Abschl.Leistungsbescheid mit Rückzahlungsforderung bei Selbständiger Person

  • hallo liebe Forumsmitglieder. Ich brauch Eure Hilfe:

    Ich bin selbstständig und derzeitig im Leistungsbezug.Ich habe regelmäßig die Anlage Eks mit abzugeben.Es gab bis vor einiger Zeit immer mal Hickhack um den richtigen Ansatz von Telefon und Pkw. Das konnte ich dann durch lesen in den Foren und recherchen im Netz aber klären. Bei mir ist es so,das ich mit dem Einkommen zwischen 400 bis 800 Euro mtl schwanke und hier die anrechenbaren Freibeträge doch etwas anders gerechnet werden als wenn mann unter 400 Euro Einkommen liegt.

    Als ich nun meine letzte abschließende Eks abgab,hatte ich ein Brutto und Nettoeinkommen ermittelt,da ich Zahlen in den Teilbereichen A,B und C drin stehn habe. Umso erstaunter bin ich jetzt,das das Jobcenter meine Zahlen als reine Bruttozahlen ansetzt und mir jetzt eine bombastische Rückzahlungsforderung ins Haus flatterte.
    Ich habe auf alle Fälle vor, fristgerecht Einspruch einzulegen.

    Ist hier im Forum jemand da der sich mit den Eks Berechnungen gut auskennt? Ich würde das doch ganz gern überprüfen. Entweder hab ich da wirklich total falsch gedacht beim rechnen oder es sind echte grobe Fehler im Bescheid drinnen.

  • Hallo,

    Als ich nun meine letzte abschließende Eks abgab,hatte ich ein Brutto und Nettoeinkommen ermittelt

    bei einer selbstständigen Tätigkeit gibt es kein Brutto- und Nettoeinkommen, sondern nur Betriebseinnahmen und -ausgaben. Was aber meinst Du nun mit Brutto und Netto?

    Gruß!

  • Die EKS ist in mehrere Teile aufgebaut.Teil A f. EINNAHMEN,dem Teil B fAUSGABEN und dem Teil C für die VERSICHERUNGEN ,km zwischen Wohnung und Arbeit usw.

    Ich bin kein Kleinunternehmer,stelle meine Rechnungen mit Umsatzsteuer,ziehe bei den Kosten die Vorsteuer und bezahle auch Umsatzsteuer ans Finanzamt. Mein Einkommen schwankt liegt aber bereits über 400 Euro,wo eine etwas andere Freibetragsrechnung angewendet wird.
    Ich hatte die EKS so verstanden,das man rechnet:Teil A(Einnahmen) - Teil B (Ausgaben) ergibt Gewinn.in meinem Fall Bruttogewinn,denn nun werden aus Teil C (Versicherungen wie Ausgaben für Rentenvorsorge usw) noch abgezogen.somit ergibt sich dann ein bereinigter Gewinn.also der Nettogewinn.

    Bsp:Einnahmen (A)sollen hier mal sein 700 Euro.Ausgaben (B)100 Euro u Versicherungen (C)100 Euro. Also dann A-B= Bruttogewinn -C= Nettogewinn

    700-100=600 Bruttogewinn

    600-100 = 500 Nettogewinn

    Auf die 500 Euro müsste meinem Verständnis nach dann die mehrstufige Freibetragsberechnung erfolgen.

    Das stelle ich mir so vor:

    500 Euro - 100 Freibetrag= 400 Euro × 20% weiteren Abzug=320 Euro bereinigter Nettogewinn.

    Es ist dann schon ein Unterschied ob man als Behörde mit 600 Euro als Brutto und Nettogewinn rechnet oder eben mit 320 Euro.

    Möglicherweise kann es auch sein,das ich einen absoluten Denkfehler habe.Aber deshalb bin ich ins Forum gekommen um es heraus zu finden

    Einmal editiert, zuletzt von Ellymz (6. September 2017 um 10:25)

  • Hallo,

    Die EKS ist in mehrere Teile aufgebaut.Teil A f. EINNAHMEN,dem Teil B fAUSGABEN und dem Teil C für die VERSICHERUNGEN ,km zwischen Wohnung und Arbeit usw.

    ach nee - ein Glück, daß Du mir das sagst :(

    Also dann A-B= Bruttogewinn -C= Nettogewinn

    Nein. Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn.

    Die Berechnung der Freibeträge ist soweit richtig. Ich befürchte aber, daß Du mit Deinem Denken über Brutto und Netto irgenndwie durcheinander gekommen bist.

    Stelle doch mal bitte die EKS und den Berechnungsbogen anomynisiert hier ein, damit man das sehen kann.

    Gruß!

  • vielen Dank an @Casa und Corinna.

    An Casa:
    Ich meinte für den Teil C nicht die betrieblichen Versicherungen,sondern Ausgaben für Rentenvorsorge.in meinem Fall gehört nun auch die betriebliche Pkw Versicherung in Teil C.

    An Corinna:

    Ich glaub ich kann mir erst mal weitere Ausführungen schenken,da ich ganz anders ran gehn muss.
    Saß heute an den Unterlagen und stellte fest,das der vom Amt angesetzte Wert rechnisch nicht mit den Zahlen aus der abschließenden EKS übereinstimmt.es wurde mir mir zwar vorgerechnet das eine große Rückzahlungsforderung besteht,aber es sind nicht die Zahlen aus der abschl.EKS.
    Also muss ich erst mal das klären.

    Damit es im klären nicht zu einfach wird,darf ich noch eine andere Sache fertig klären.
    Die Einspruchsentscheidung wegen des Ansatzes Pkw und Telefon ist eingetroffen.

    Ich bin noch nicht ganz durch in der Frage,ob die beiden Sachen die große Rückzahlungsforderung ausmachen oder ob das 2 Paar verschiedene Schuhe sind.zumindest sind es 2 verschiedene Zeiträume....das ist aber auch alles was ich heute dazu sagen kann.

    Müde Abendgrüße

  • Zitat von Elly

    Ich meinte für den Teil C nicht die betrieblichen Versicherungen,sondern Ausgaben für Rentenvorsorge.in meinem Fall gehört nun auch die betriebliche Pkw Versicherung in Teil C.

    Das sind im SGB II auch Ausgaben, die vom Einkommen abzusetzen sind, genau wie Betriebsausgaben.

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