Anspruch ALG I EU-Bürgerin - Ausbildung selbst gekündigt nun Mittellos

  • Hallo Zusammen!

    Meine Freundin stammt ursprünglich aus Spanien, ist unter 25 und steht hier vor einem ziemlich großen Problem.

    Und zwar kam sie damals durch ein EU-Projekt, welches ihr ermöglichte hier eine Ausbildung anzufangen, nach Deutschland.
    Das ganze sah so aus, dass die hier eine betriebliche + schulische Ausbildung und einen Sprachkurs (ein Mal pro Woche) besucht.

    Sie hatte also eine 40 Stunden Woche und hat ihre Vergütung vom Ausbildungsbetrieb und vom Projektträger erhalten.
    Nun ist es leider so, dass aufgrund mehrer Gründe sie die Ausbildung nach einem Jahr gekündigt hat.
    Zum einen war es leider so, dass sie aufgrund der Tätigkeiten, die sie ganztägig im stehen verbracht hat, gesundheitliche Probleme bekam.
    Des weiteren arbeitete sie zusammen mit anderen Kollegen, welche ihre ganze Arbeit auf sie abgewälzt haben.
    Während die anderen den ganzen Tag nur gequatscht und kaum etwas getan haben, hat sie die ganze Arbeit erledigen müssen.
    Der Arbeitgeber selbst hat ihr dabei kein Gehör geschenkt und dies nicht überprüft, trotz Ansprache.
    Hinzu kommt, dass sie leider feststellen musste, dass sie sich weder sprachlich noch beruflich weiter entwickelte und auch das Tätigkeitsfeld an sich nichts ist, was sie auch in Zukunft beruflich ausüben möchte.

    Wenn sie nun ALG I beantragt, wird sie aufgrund der eigenmächtigen Kündigung eine Sanktion erhalten.
    Wenn sie nun dazu ALG II für eine Grundsicherung beantragen würde, würde sie dann wirklich unter ihren Umständen eine 100%ige
    Sanktionierung zu erwarten haben und nur noch ihre Miete und die Nebenkosten bezahlt bekommen?

    Sie hat nicht vor sich auf irgend welchen Leistungen auszuruhen.
    Ziel ist es nun erst einmal für sie einen Sprachkurs zu absolvieren, der ihr das Sprachniveau B2 einbringen würde.
    Diese Qualifikation ist für EU-Bürger leider Grundvoraussetzung, um hier eine Ausbildung anfangen zu können.
    Aktuell besitzt sie leider noch B1, welche dem alltäglichen Sprachgebrauch im Alltag entspricht.

    Natürlich ist es ihr auch lieber, wenn sie den Lebensunterhalt durch einen Job selbst bestreiten kann,
    allerdings gestaltet sich dies aufgrund der Sprachbarrieren etwas schwierig. :(

    Nun ist die Frage, wie geht es weiter?
    Muss sie wirklich befürchten, dass sie nun keine Grundsicherung erhält oder gar auf der Straße landet?

    Ich wäre für Hilfreiche Antworten und vielleicht über Tipps, was sie tun könnte, sehr dankbar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nori (10. September 2017 um 02:02)

  • Hallo und herzlichen dank für deine Antwort!

    Ob sie wirklich Anspruch auf ALG I hat wissen wir leider noch nicht, wir haben diesen Montag einen Termin mit einem Sachbearbeiter und werden den Antrag zeitgleich abgeben. Sie hat mit der Ausbildung am 01.09.2016 angefangen und zum 30.09.2017 gekündigt. Was ja im Grunde ein Jahr ergeben würde. Allerdings weiß ich nicht wie das bei einer Ausbildung gerechnet wird...
    In Spanien hatte sie zuletzt ein halbes Jahr gearbeitet.
    Auch davor hatte sie Jobs gehabt wie Kellnerin und Produktionshelferin.

    Was ihre Gesundheit angeht, so hatte sie eine Nierenbeckenentzündung, weswegen sie immer wieder kehrend Probleme (Fieber, Schmerzen) hatte. Dafür gibt es Labor-Berichte und auch Unterlagen vom Krankenhaus in dem sie stationär für ein paar Tage bleiben musste. Trotz Krankheit ist sie meistens arbeiten gegangen und hatte vergleichsweise zur Krankheitsdauer nur wenige Tage an dem sie krank geschrieben war. Bei der letzten Untersuchung, da sie zwar kein Fieber mehr hatte, aber noch immer Schmerzen, stellte sich heraus, dass dies mit der Muskulatur zusammen hängt. Dies käme dadurch, dass sie 6 Tage die Woche, an denen sie arbeiten ist, dauerhaft im stehen arbeitet und auch anderer körperlicher Belastungen ausgesetzt sei. Ihr dazu geraten eine Kündigung auszusprechen, wurde ihr deshalb allerdings nicht.

    Die Probleme mit den Kollegen hat sie bei ihrer Ausbildungsleiterin zur Sprache gebracht, aber es wurde weder etwas dokumentiert noch unternommen.

    Liebe Grüße,
    Nori

    Einmal editiert, zuletzt von Nori (10. September 2017 um 12:28)

  • Hallo,

    man könnte das mit den gesundheitlichen Problemen bei der Arvbeitsagentur ansprechen. Aber ob hier ein direkter Zusammenhang mit der Lehre besteht und das Amt dies als Kündigungsgrund akzeptiert steht auf einem anderen Blatt. Allerdings würde ich das mit dem

    Trotz Krankheit ist sie meistens arbeiten gegangen

    nicht unbedingt erwähnen.

    Sollte die Arbeitsagentur die dreimonatige Sperre aussprechen, gilt auch bei dem ALG II eine vollständige Sanktion. Übernommen werden nur die Unterkunftskosten, die dann auch direkt ausschließlich an den Vermieter gezahlt werden.

    In dieser Situation könnte man beim Jobcenter Lebensmittelgutscheine beantragen.

    Vielleicht fällt casa dazu noch etwas ein...

    Gruß!

  • Nochmals danke für deine Antwort!

    Ja, das werden wir versuchen. Ich werde sie jedenfalls auch begleiten und mein bestes versuchen...

    Es ist irgendwie traurig, dass in diesem Punkt unser Rechtssystem versagt, da hier kein Unterschied gemacht wird zwischen Antragstellern, welche die Möglichkeit haben bei den Eltern zu leben und jenen, die vor einem echten Existenzproblem stehen. :(

    Grüße!

  • Hallo,

    ich sehe hier nirgendwo ein Versagen des Rechtssystems. Jemand hat seine Ausbildung von sich aus gekündigt und muß mit den normalen Sanktionen rechnen - ob er nun bei den Eltern wohnt oder nicht. Punkt. Das hat nichts mit dem Rechtssystem zu tun...

    Gruß!

  • Hey again,

    Ich gebe dir in dem Punkt Recht, dass sie selbst dafür verantwortlich ist, dass sie die Ausbildung gekündigt hat.
    Allerdings die Tatsache dass die U25-Regelung auch bei ihr so greift, dass sie Mittellos ist, wenn sie nicht schnell
    eine Möglichkeit findet Geld zu verdienen obwohl sie nicht zu den Eltern kann, finde ich fraglich.
    Wenn ein Auszubildender eine Ausbildung abbricht und dann eine 100% Sanktion bekommt, die
    ihn somit Mittellos macht, so hat dieser wenigstens noch die Möglichkeit Hilfe bei der Familie zu suchen.
    In ihrem Fall jedoch stünde sie mit Nichts in einem fremden Land ohne Unterstützung staatlicher Seite da.
    Ich verstehe nicht, warum da situationsbedingt keine Unterschiede gemacht werden... :(

    Grüße!

  • Hallo,

    Wenn ein Auszubildender eine Ausbildung abbricht und dann eine 100% Sanktion bekommt, die
    ihn somit Mittellos macht, so hat dieser wenigstens noch die Möglichkeit Hilfe bei der Familie zu suchen.

    und wenn die Familie nicht will oder selbst ALG II bezieht? Und auch wenn die Eltern Deiner Freundin in Spanien leben: auch von dort kann man Unterhalt an die in Deutschland lebende Tochter leisten - was man dann landläufig auch "Hilfe von der Familie" nennt...

    Aber das Problem ist auch ein ganz anderes: nach Deinen Angaben hat Deine Freundin wenig bis gar keine Möglichkeiten genutzt, um das Problem anzugehen. So hätte sie vor der Kündigung

    • je nach Zuständigkeit den Projektträger, die IHK oder jeweilige Kammer um Vermittlung und ggf. eine andere Ausbildungsstelle bitten können
    • sich vom behandelnden Arzt an einen Arbeitsmediziner überweisen lassen können
    • sich an die Arbeitsagentur wenden und auch hier um Hilfe bitten können.

    Geschehen ist das alles nicht - stattdessen wurde gekündigt. Das ist nun mal der einfachste Weg - und wird dann auch ggf. sanktioniert.

    Und wie ich bereits in meiner ersten Antwort geschrieben habe: die Wohnungskosten (sofern angemessen) werden auch dann übernommen und man kann Lebensmittelgutscheine beantragen. Das mag nicht schön sein - hat dann aber wenig mit "MIttellosigkeit" zu tun.

    Im übrigen bringt uns diese Diskussion auch nicht weiter. Noch ist ja wohl von keinem Amt eine Sperre ausgesprochen worden.

    Gruß!

  • Hey,

    da hast du Recht, es bringt uns nicht weiter...

    Was allerdings die Eigenbemühungen betrifft die Ausbildung zu wechseln, so hat sie mit dem Projektträger gesprochen.
    Diese meinten vor Ausbildungsbeginn, dass ein Wechsel in eine andere Berufsrichtung später noch möglich wäre.
    Nach einem Gespräch, dass sie gesucht hat, noch vor der Kündigung, stand allerdings leider ferst, dass dies nicht möglich sei... leider! :(

    Gruß!

  • Corinna ist zuzustimmen. Die Freundin kann weiterhin mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld durch Beschäftigungen in Spanien nach Deutschland mitnehmen. Dafür soll sie sich mit der spanischen Arbeitslosenbehörde bzw. ihrem Konsulat in Verbindung setzen. Das könnte die Höhe des ALG1 beeinflussen und möglicherweise ALG2 entfallen lassen. Zumindest ist Arbeitslosengeld 1 dem Grunde und der Höhe nach vorrangig in Anspruch zu nehmen.

    Weiterhin gibt man nicht wegen Krankheit und ein paar Problemen auf Arbeit gleich auf und kündigt. Gerade weil sie krank ist, wäre hier auch erst einmal eine längere Krankheitsphase in Betracht gekommen. Während dieser hätte man sich eine neue Arbeit suchen können.

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