Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II

  • Ich hatte einen Termin für eine Eingliederungsvereinbarung beim jobcenter - dort wurde Vorgeschlagen das ich ich trotz Gesundheitlicher Einschränkungen und gestelltem Rentenantrag einen - - - Brückenjob nach §16 d SGB II - - - annehmen soll. Nun gut ich habe mir das Schreiben mitgeben lassen aber nichts Unterschrieben ( obwohl ich denke das es soweit ok ist ).

    So jetzt meinen Fragen:
    muss ich einen ein Euro Job annehmen - es gibt doch mittlerweile den Mindeslohn
    wann kann ich einen - ein Euro Job - ablehnen ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen
    ich bin alleinerziehend mit 12 Jährigem Kind - inwieweit muss das berücksichtigt werden
    angenommen ich möchte studieren - hat das Vorrang ( zählt das evt. als Ausbildung )
    angenommen ich melde ein Gewerbe an - muss ich den Job dann trotzdem annehmen -
    habe ich Anspruch auf Förderung oder Hilfen des Jobcenters wenn ich ein Gewerbe anmelde - falls ja welche und wo kann man sich mal persönlich Informieren

    Danke euch im Voraus

  • Es handelt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung.

    (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung.


    Für diese gibt es keinen Mindestlohn, da du kein Arbeitnehmer bist.


    Da das Kind bereits 12 Jahre alt ist, wird es den Schulweg allein meistern können und auch wenige Stunden am Tag allein auf sich aufpassen können. 12 Jahre gilt gemeinhin als Grenze, ab der einem Kind sowas zuzumuten ist.

    Du kannst gern studieren. Machst du das als ordentlicher Student, erhältst du kein ALG2 mehr.


    Wenn du selbstständig tätig bist, kann das ein Grund sein, die Maßnahme nicht zu besuchen. Allerdings wird das geprüft werden müssen und auf die schnelle erstellt man eher keinen Businessplan. Förderungen vom Jobcenter kann es mit Businesplan und Tragfähigkeitsbestätigung geben.

    Aber ich dachte du hast einen Rentenantrag gestellt und denkst du bist erwerbsunfähig. Wenn du jetzt ein Gewerbe anmeldest und arbeitest weckt das erhebliche Zweifel an einer Erwerbsunfähigkeit.

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