Ich hatte einen Termin für eine Eingliederungsvereinbarung beim jobcenter - dort wurde Vorgeschlagen das ich ich trotz Gesundheitlicher Einschränkungen und gestelltem Rentenantrag einen - - - Brückenjob nach §16 d SGB II - - - annehmen soll. Nun gut ich habe mir das Schreiben mitgeben lassen aber nichts Unterschrieben ( obwohl ich denke das es soweit ok ist ).
So jetzt meinen Fragen:
muss ich einen ein Euro Job annehmen - es gibt doch mittlerweile den Mindeslohn
wann kann ich einen - ein Euro Job - ablehnen ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen
ich bin alleinerziehend mit 12 Jährigem Kind - inwieweit muss das berücksichtigt werden
angenommen ich möchte studieren - hat das Vorrang ( zählt das evt. als Ausbildung )
angenommen ich melde ein Gewerbe an - muss ich den Job dann trotzdem annehmen -
habe ich Anspruch auf Förderung oder Hilfen des Jobcenters wenn ich ein Gewerbe anmelde - falls ja welche und wo kann man sich mal persönlich Informieren
Danke euch im Voraus