nichts zahlt und die Miete nicht höher als bei der alten Wohnung sein darf. Bei mir war ersteres der Fall. Eine genauere Erläuterung ist deshalb nicht notwendig (hier im Forum). Ich gebe nur an, dass ich unter den Umständen nicht mehr lange die Einstiegsqualifizierung erfolgreich fortsetzen kann.


    Wenn du natürlich einen so wichtigen Grund hast, den das Jobcenter auch anerkennt, dann sehe ich durchaus Möglichkeiten, dass das Jobcenter auch eine unangemessene Wohnung zahlen muss. Weitere Voraussetzung ist, du deine bisherige Wohnungssuche ausreichend dokumentiert hast und nachweisen kannst, dass das der Günstigste Wohnraum ist, den du gefunden hast.

  • Der jetzige Wohnort stellt in erster Linie eine größere psychische Belastung und zu lauter Umgebung für mich da. Es fällt aber nicht unter solche Gründe, die das zulassen würden, dass noch mehr übernommen wird. Das wollte ich auch gar nicht. Ich will wie teils schon geschrieben nicht noch mehr von den Sozialgeldern leben. Deshalb hatte/hätte ich auch weiter kein Problem mit der Eigenfinanzierung der Nachzahlungen im Falle des Einzugs in die Wohnung.

    Mit dem letzten Satz des Zitates ist in erster Linie gemeint, dass meine Energie und Motivation zunehmend darunter leidet. Aber da liegt auf Dauer nicht das Problem. Das Problem ist, dass es nicht ausreichend Wohnungen/Unterkünfte gibt, die auch für Sozialgeldempfänger gedacht sind.

    Hoffentlich muss ich solche Nachweise nicht auch erbringen, wenn ich die Nachzahlungen übernehmen möchte. Auf ein paar der bekanntesten Seiten sind einige Angebote nicht länger als 3 Wochen und die Wohnungen dann schon wieder vergeben. Wie soll man da etwas nachweisen, dass man vor Monaten an bestimmten Angeboten interessiert war? Bei einigen idealen Angeboten steht ohnehin ausdrücklich, dass sie nur für Leute mit einem Arbeitsvertrag und/oder sonstigen Voraussetzungen bewohnbar sind, die ich nicht erbringen kann. Und wie weist man nach, dass man sich bei Angeboten erkundigt hat, die gepasst haben?

    Aber darauf brauche ich so gesehen gar keine Antworten. Ich versuche mir nur vorzustellen, wie man das anstellt, wenn ich es machen müsste. Das stellt sich spätestens in 1 bis 2 Tagen heraus.

  • Du missverstehst da etwas.

    Es gibt materielle Gründe, die lassen mehr Wohnraum und damit mehr Geld für die Wohnung vom Jobcenter zu, z.B. wenn man im Rollstuhl sitzt und mehr Platz zum Rangieren braucht.

    Dann gibt es zeitliche Gründe, die es zulassen, dass das Jobcenter mehr bezahlen muss. Dies wäre dann der Fall, wenn ein Umzug notwendig ist, aber kein angemessener Wohnraum gefunden werden kann. Das hat erstmal rein gar nichts mit deiner Erkrankung zu tun.


    Zitat von Triangle

    Hoffentlich muss ich solche Nachweise nicht auch erbringen, wenn ich die Nachzahlungen übernehmen möchte. Auf ein paar der bekanntesten Seiten sind einige Angebote nicht länger als 3 Wochen und die Wohnungen dann schon wieder vergeben. Wie soll man da etwas nachweisen, dass man vor Monaten an bestimmten Angeboten interessiert war? Bei einigen idealen Angeboten steht ohnehin ausdrücklich, dass sie nur für Leute mit einem Arbeitsvertrag und/oder sonstigen Voraussetzungen bewohnbar sind, die ich nicht erbringen kann. Und wie weist man nach, dass man sich bei Angeboten erkundigt hat, die gepasst haben?


    Man macht eine Liste dieser Angebote.


    Zitat von Triangle

    Aber darauf brauche ich so gesehen gar keine Antworten.


    Na dann brauchst du ja auch nicht fragen.


    Irgendwie willst du was, fragst nach, bist aber nicht bereit dann vernünftigerweise den Ratschlag inhaltlich in Erwägung zu ziehen. Kurz und knapp: Ich kann verstehen, dass dir das schwer fällt, aber DU musst dich um deine Angelegenheiten kümmern.

    Das nimmt dir niemand ab und besser wird es auch nicht.

  • Hallo,

    ich wollte in erster Linie erfahren, ob ich noch weitere Dinge bedenken muss und dabei habt ihr mir weitergeholfen.

    Mein Fallmanager hat geschrieben, dass:

    Zitat

    "Die Höhe der Miete gem. Mietbescheinigung innerhalb der Bedarfsrechnung berücksichtigt wird, weshalb von mir keine Zuzahlungen erforderlich wären."

    Weiß jemand, was mit "Bedarfsrechnung" gemeint ist? Hat dies etwas mit der Einstiegsqualifizierung zu tun? Weil laut den Orientierungswerten ist die Wohnung 30 Euro zu teuer.

    Und ich weiß nicht, was mit "gem." gemeint ist. "Gemeldet"?

    Ich muss wahrscheinlich nochmal dort anrufen und nachfragen.

  • Bezüglich der zweiten Erklärung danke, da hätte ich vielleicht erstmal selbst suchen sollen, bevor ich so etwas frage.

    Aber "Bedarfsrechnung"? Wie berechnet man denn den Bedarf? Wie viele Leute in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, soweit ich weiß und unter Berücksichtigung anderer Leistungen die man eventuell noch erhält, wie zum Beispiel das Kindergeld, was eigentlich die Eltern erhalten würden.

    Danke im Voraus

  • Hallo,

    Wenn die Eltern das Kindergeld erhalten darf das natürlich nicht bei dir angerechnet werden.

    es sei denn, sie leiten das Kindergeld an Dich weiter, wozu sie verpflichtet sind, wenn Du nicht mehr bei Ihnen wohnst. Dann wird es als Unterhalt bei Dir angerechnet.

    Gruß!

  • Hallo,

    die Wohnung wurde leider an jemand anders vergeben. In wenigen Tagen werde ich wahrscheinlich obdachlos sein. Immerhin habe ich es versucht. Da wo ich jetzt noch bin, weiter zu wohnen und gleichzeitig arbeiten zu müssen, wollte ich auf keinen Fall. Lieber bin ich obdachlos und beende die EQ schon, auch wenn die einzig richtige Lösung gewesen wäre, eine andere Wohnung zu finden.

    Während Leute, die seit mehreren Jahren arbeitslos sind, obwohl sie arbeiten könnten, irgendwie Wohnungen gefunden haben, interessiert es die Stadt nicht, dass gleichzeitig Leute die arbeiten, keine Wohnung finden und so arbeitslos werden. Gleichzeitig wird sich über Arbeitslose beschwert.

  • Wenn ich obdachlos bin, habe ich andere Probleme. Die werde ich dir jetzt wohl nicht alle aufzählen müssen. Es fängt schon damit an, dass ich meinen Besitz nicht mit mir rumtragen kann. Und ich will ab dann auch nicht weiter in der Stadt bleiben, wo ich jetzt bin, wo mich Leute kennen.

  • Wir versuchen dir hier zu helfen.

    Wenn ich mir dann hier schon die zweite patzige Antwort von dir anhören muss, was glaubst du wie hoch meine Motivation ist, dir zu helfen?


    Du darfst gern davon ausgehen, dass ich nicht ohne Grund frage. Immerhin drohen dir Sanktionen, wenn du die Einstiegsqualifizierung ohne wichtigen Grund abbrichst.

  • Eine Wissenslücke eventuell bei @Triangle schließen.

    § 31 SGB II Pflichtverletzungen
    (1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung
    über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ..............

    3. eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den
    Abbruch gegeben haben.

    2Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.


    Das meinte @Casa mit seinem Hinweis:

    Du darfst gern davon ausgehen, dass ich nicht ohne Grund frage. Immerhin drohen dir Sanktionen, wenn du die Einstiegsqualifizierung ohne wichtigen Grund abbrichst.

  • Du meinst ich würde unakzeptable Antworten geben, fragst mich aber ernsthaft, warum ich nicht weiter die Qualifizierung durchführen kann, wenn ich demnächst obdachlos bin. Denkst du ich kann das verstunken, übermüdet und folglich auch gereizt genauso gut?

  • Da ich deinen Wohnort nicht kenne, kann ich nur weitere Möglichkeiten aufzeigen.
    Ein WG-Zimmer in einer WG, oder ein Zimmer in einem Übergangsheim bei
    drohender Obdachlosigkeit. Wende dich umgehend an dein JC. Sie haben eine
    Beratungspflicht. Hier nur ein Beispiel:

    Fachstelle Wohnungsnotfälle

    Gebe deine Stadt ein und schaue, ob es in deiner Stadt auch so eine Stelle gibt.

    Ansonsten Zustimmung zu @Casa.

    Wir versuchen dir hier zu helfen.

    Wenn ich mir dann hier schon die zweite patzige Antwort von dir anhören muss, was glaubst du wie hoch meine Motivation ist, dir zu helfen?

    Du darfst gern davon ausgehen, dass ich nicht ohne Grund frage. Immerhin drohen dir Sanktionen, wenn du die Einstiegsqualifizierung ohne wichtigen Grund abbrichst.


    Es gelten bei U25 strengere Regeln und wir versuchen dir tatsächlich zu helfen.
    Es bleibt dir überlassen, was du aus den Informationen machst. Aber patzige
    Antworten von dir sind unproduktiv und bringen dir letztendlich nichts.

  • Ich halte mal kurz fest:

    Eine mögliche Obdachlosigkeit hast du im Beitrag vom Donnerstag, 21:22 Uhr das erste mal erwähnt. Wie sollen wir dir helfen, wenn wir wichtige Informationen nicht haben?

    Und jetzt bitte einfach mal die Karten auf den Tisch legen und schildere deine Situation möglichst genau.

    Warum sollst du denn plötzlich obdachlos werden?

    Ist die Wohnung gekündigt? Von wem? Wann sollst du ausgezogen sein?

  • Hallo

    Zitat

    Warum sollst du denn plötzlich obdachlos werden?

    Weil keine Wohnung mehr in Aussicht ist. Bzw. in den letzten 3 Monaten hat sich unter 30 Anfragen und unzähligen, durchgeschauten Anzeigen nur 3 Besichtigungen und eine "vorläufige" Zusage ergeben, um welche es in dem Thema anfangs ging.


    Zitat

    Ist die Wohnung gekündigt? Von wem? Wann sollst du ausgezogen sein?

    Ja, von mir. Spätestens heute in 2 Wochen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!