Zusammenzug mit freund

  • Ich habe auch eine Frage.
    Ich möchte nächstes Jahr mit meinen 2 Kindern zu meinem Freund ziehen.
    Ich bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss und Harz.
    Mein Freund arbeitet und hat ein Haus (eigentum).

    Wir wollen noch nicht gleich Heiraten.

    1. Wie ist das mit der Krankenversicherung
    2. Bekomme ich dann anfangs noch Geld vom Jobcenter?
    3. Kann das Jobcenter mir den Umzug verbieten?
    4. Muss ich das beantragen das ich umziehen möchte?

    Danke schon mal.

  • Wenn er dich finanziell nicht unterstützen will, so seid ihr im ersten Jahr des Zusammenlebens keine Bedarfsgemeinschaft. Ihr erhaltet dann weiterhin ALG2, wenn ich noch bedürftig seid. Daher wäre zu klären, wie hoch die Miete und Nebenkosten sein werden.

    Das Jobcenter kann den Umzug nicht verbieten. Beantragen musst du auch nichts, außer du willst eine Bedarfsgemeinschaft gründen, dann würden die Umzugskosten wohl als notwendig anerkannt werden. So wie es aussieht, wollt ihr gerade keine Bedarfsgemeinschaft gründen.


    Das mit der Bedarfsgemeinschaft kann das Jobcenter anders sehen. Aus diesem Grund solltet ihr bei Problemen oder Nachfragen des Jobcenters Hilfe suchen.


    Dein Freund muss auch im ersten Jahr sein Einkommen nicht beim Jobcenter angeben.
    Nach diesem Jahr würde ich dringend empfehlen die Situation erneut zu prüfen, ob ggf. eine BG vorliegt oder nicht.

  • Dann muss ich nachfragen, was bei dir zusammenleben heißt?

    Entweder er ist bereit finanziell für dich einzustehen, dann muss er das tun oder er ist nicht bereit finanziell für dich einzustehen, dann soll er es nicht tun.
    Dass ihr euch darüber klar werdet ist aber die Voraussetzung, um euch sachgerechte Hinweise zu geben.


    Wenn er dich nicht unterstützen will erhältst du weiterhin, abhängig von der Miete, ALG2 und bist damit krankenversichert. Will er dich unterstützen und ihr bildet womöglich eine Bedarfsgemeinschaft, dann müssen wir genauer nachrechnen. Dann brauchen wir die laufenden Nebenkosten für das Haus, sein Einkommen, Größe des Hauses und Grundstücks, das Einkommen deiner Kinder (Unterhalt, Kindergeld ggf. Wohngeld) und Angaben was deine Krankenversicherung kostet.

  • ja schon wie eine ehe nur ohne trauung. Er finanziert uns mit.

    Keine Ahnung was wert vom haus etc ist.
    Ich hab bei der Versicherung angefragt und die sagen nur wenn wir verheiratet sind geht Familienversicherung.
    Aber wir wollen erstmal sehen wie das ist zusammen auf dauer.
    Gibt es da keine feste regelung wie das ist mit der Versicherungung?

  • Zitat von Jamo

    Gibt es da keine feste regelung wie das ist mit der Versicherungung?


    Wenn er sagt, er finanziert dich mit, dann gibs nur ganz oder gar nicht.

    Dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und man müsste ausrechnen, ob ihr noch Anspruch auf ALG2 habt oder nicht.


    Zitat von Casa

    Will er dich unterstützen und ihr bildet womöglich eine Bedarfsgemeinschaft, dann müssen wir genauer nachrechnen. Dann brauchen wir die laufenden Nebenkosten für das Haus, sein Einkommen, Größe des Hauses und Grundstücks, das Einkommen deiner Kinder (Unterhalt, Kindergeld ggf. Wohngeld) und Angaben was deine Krankenversicherung kostet.

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