Liebe Community,
ein "Hallo" an alle hier; ich meldete mich eben neu an. Wegen einer Frage, natürlich, wie so viele, es sollen aber mal noch Antworten auf andere Beiträge folgen
Ich habe mich zuvor um eine forumsinterne und -externe Suche bemüht, die Fragen beschäftigen sich aber zumeist um den Umfang oder den Verbleib von ins Jobcenter verbrachten Kontoauszügen.
Ich könnte eine längere Geschichte erzählen, wie es zu meiner Hauptfrage kam (die ich auch niederschreiben kann), kann das aber ganz gut abkürzen:
1. Welcher Tag ist denn maßgeblich für die Vorlage von Kontoauszügen, welche viele Jobcenter im Umfang von drei Monaten rückwirkend verlangen? Der "Tag der Antragstellung", der Tag der Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen (unvollständig werden sie ja nicht angenommen) oder der Tag des Leistungsbezugs?
Letzterer kann, bspw. bei (Ex-)Studierenden in der Zukunft liegen, etwa zum 01.10.
Auf meinem Antrag steht nun, da ich ihn frühzeitig wegen Bearbeitungszeiten abgeben wollte, der 17.08.2017, daher soll ich nun auch rückwirkend bis 01.05. bis hin zu tagesaktuell die Papiere bringen - der nächste Termin zur Abgabe ist in zwei Wochen. Wenn dann wieder etwas fehlt, erweitert sich der Zeitraum weiter. Etwas unverständlich ist, welchen Zweck die Information über meinen Zahlungsverkehr im Mai dem Leistungsbezug im Oktober erfüllt, wenn ich keine regelmäßigen Einkünfte oder solche aus selbstständiger Arbeit habe. Vorher bin ich auch nicht leistungsberechtigt, weil ich bis 30.09. Studierender bin.
Daraus ergeben sich Zusatzfragen, die schon oft gestellt und beantwortet wurden, umfangreich allerdings nur vor einigen Jahren.
2. Die Kontoauszüge habe ich ungeschwärzt, zum Verbleib im Jobcenter und mit einer (Herkunfts-)Erklärung (auf den Kopien) zu jedem/r Zahlungseingang/Einzahlung/Habenbuchung zu versehen. Ist das so korrekt? ("Das machen hier alle schon immer so!" - der Garant für die Richtigkeit der eigenen Arbeit).
3. Das Jobcenter erwartet von mir, die seit Mai zwei Mal angefallenen Zahlungen von airbnb von unter 200€ über die Vermietung meines WG-Zimmers als Einkünfte in der Anlage EK anzugeben. Dort steht aber "laufend und regelmäßig" darüber - wann soll man denn davon ausgehen?
Umfangreicher und verwirrender als gedacht, mein Text. Vielleicht mag jemand seine Meinung oder sein Wissen dazu mit mir teilen, soweit dies im Rahmen des Erlaubten im Forum möglich ist.